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Schwangerschaft - Fragen und Antworten





 
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Abbruch

Ein Schwangerschaftsabbruch kann mit einer Indikation vorgenommen werden, also wenn eine medizinische Indikation (Gefahr für das Leben der Mutter oder wenn eine Schädigung des Kindes vorliegt oder zu befürchten ist, z.B. nach Ergebnis einer vorher erfolgten Untersuchung der Pränataldiagnostik, wie Chordozentese) oder eine kriminologische Notwendigkeit (z.B. bei Vergewaltigung) besteht. Dann ist der Abbruch straffrei und nicht rechtswidrig. Für einen Abbruch der Schwangerschaft nach medizinischer Indikation gibt es keine gesetzliche Frist, bis wann der Abbruch spätestens durchgeführt werden muss.

Die Mehrheit der Abbrüche wird ohne Indikation, nach der so genannten Beratungsregelung vorgenommen, und ist somit straffrei - wenn auch aufgrund der Gesetzeslage noch immer rechtswidrig. Um einen Abbruch nach der Beratungsregelung vornehmen zu lassen, muss die Schwangere sich vorher bei einer Schwangerenkonfliktberatung beraten lassen (z.B. bei Pro Familia) und braucht darüber eine entsprechende Bescheinigung. Der Eingriff muss dann innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis stattfinden. Zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Bei unter 16-jährigen Patientinnen verlangen die Gynäkologen in der Regel die schriftliche Einverständniserklärung zumindest eines Elternteils. Die Kosten des Eingriffs trägt die Schwangere selbst.

Der Abbruch kann mit zwei Methoden vollzogen werden: Absaugmethode oder Abtreibungspille Mifegyne. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2008 74 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche mit der Absaugmethode durchgeführt.
* Hier finden Sie Infos zu den häufigsten Beschwerden in der Schwangerschaft
* Stichwort Abbruch
Eine Frage dazu stellen an:
Dr. med. Bluni Schwangerschaftsberatung
Prof. Dr. Costa Ernährung in der Schwangerschaft
Dr. med. Paulus Medikamente / Schwangerschaft
Dr. med. Kniesburges Geburt, Kaiserschnitt, Baby
Martina Höfel Hebamme, Schwangerschaft, Baby
Expertenantwort Antworten von Frauenarzt Dr. med. V. Bluni zu dem Stichwort  Abbruch
 
Frage: Abbruch 13. SSW- wann wieder versuchen? Gerne auch an alle...

Hallo Dr. Bluni,
ich hatte diese Woche einen Schwangerschaftsabbruch bei 12+4 Tagen (med. Indikation). Der Pränataldiagnostiker sagte mir wir sollen 3 Zyklen abwarten vor einem neuem Versuch, mein Frauenarzt sprach von 2 Zyklen. Hier im Forum habe ich gelesen, dass bei frühem Abort/Ausschabung eigentlich nicht unbedingt eine Wartezeit erforderlich ist - aber wie sehen Sie das nach Abbruch in der 13. Woche? Denken Sie auch dass wir uns die Zeit lassen sollten? Das erste Drittel war ja schon vorbei..
Ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort und den anderen für die Mitteilung ihrer Erfahrungen!


Antwort

Hallo,

entgegen häufigen Empfehlungen Wartezeit von 3-4 Monaten einhalten, ist nach der Durchsicht der hierzu vorliegenden Literatur davon auszugehen, dass der zeitliche Abstand allein keine Einflussgröße für die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Fehlgeburt darstellt. Die Wahrscheinlichkeit eines positiven Verlaufs liegt nach einer frühen Fehlgeburt bei etwa 85-90 Prozent.

Nicht nur aus organischer, sondern sicher auch aus psychologischer Sicht Trauerreaktion und erneuter Kinderwunsch scheint es sinnvoller zu sein, nach einer frühen Fehlgeburt - bis auf einige Ausnahmefälle - auf ein vorgegebenes Zeitintervall bis zu einer erneuten Schwangerschaft zu verzichten.

Da es häufig aber eh etwa 2-3 Zyklen und manchmal auch mehr bis zur nächsten Schwangerschaft dauert, erübrigt sich diese Diskussion aber häufig von selbst.

VB

 
 
Frage: Schwangerschaftsabbruch bei genetischer Störung

Guten Tag,

wenn Kinderwunsch besteht aber eine Fam.Erberkrankung(zu 50%) vorliegt, kann man anhand einer "positiv getesteten" Fruchtwasser Untersuchung abbrechen lassen?

Ich habe gehört das es allg. nicht mehr zulässig sei? Ich war allerdings der Meinung das eine Abtreibung nur nach einer künstl. Befruchtung, bzw. wenn man Wünsche wie Haarfarbe, ob Junge od. Mädchen hat, nicht zulässig ist? Aber wie sieht es bei einer eventl. Vererbung aus?


Antwort

Hallo,

sofern eine genetische Störung nachgewiesen wurde, können Sie - so Sie es wünschen - die Schwangerschaft unterbrechen lassen. Dieses geht aber auch sonst ohne eine solche genetische Störung bis zur 12.SSW nach vorheriger Beratung.

VB

 
 
Frage: Schwanger nach Schwangerschaftsabbruch

Hallo,

Ich habe da mal eine frage , ich habe am 13.4.2010 einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Aus privaten und Körperlichen Gründen. Hatte danach 28 tage später normal meine Periode. Bin 1 woche nach dieser periode zum FA gegangen und habe nochmals alles untersuchen lassen. Der Arzt sagte alles i.O. so wie es sein soll.
Nach absprache mit dem Arzt habe ich mich für eine Kupferspirale entschieden, weil ich eine bestimmte Substanz aus der Pille nicht vertrage und davon mehrere Kilo zugenomm hatte ( liegt in der familie schon vor).Mein arzt meinte ich sollte einmal die periode noch abwarten und die darauf folgende Periode werden wir die spirale einsetzten.

Nun habe ich ohne verhütung geschlechtsverkehr gehabt. Und warte seit dem 1.7.2010 auf meine Periode. Kann es sein das sie nur auf sich warten lässt oder könnte auch mit sicherheit eine schwangerschaft vorliegen.
Zudem habe ich zahnfleisch bluten.

Vielen dank über eine schnelle antwort.!

ps. ich werde nächste woche trotzdem einen FA aufsuchen.


Antwort

Hallo,

der Zyklus kann in den ersten Monaten nach einem solchen Eingriff noch unregelmäßig sein, aber wenn Sie nicht verhüten, dann kann es auch zu einer Schwangerschaft kommen.

Eine Schwangerschaft ist in solchen Fällen rein theoretisch nie ausgeschlossen.

Sichere Aussagen lassen sich zunächst mal mit einem Schwangerschaftstest machen. Und zwar dann, wenn der Schwangerschaftshormonwert einen Blut- und Urinspiegel erreicht, der eine zuverlässige Messung zulässt.

Dies ist eigentlich erst ca. 14 Tage nach vermeintlicher Befruchtung der Fall.

Die vermeintlichen "Symptome" alleine sind sicher nicht aussagekräftig genug.

VB

 
 
Frage: Medizinischer Schwangerschaftsabbruch

Habe bald eine Fruchtwasseruntersuchung vor mir da ich Toxoplasmose habe und es abgeklärt werden muss ob mein Kind infiziert ist, und frage mich bis wann man einen medizinischen Abbruch vornehmen lassen kann sollte mit meinen Baby etwas nicht in Ordnung sein. Habe den Eingriff in der 16 Woche dann muss ich 10 Tage auf das Ergebnis warten. Meine Frage ist ich habe gelesen man bekommt Wehenmittel und muss das Kind dann ganz normal auf die Welt bringen?

Das ist doch psyichisch nicht vereinbar für die Mutter. Mein Arzt sagte ein Eingriff sei vertretbar wenn das Kind nicht überleben könne aber wenn es genetische Störungen oder körperliche Schädigungen hat bin ich gezwungen dann das Kind zu bekommen, weil ich das gegen meine Moral ist ein Kind auf die Welt zu bringen welches nicht gesund ist!? Geht daher auch ein " ganz normaler" Abbruch ?


Antwort

Hallo,

1. falls das Kind nun wirklich infiziert ist, gibt es keine zeitlichen Fristen für einen Schwangerschaftsabbruch.
2. aus diesem Grund sollte in solchen Situationen die Amniozentese so schnell als möglich erfolgen und Ihre Frauenärztin/Frauenarzt kann bewirken, dass das Laborergebnis zeitnah vorliegt.

3. für Sie ist es sicherlich eine sehr schwierige Zeit, die auch einen erheblichen Konflikt mit sich bringt. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen in jedem Fall, ein Beratungsgespräch mit der pränataldiagnostischen Einrichtung, aber ggf. auch mit der Profamilia in Anspruch zu nehmen.

4. nach der 15.SSW ist ein üblicher Schwangerschaftsabbruch per Ausschabung nicht mehr möglich. Dieses geht nur durch Auslösung von Wehen mit entsprechenden Medikamenten, was dann zum Ausstoßen der Frucht führt, was zwar ähnlich eines Geburtsverlaufes ist, aber in seiner Ausdehnung meist nicht damit verglichen werden kann. Im Anschluss wird aber immer auch eine Ausschabung notwendig werden.

VB

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