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Geschrieben von Rucolaendivie am 28.04.2015, 8:47 Uhr

Freistellungsanträge...

Bei uns muss das Kind mit dem - von den Eltern unterschriebenen - Freistellungsantrag höchstpersönlich erst zum Klassenlehrer und dann zum Konrektor dackeln und die Freistellung absegnen lassen. Das Sekretariat ist nur insofern beteiligt, als dass das Kind zum Konrektor durchgewinkt wird oder nochmals wiederkommen soll, wenn er nicht da oder nicht zu sprechen ist.

 
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