Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von schnubbi, 29. SSW am 07.05.2008, 11:50 Uhr

@schnubbi

Das habe ich mir gedacht (dass es kein Sonderrecht gibt für einen Kinderhort). Jahr für Jahr kann man Elternzeit definitiv nicht nehmen. Eine Verlängerung von 1 auf 2 Jahre ist genau so umständlich und "gefährlich" wie eine Verkürzung - denn der AG MUSS zustimmen.

Du hast definitiv NICHT drei Jahre Anspruch auf den Arbeitsplatz. Du hast NUR Anspruch auf den Arbeitsplatz nach Ende der Elternzeit.
Eine Verkürzung ist nur möglich, wenn der AG zustimmt.

Wie wäre es denn, wenn du das Elterngeld auf zwei Jahre aufteiltst? Klar, dann bekommst du nur die Hälfte - aber ich persönlich finde z.B. 400 Euro pro Monat 2 Jahre lang wesentlich besser als 800 Euro pro Monat 1 Jahr lang.

Außerdem: Wie sieht es denn aus mit Teilzeitarbeit während der Elternzeit? Kommt das für dich in Frage?

 
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