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Geschrieben von elmada12 am 03.01.2017, 19:15 Uhr

Aufsichtspflicht höhere Schulen

Hallo!

Wie ist das mit der Aufsichtspflicht in höheren Schulen geregelt - also bei Schülern die schon 16-18 Jahre alt sind.

Also wenn sie eine Exkursion oder Ausflug machen, wie weit muss hier Aufsichtspflicht herrschen? Kann die Aufsicht an einen 18jährigen Schüler übertragen werden?

Danke

 
44 Antworten:

Re: Aufsichtspflicht höhere Schulen

Antwort von 3wildehühner am 03.01.2017, 19:20 Uhr

Ich verstehe deine Frage nicht richtig. Was meinst du mit Aufsichtspflicht?
Ich kenne es so, dass, wenn Schüler diesen Alters einen Ausflug machen, sie sich in Kleingruppen (2-4 Schüler) alleine frei bewegen können. Das ist allerdings auch bei Schülern der 5. Klasse der Fall bei uns.

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Also - Aufsichtspflicht höhere Schulen

Antwort von elmada12 am 03.01.2017, 19:23 Uhr

Also, die Schüler fahren - jetzt als Beispiel (so war es nämlich) in die Therme nach München. Die Lehrer sind noch dabei bis zum Eintritt, dann sind sie irgendwo im Gelände, die Schüler 4-5 Stunden quasi ohne Aufsicht. Einige Schüler gingen direkt an die Bar, wo sie blieben und tranken Alkohol, fuhren angetrunken dann von der Schulveranstaltung nach Hause.


Das meinte ich damit -...........

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Nachtrag

Antwort von elmada12 am 03.01.2017, 19:25 Uhr

Diese Schüler waren alle über 16! Sie dürfen ja rauchen und Alkohol trinken lt. Jugendschutz. ABER....das ist eine Schulveranstaltung und ich denke, die Schule/Lehrer hätten darüber Aufsicht oder nicht????

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Re: Aufsichtspflicht höhere Schulen

Antwort von AKAM am 04.01.2017, 7:02 Uhr

Hallo,

ich habe folgendes dazu gefunden:

Unabhängig vom Alter der Schüler gilt: Der Lehrer hat während des gesamten Ausfluges die Aufsichtspflicht. Natürlich können die Pädagogen dabei nicht alles unter ihrer persönlichen Kontrolle haben. „Allerdings sollten sie mögliche Gefahren voraussehen, entsprechende Regeln aufstellen und deren Einhaltung dann auch überwachen”, ergänzt Michaela Rassat. So entschied zum Beispiel das Hessische Landessozialgericht (Az. L 3 U 154/05), dass ein Lehrer seine Aufsichtspflicht verletzt, wenn er 16-jährigen Schülern nicht ausdrücklich verbietet, spätabends das Hotelgelände zu verlassen. Aufgrund des Weisungsrechts des Lehrers gelten die Regeln für alle Schüler. Das heißt: Selbst ein über 18-Jähriger muss ein absolutes Alkoholverbot auf der Abschlussfahrt akzeptieren, auch wenn er laut Gesetz schon Alkohol trinken darf.

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Re: Aufsichtspflicht höhere Schulen

Antwort von clarence am 04.01.2017, 9:26 Uhr

Bei uns war es auf der Romfahrt (da waren wir alle 18 Jahre alt) so, dass wir keinen Alkohol konsumieren durften, aber wir durften in den freien Zeiten alleine überall in Rom sein. In der Unterkunft mussten alle bis 22 Uhr sein.

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Re: Also - Aufsichtspflicht höhere Schulen

Antwort von 2auseinemholz am 04.01.2017, 9:50 Uhr

Hallo!

ZUFÄLLIG sind wir Stammgäste in der Erdinger Therme. Und ich kann Dir ganz verbindlich sagen, dass Du Dich auch als Erwachsener mit grauen Haaren nicht volllaufen kannst! Es gab 2010 m.W. diverse Vorkommnisse mit Badegästen die Ihre Grenzen nciht kennen und seither ist Alk-Konsum in der Therme elektronisch limitiert!
Beim Eingang bekommst Du eine Chipkarte um das Handgelenk gebunden - Kinder haben eine Farbe und können sich damit noch nicht einmal Pommes alleine kaufen, Erwachsene (ab 18!!!!) haben eine andere Farbe und können bei einem Aufenthalt von bis zu 5 Stden. maximal 3 alk. Getränke (Cocktail, Bier, Sekt) zeitlich verteilt trinken. Die Cocktails sind zum einen eher sehr klein und zum anderen eher sehr dünn. Das geht über die Chipkarte - DU bekommst nicht mehr und kannst auch nicht bar bezahlen!

Es ist untersagt Alk IN die Therme reinzubringen, es gibt wohl auch bei seltsamen Gestalten auch Taschenkontrollen.

Beim Verlassen der Therme kommst Du nur raus, wenn Du die Chipkarte abgibst und Du Deine Ausgaben begleichst. Im Vorraum der Therme gibt es einen Weinstand und eine Bistro-Bäckerei da kann man sich durchaus alkoholisch überversorgen, es gibt dort aber m.W. keine harten Drinks, also Wein und Bier aber keine Schnäpse, Rum, Vodka, Cocktails, ..... Ich habe dort auch noch nie eine Gruppe zugeschütteter Jugendlicher erlebt - ich glaube da würde ganz schnell die Hausordnung greifen.

Mit was fahren denn 16-jährige angetrunken nach hause? Die Therme liegt verkehrstechnisch angebunden nur an die S-Bahn und sonst ist eher Wiese drum rum ... Wie sind denn die Kinder hingekommen? Öffentlich oder mit dem "Schul"-Bus. Wegfahren auf eigene Faust ist etwas bescheuert, aber da hätten sie noch weniger die Möglichkeit gehabt Alk in der Therme zu konsumieren!

Über was regst Du Dich denn genau auf?!

Wenn ein Jugendlicher in dem Alter soviel kriminelle Energie aufbringt um gegen alle Regeln (Hausordnung der Therme, Verbote der Eltern, Lehrer, Gesetz) zu verstoßen und dabei massiv auffällt, dann ist eh ein Fall für Polizei / JA und nicht für die Schulaufsicht! Auch unsere Lehrer gehen im Übrigen von sich normal benehmenden Jugendlichen aus und nicht von einer Bande Krimineller, sonst würden sie erst gar nicht Ausflüge machen. Die Lehrer sind nicht die Polizei, noch die Seelsorge, noch das JA.

LG, 2.

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Re: Aufsichtspflicht höhere Schulen

Antwort von mama von joshua am tab am 04.01.2017, 10:19 Uhr

Mit 16-18 braucht der Lehrer nicht rund um die Uhr den Schülern das Händchen zu halten.

Und dass sie sich haben volllaufen lassen glaub ich auch nicht.

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Die Aufsichtspflicht...

Antwort von Sabet am 04.01.2017, 10:43 Uhr

...ist nach wie vor eines der wichtigsten Aufgaben von Lehrern - in jeder Schulform und für jedes Schüleralter.
Die Regelungen sind erstmal abhängig vom Bundesland, und dort wiederum in mehreren Unterlagen/Rechtsvorschriften geregelt. In Bayern z.B. gibt es entsprechende Regelungen in Schulordnungen für jede Schulform, Bekanntmachungen des Kultusministeriums sowie umfangreiche Erläuterungen (je nach Exkursion) vom Gemeindeunfallversicherungsverband.
Deshalb kann man diese Frage selbst als Lehrer überhaupt nicht so einfach und pauschal beantworten, ohne dein Bundesland und die "höhere Schule" (Gym? berufsbildend?) zu kennen.
Dass dir hier irgendjemand irgendetwas von seinen Ansichten, Erfahrungen, Mutmaßungen aus Schule und Freizeit schreibt, bringt dir gar nichts.
Lies nach auf der KuMi-Seite bzw. frage die Schulleitung, alles andere ist Kaffesatzleserei.
Gruß
Sabet

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Re: Die Aufsichtspflicht...

Antwort von mama von joshua am tab am 04.01.2017, 11:20 Uhr

Ist Österreich...

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???2auseinemholz

Antwort von elmada12 am 04.01.2017, 12:58 Uhr

Was regst Du Dich da so auf.

Es war halt so und sie hatten auch ein Band und manche sind schon 18 und die Schüler sind aus Ö und fuhren mit dem Zug dorthin.

Und was mich halt stört, dass es ein Schulausflug ist, Lehrer dabei sind, aber trotzdem nicht gesehen wird, was die da so treiben. Kriminell ist ja wohl weit hergeholt....Jugendliche halt, ganz typisches Verhalten eben - nur irgendwie hätte ich mich darauf verlassen, dass soetwas bei Schulveranstaltungen nicht möglich ist. Bei uns früher wa das jedenfalls sicher nicht möglich....

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Re: Aufsichtspflicht höhere Schulen

Antwort von mama von joshua am tab am 04.01.2017, 14:15 Uhr

So ein Quark...bei uns war das früher nicht möglich-da muss ich jetzt aber mal ganz laut lachen !

Ich habe 1993 die Schule verlassen, in diesem Jahr war die Abschlussfahrt ins Skilager. Die meisten waren schon 16, wenige waren noch 15 zu der Zeit. Und ich glaub jeder hatte irgenwas alkoholisches mit in der Tasche...Pfläumli, Kleiner Klopfer, Berentzen grüner Apfel...da wurde Abends im Zimmer das ein oder andere Fläschlein geleert. Erzähl mir nicht, die Lehrer hätten nix davon gewusst. Bei den Almhüttenwanderungen durften sich die 16-jährigen auch ihr Bier holen, dazu brauchte es noch nicht mal die Erlaubnis der Eltern.

Die einzigen, die wohl nix davon wussten, waren die zwei, mit denen keiner was zu tun haben wollte und die eben abends nicht in den entsprechenden Zimmern waren.

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Natürlich war das früher möglich

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.01.2017, 15:03 Uhr

Ich behaupte sogar, daß früher noch viel mehr möglich war, weswegen es heute einen Aufstand gäbe. Ich durfte mit 16 ganz legal rauchen und es gab in unserer Schule sogar ein Rucherzimmer für Schüler (in dem fleißig gekifft wurde).

Ich kenne die Therme Erding auch und kann bestätigen, daß es fast unmöglich ist, sich dort zu besaufen. Selbst wenn von 20 Schülern 5 über 18 sind - niemals bekommen die auf ihre Bändchen genug Alkohol, um eine nennenswerte Anzahl der Mitschüler besoffen zu machen. Die werden ja kaum selber blau von dem bissi, was sie holen dürfen.

Aber ganz generell zum Thema "Aufsichtspflicht": Diese beinhaltet keinesweg, daß der Aufsicht-Habende die zu Beaufsichtigenden jede Sekunde im Auge haben muß. Jeder Lehrer darf erwarten, daß Schüler zwischen 16 und 19 die Gesetze zum Thema Alkohol kennen (diese Kenntnis brauchen sie ja auch außerhalb von Schulveranstaltungen) und sich daran halten. Genauso wie ich als Mutter von meinem 15jährigen erwarte, daß ihm die Verkehrsregeln geläufig sind - deswegen darf er ganz unbeaufsichtigt den Schulweg bestreiten.

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Re: ???2auseinemholz

Antwort von 2auseinemholz am 04.01.2017, 15:55 Uhr

Hallo!

Ich rege mich gar nicht auf!

Es war sehr wohl früher sehr viel mehr möglich! - Angefangen beim Rauchen bis zum Kiffen und Saufen auf dem Schulhof! Hauptsache man lässt sich nicht erwischen! - Wortwörtlich die Umsetzung von "Lass Dich ja nicht erwischen!".

Heutzutage müssen die hübschen Kleinen wirklich mindestens Ordnungswidrigkeiten begehen bis sie an Zigaretten und an Alk kommen. Das hat nichts mit nicht wahrgenommener Aufsichtspflicht (böser Lehrer!) bei Unschuldsengeln sondern mit Begehen von Gesetzeswirdigkeiten (böser Jugendlicher!) bei nicht ausgebildeten Polizeikräften (Lehrer).

Bei Schüler, die die Schulveranstaltung verlassen ohne sich abzumelden / entschuldigen ist hier üblicherweise ein Verweis/Verwarnung angezeigt, keineswegs ein "Festsetzen" oder "an die Hand nehmen", sonst hat der Lehrer das Problem, dass er "handgreiflich" wird. Noch nicht einmal in der GS ist das dem Lehrer erlaubt!

Mir erschließt sich aus Deiner Problembeschreibung nicht, wo genau das Problem liegt.

Sollte ein besoffener Schüler zu Schaden gekommen sein oder selber Schaden angerichtet haben, wird der Lehrer auch eine Teilschuld haben (oder auch nicht - das kann man so per Ferndiagnose nicht feststellen und das Strafrecht ist da sehr wage!!!! was Verletzung der Aufsichtspflicht bei Jugendlichen angeht), aber jeder 16-jährige ist eben auch nach Jugendrecht strafmündig. - Als Unschuldsengel, der nicht vom Lehrer geschützt wurde kommt er einfach nicht durch.


LG, 2.

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Wie bist du denn aufgewachsen?

Antwort von kanja am 04.01.2017, 17:33 Uhr

Natürlich ging “sowas“ früher auch.

Während eines schullandheimaufenthaltes im idyllischen Allgäu sind etliche klassenkameraden beim Ausflug in die nächstgelegene größere stadt schnurstracks losgelaufen, um Alkohol zu kaufen.

Es gibt doch immer freie Zeit auf Ausflügen etc.

Manche Lehrer sind da mehr hinterher, andere machen aus einem Bier keinen Elefanten ...

Hier steht vorher in den Infoschreiben, dass Alkoholkonsum während der Fahrten verboten ist. Wer erwischt wird, bekommt halt Konsequenzen.

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Nun denn

Antwort von elmada12 am 04.01.2017, 18:15 Uhr

wenn ihr das für ok findet, von mir aus.

Meinen Sohn hat es ja nicht betroffen, aber wäre dieser besoffen von dem Thermenausflug heimgekommen, hätte ich schon in der Schule angerufen und mal nachgefragt, warum es keinem auffällt, wenn die Kids hier Alkohol konsumieren...

Ich kenne das nicht von früher direkt, wir hatten auch so immer eine Menge Spaß, ganz ohne Alk, Rauchen oder Drogen und ich finde es sehr schade, dass das anscheinend heute nicht mehr möglich ist bzw. für normal gehalten wird, dass man das so macht, dass sogar Lehrer 'wegschauen' bzw. denen das wohl dann auch egal sein muss.

Komische Einstellung.

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Wenn es dich nicht mal betrifft

Antwort von kanja am 04.01.2017, 18:55 Uhr

Worüber regst du dich auf?

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Re: Aufsichtspflicht höhere Schulen

Antwort von mama von joshua am tab am 04.01.2017, 19:13 Uhr

Wenns deinen Sohn nicht betrifft, wo ist dann das Problem ? Dann kann es dir doch Sch...egal sein.

Wahrscheinlich hat dein Sohn einfach übetrieben. Oder er meint jetzt, er muss andere als Alkis hinstellen, damit er gut dasteht. Suchs dir aus.

Dass du Spass haben kannst, kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, ehrlichgesagt.

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Re: Aufsichtspflicht höhere Schulen

Antwort von elmada12 am 04.01.2017, 19:22 Uhr

mit dir bestimmt nicht

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Re: Aufsichtspflicht höhere Schulen

Antwort von mama von joshua am tab am 04.01.2017, 19:36 Uhr

Nee, ich mit dir auch nicht.
Dir müsste man ja erstmal den Stock aus dem A... ziehen.

Aber man kennt es ja von dir aus den anderen Unterforen.

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Du hast es nicht verstanden, oder?

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.01.2017, 11:23 Uhr

Es geht doch nicht darum, das "okay" zu finden.

Aber erstens war früher nicht alles besser.
Zweitens kann es so, wie Du das geschildert hast, einfach nicht gewesen sein.
Drittens sind nicht die Lehrer schuld.

Und das - in Summe - bedeutet, daß jegliche Erregung Deinerseits keine Basis hat.

Ach ja , und viertens halte ich nicht viel von Müttern, die auf Basis von Hörensagen und ohne überhaupt selber betroffen zu sein sich erstmal prophylaktisch aufplustern.

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Trinken mit den Lehrern :-)

Antwort von bobcat am 05.01.2017, 12:22 Uhr

Die Zeiten haben sich geändert.
Wir haben damals mit den Lehrer getrunken.
Wein zum Essen und reichlich Ouzo danach.

Heute ihn der Form nicht mehr möglich.

(Obwohl ich als Lehrerin auf einer Abendveranstaltung auch schon kotzende Schüler gehalten habe , die zuviel hatten. Dann kamen der RTW und die Eltern - war nicht so nett wie früher... War auch keine offizielle Schulveranstaltung!)

LG,
Bobcat

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Also

Antwort von elmada12 am 05.01.2017, 13:00 Uhr

was andere Jugendliche in ihrer Freizeit machen ist mir echt egal und beurteile ich überhaupt nicht.

Aber ich kann es nicht verstehen, dass bei Schulveranstaltungen hier so wenig drauf geachtet wird. Ich finde es einfach ein No-go, tut mir leid.

Schon allein der Haftung wegen. Stell Dir vor, es passiert in der Rutschenwelt einer Therme was (die Rutschen in Erding sind nicht alle so ohne!) mit einem besoffenen Schüler........

Aber soweit denkt ihr wohl nicht. Ich halte es jedenfalls für nicht ok.

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Re: Trinken mit den Lehrern :-)

Antwort von mama von joshua am tab am 05.01.2017, 13:19 Uhr

Dann schwing deinen Hintern vom PC weg und erzähl das dem Lehrer, auch der wird dir sagen, dass da gar keiner besoffen werden kann. Aber dazu bist du ja wieder zu feige.

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Re: Also

Antwort von 2auseinemholz am 05.01.2017, 13:26 Uhr

Ja, elmada die Rutschenwelt in Erding ist schon gefährlich .... die haben alle eine Altersangabe / Körpergewicht / Länge ab der der Zurtritt erlaubt ist. Es ist alles prima lesbar beschildert. Und ganz fett daneben steht auch: wer sich nicht daran hält macht es auf eigene Gefahr. Hättest Du jetzt allen Ernstes erwartet, dass der Lehrer Deinen 16-jährigen von der Rutsche runterklaubt, die aber erst ab 18 zugelassen ist?!?! Noch nicht einmal die Bademeister dort (die es in Hülle udn Fülle gibt!) führen Altersbefragungen durch! Das erfordert eine 1:1-Betreuung um 100% sicher zustellen, dass jegliches Verbot auch 100%-ig eingehalten wird.

Ich habe den Eindruck, Du erwartest bei Jugendlichen im Alter 16-18 eine Aufsicht, wie bei Kita-Kindern. - Jugendliche im Alter ab 16 sind nciht umsonst strafmündig, die haben schon selbst eine nciht unwesentliche Verantwortung für ihr Tun und Lassen! Sonst könnte man auch andersrum argumentieren: warum lassen die Eltern ihre Kinder überhaupt auf eine Klassenfahrt zu den gefährlichen Rutschen mit Flat-Rate-Alkohol (die es so nicht gibt!!!), wenn die genau wissen, dass die keinerlei Bewusstsein für Gefahr und Recht und Ordnung haben??
Die gehören eigentlich in eine spezielle Einrichtung, wo diese Betreuung gewährleistet ist, aber nicht in die Betreuung EINER nur als Lehrer ausgebildeten Person!!!

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Nun

Antwort von elmada12 am 05.01.2017, 13:55 Uhr

ich sehe das einfach anders.

Sicher sind sie 16 oder sogar älter und ich bin mir auch sicher, dass sie im Normalfall wissen was sie tun, sind ja alles schlaue Jungs. Nur unter Alkohleinfluss schaut es anders aus. Hast Du mal was von Haftung gehört? Und außerdem hatten die selber Alk dabei, zusätzlich zu dem, was es eben möglich war in der Therme zu bekommen....in Summe genug um besoffen zu sein. Was willst Du eigentlich?

Ich finde halt, dass es nicht geht. Und wenn ich als Lehrer nur ein bißchen schauen würde, täte mir das auffallen, ob hier jemand 'trinkt' und besoffen ist oder nicht. Aber wenn alles egal ist - ja, dann führt das halt dahin, wo es eben momentan hinführt....

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Immer wieder

Antwort von elmada12 am 05.01.2017, 13:56 Uhr

heiter mit Euch.

Es ist so erheiternd, wie ihr aus der Ferne ALLES aber auch wirklich ALLES besser wisst.

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Re: Trinken mit den Lehrern :-)

Antwort von mama von joshua am tab am 05.01.2017, 14:06 Uhr

Du warst selbst nicht dabei, dein Kind betraf es nicht. Du weisst vom Hören-Sagen über drei Ecken, dass es so gewesen sein soll. Wenn du Angst hast wegen Haftung etc (hallo? Die sind 16- in Worten SECHZEHN), dann fahr doch das nächste Mal mit, wenn du Angst um dein Bubilein hast.

Und jetzt, wo dir keiner beipflichtet, hatten die Jungs plötzlich alle noch selbst was dabei und haben sich zulaufen lassen. Is klar....

Kommen bestimmt jetzt gleich noch die Joints und Spritzen.

Immer wieder lustig, wie du dich zum Affen machst und es noch nicht mal merkst.

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Nachtrag

Antwort von mama von joshua am tab am 05.01.2017, 14:16 Uhr

Gerade gefunden, Gültigkeit in D:


Bei Schulveranstaltungen ist Alkohol absolut tabu, solange nicht auf der Schulkonferenz zur Klassenfahrt eine Ausnahmegenehmigung, die den Konsum von Alkohol unter Einhaltung des Jugendschutzes erlaubt, beschlossen wurde.

Was ist, wenn man beschlossen hat, dass die Jungs (warum eigentlich immer nur die Jungs ? Die Mädels können auch saufen wie die Löcher!) vernünftig genug sind, um das selbst entscheiden zu dürfen ? Oder hockt Mami SusiP neuerdings auch in den Klassenkonferenzen?

Du regst dich drüber auf, dass andere aus der Ferne alles besser wissen, warst aber selber weder dabei noch hat es dwin Kind betroffen. Finde den Fehler.

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Re: Nun

Antwort von 2auseinemholz am 05.01.2017, 15:04 Uhr

OK, auch hier in DE ist Alk auf dem Schulausflug ausdrücklich verboten, das unterschreiben auch alle!

Woher willst Du wissen, dass die Besoffen waren?
Ich sage es nochmal: neben dem Lehrer wimmeln im Rutschenparadies gefühlt Armeen von Bademeister rum. Meinst Du die haben viel Spaß dran kotzenden und ertrinkende Pubis zu zu gucken und es wäre denen eqal?!?!

ICH glaube einfach nicht an die Suff-These von Jugendlichen-Gruppen in Klassengröße im Rutschenparadies!

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Nach dem Durchlesen...

Antwort von desireekk am 05.01.2017, 15:06 Uhr

Hallo,

ich rekapituliere:

Kids bringen selbst Alkohol mit, "glühen" also vor.
Dazu dann evtl. noch ein- oder 2 Drinbks oben drauf...
Wann sie wie besoffen waren ist doch gar nicht klar.

Auch wenn ich der Meinung bin dass die Lehrer sich schon einmal pro Stunde um "die Bande" kümmern sollten (sind noch alle da? Alles OK? Irgendeiner krank/verletzt?)... bezweifle ich dass dann auch zwangsläufig auffallen muss dass da einer "besoffen" ist. Solange er nicht bei direkter Ansprache lallt oder klar erkenntlich rumtorkelt... sondern im Moment wenn der Lehrer kommt eher ruhig irgendwo sitzt oder liegt oder im Wasser ist...wie will ich denn den Betrunkenheitsgrad feststellen?

Gruss

D

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Re: Nach dem Durchlesen...

Antwort von mama von joshua am tab am 05.01.2017, 15:27 Uhr

Also ich denke, mit 16-18 sind die "Kinder" schon so weit im Kopf, dass sie sich im Falle einer Verletzung Hilfe bei einem der Bademeister holen ;-)

Es handelt sich um junge Erwachsene und nicht um Kindergartenkinder. Die melden sich schon, wenn was ist. Wer begleitet sie denn, wenn sie in der Freizeit ins Spassbad gehen und frägt nach, ob jemand verletzt ist oder ob alles ok ist ?

Da Susi gern zu Übertreibungen neigt, alle Lehrer und Schulen eh grundsätzlich "böse" sind und ihre Kinder verhunzen, gehe ich davon aus, dass an der Sache nix, aber rein gar nix dran ist.

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Re: Nach dem Durchlesen...

Antwort von kati1976 am 05.01.2017, 16:31 Uhr

Das denke ich auch.

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Re: Nach dem Durchlesen...

Antwort von kanja am 05.01.2017, 16:40 Uhr

Vermutlich kam ihr eigener Sohn heim und hat erzählt, “alle anderen“ seien totaaaaal blau gewesen.
Man(n) neigt ja in dem Alter gerne zu leichten Übertreibungen.

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Re: Nach dem Durchlesen...

Antwort von mama von joshua am tab am 05.01.2017, 16:44 Uhr

Ja, solche Eigenschaften werden ja auch gerne vererbt *lol*

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Re: Nach dem Durchlesen...

Antwort von kati1976 am 05.01.2017, 17:26 Uhr

Eigentlich ist ihr Sohn noch ein Grundschulkind.


Ich denke an der Story ist nichts dran.

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Das stimmt nicht

Antwort von kanja am 05.01.2017, 17:56 Uhr

Sie hat schon zwei Söhne. Hier geht es um den älteren.

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Re: Also - Aufsichtspflicht höhere Schulen

Antwort von Emmi67 am 05.01.2017, 18:19 Uhr

Unschön, aber ich würde den schwarzen Peter nicht beim Lehrer suchen. Ich schätze mal, Alkoholkonsum war verboten. Der Lehrer kann nicht überall sein. Wären die angetrunkenen Schüler aufgefallen, hätte es bei uns aber zumindest eine Zurechtweisung vom Lehrer gegeben. Mein eigener Sohn hat es auch schon geschafft, in der Schule (bei der Mottowoche) zu viel zu trinken. Erlaubt war das natürlich auch nicht. Aber ich war da sauer auf ihn, nicht auf die Lehrer...

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Eigentlich geht es mir

Antwort von elmada12 am 05.01.2017, 18:32 Uhr

bei der ganzen Sache nicht darum, dass da ein paar Jungs betrunken waren bei der Schulveranstaltung, die eh nicht in seiner Klicke sind.

Es geht mir einfach darum, dass es insgesamt kein vertrauenswürdigs Bild abgibt, wenn so etwas bei solchen 'kurzen' Veranstaltungen (tagsüber - nur bis nachmittags) scheinbar ohne jegliche Konsequenz bzw. ohne, dass es den Lehrern überhaupt auffällt, möglich ist.

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Re: Eigentlich geht es mir

Antwort von kanja am 05.01.2017, 18:53 Uhr

Das könnte zu der Frage führen, was der Lehrer taugt, der dabei war.

Da gibt's eben auch sone und sone.

An der Schule meiner Tochter fahren die zehnten Klassen jedes Jahr nach Berlin. Bei ihr steht die Fahrt bald an.

Ältere Geschwister ihrer Freunde haben berichtet, dass einmal ein begleitender Lehrer die ganze Nacht im Flur des Hotels saß, damit sich keine Schüler ins Nachtleben stürzen. Was wohl davor passiert war.

Ich nehme an, es gibt auch Lehrer, denen ihr ungestörter nachtschlaf wichtiger gewesen wäre.

Du kennst doch sicher den Lehrer deines Sohnes. Frag ihn, nicht uns.

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Re: Nach dem Durchlesen...

Antwort von mama von joshua am tab am 05.01.2017, 19:48 Uhr

Ach...und dass die Schule kein vertrauenswürdiges Bild abgibt, fällt dir JETZT auf, wo deiner fast fertig ist ?

Lustig.

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Re: Das stimmt nicht

Antwort von kati1976 am 05.01.2017, 20:41 Uhr

Oh sorry. Stimmt.

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Re: Eigentlich geht es mir

Antwort von kati1976 am 05.01.2017, 20:42 Uhr

Wenn es alles so schlimm war, warum hast du dich denn nicht bei der Schule gemeldet und von diesem Vorfall berichtet?

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Ach

Antwort von elmada12 am 06.01.2017, 12:27 Uhr

dreh es doch wie Du willst, machst ja eh.


Fast fertig, woher weißt Du denn das alles....

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Re: Nach dem Durchlesen...

Antwort von mama von joshua am tab am 06.01.2017, 15:15 Uhr

16-18 heisst für mich, der Jüngste ist 16. Nehmen wir mal an, das wäre dein Sohn. Selbst mit Abi ist man mit 19 spätestens fertig. Ausser man hat Ehrenrunden gedreht.

Und was das Drehen wies gefällt betrifft: bitte an die eigene Nase fassen, gelle ?

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