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Geschrieben von enne am 07.02.2017, 21:17 Uhr

arbeitsverbot

Hallo. Ich habe eine frage zum Gehalt. Ich bin frisöre und habe gerade erfahren das ich schwanger bin ca. 5. Woche. Nun meine frage ich bekomme zum 1.3.17 eine Lohnerhöhung. Wenn ich nun ein arbeitsverbot bekommen würde bekäme ich dann trotzdem noch die Lohnerhöhung oder nicht? Mein Chef weiß noch nichts von der Schwangerschaft. Mfg enne

 
7 Antworten:

Glückwunsch :-)

Antwort von Hubbeldubbel am 07.02.2017, 21:23 Uhr

Im BV bekommt man, was man auch ohne BV erhalten hätte. In Deinem Fall also die Erhöhung ab Tag x. Aufgrund einer Gesetzesänderung solltest Du jedoch nicht mit einem BV rechnen, zumindest nicht wegen des Berufes.

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Re: Glückwunsch :-)

Antwort von Hubbeldubbel am 07.02.2017, 21:24 Uhr

Ps: Die Erhöhung sollte natürlich vertraglich festgehalten sein...

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Re: Glückwunsch :-)

Antwort von enne am 07.02.2017, 21:26 Uhr

Danke für die schnelle Antwort. Ich würde eh lieber arbeiten. Bin nur irritiert weil ich unter meinen Kolleginnen 3 schwangere hatte die alle nur bis zum 3. Monat gearbeitet haben. Aber wieso weiß ich auch nicht genau

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Re: Glückwunsch :-)

Antwort von enne am 07.02.2017, 21:28 Uhr

Ich habe von einer Freundin gehört das man den Durchschnitt der letzten 3 Monate bekommt.

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Re: Glückwunsch :-)

Antwort von Hubbeldubbel am 07.02.2017, 21:32 Uhr

Der Durchschnitt ist z.B. für Frauen gedacht die keinen festen monatlichen Verdienst haben und jeder Monat anders ausschaut.

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Re: Glückwunsch :-)

Antwort von enne am 07.02.2017, 21:36 Uhr

Ah ok. Ich danke dir für die Antwort.

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Re: arbeitsverbot

Antwort von Littlecreek am 08.02.2017, 10:36 Uhr

Glückwunsch!
Ich hatte ab 6. Woche BV wegen Nachtarbeit. Bekam mit allen anderen noch während der Schwangerschaft regulär eine Lohnerhöhung wie vereinbart.

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