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Geschrieben von Mama Jana am 15.02.2017, 9:48 Uhr

Überlassung

Du und Deine Schwester wären im Erbfall die gesetzlichen Erben (nicht der Enkel). Ihr würdet dann gemeinsam Erben werden. Was dann mit dem Haus geschieht, könnte nur durch Eure GEMEINSAME Willenserklärung erfolgen.

Oma kann ihr Haus bereits zu Lebzeiten verkaufen (mit verschiedenen Optionen).

Sie könnte das Haus auch bereits zu Lebzeiten verschenken (= überlassen), z.B. an den Enkel.
ABER: Wer jetzt denkt, damit ist die Sache gegessen, liegt falsch.

Achtung:
Erstens kann z.B. im Pflegefall der Oma das Sozialamt verlangen, die Kosten aus der Schenkung zu begleichen (sofern die Kosten nicht so aufgebracht werden können), und zwar ganz gleich, wer das Haus als Geschenk erhielt.
Und wenn ihr Euch fragt, wie lange das nach der Schenkung möglich ist: 10 Jahre.

Zweitens:
Die Pflichtteilberechtigten (Du und Deine Schwester) haben im Fall einer Schenkung einen Anspruch auf eine sog. "Pflichtteilergänzung". Heißt im Prinzip, dass im Nachhinein zumindest der Pflichtteil ausgezahlt werden muss, eben aus der Schenkung.
Frist auch hier: 10 Jahre

!!!

 
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