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Geschrieben von 2auseinemholz am 04.01.2017, 15:55 Uhr

???2auseinemholz

Hallo!

Ich rege mich gar nicht auf!

Es war sehr wohl früher sehr viel mehr möglich! - Angefangen beim Rauchen bis zum Kiffen und Saufen auf dem Schulhof! Hauptsache man lässt sich nicht erwischen! - Wortwörtlich die Umsetzung von "Lass Dich ja nicht erwischen!".

Heutzutage müssen die hübschen Kleinen wirklich mindestens Ordnungswidrigkeiten begehen bis sie an Zigaretten und an Alk kommen. Das hat nichts mit nicht wahrgenommener Aufsichtspflicht (böser Lehrer!) bei Unschuldsengeln sondern mit Begehen von Gesetzeswirdigkeiten (böser Jugendlicher!) bei nicht ausgebildeten Polizeikräften (Lehrer).

Bei Schüler, die die Schulveranstaltung verlassen ohne sich abzumelden / entschuldigen ist hier üblicherweise ein Verweis/Verwarnung angezeigt, keineswegs ein "Festsetzen" oder "an die Hand nehmen", sonst hat der Lehrer das Problem, dass er "handgreiflich" wird. Noch nicht einmal in der GS ist das dem Lehrer erlaubt!

Mir erschließt sich aus Deiner Problembeschreibung nicht, wo genau das Problem liegt.

Sollte ein besoffener Schüler zu Schaden gekommen sein oder selber Schaden angerichtet haben, wird der Lehrer auch eine Teilschuld haben (oder auch nicht - das kann man so per Ferndiagnose nicht feststellen und das Strafrecht ist da sehr wage!!!! was Verletzung der Aufsichtspflicht bei Jugendlichen angeht), aber jeder 16-jährige ist eben auch nach Jugendrecht strafmündig. - Als Unschuldsengel, der nicht vom Lehrer geschützt wurde kommt er einfach nicht durch.


LG, 2.

 
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