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Geschrieben von Bengelengelmama am 14.02.2017, 19:31 Uhr

Überlassung

ich weiß nicht ob das so klappt, da ich mich damit nicht auskenne.

Aber als meine erste Ehe gescheitert ist, habe ich meinem Ex das Haus "überlassen".
Das heißt wohl auch Überlassung, d.h. ich wurde aus dem Grundbuch entfernt, von allen Schulden "befreit" dafür habe ich keinen Anspruch mehr auf dieses Haus - komme was will. Ausbezahlt wurde ich auch nicht.
Vorteil ist, es fallen keinerlei Steuern an wie z.B. Erbschaftssteuer. Lediglich die Notarkosten und die Umschreibung im Grundbuch kosten was.
Vllt. hat deine SM noch was auf der hohen Kante und kann der Tochter damit den Pflichtanteil auszahlen?

 
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