Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von schnubbi, 29. SSW am 07.05.2008, 10:50 Uhr

@schnubbi

Kein Problem :-)

Bis wann und wie muss ich meinem Arbeitgeber von der Elternzeit berichten? - 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Allerdings solltest du deine Absichten bereits vorher mit dem Chef besprechen, damit er besser planen kann.

Bis wann muss ich das Kindergeld und Elterngeld beantragt haben?? Kindergeld wird bis zu vier Jahre, Elterngeld bis zu drei Monate rückwirkend bezahlt.

Wann und wie muss ich meiner Krankenkasse melden dass ich bald im Mutterschutz bin und somit die 13Euro für die 6Wochen vor und 8Wochen nach der Geburt erhalte?? - Der Arzt muss eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Termin der Entbindung ausstellen - diese muss eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes an die KK gesendet werden. Soweit ich weiß, ist der Zeitraum sehr knapp, denn die Bescheinigung selber darf auch nicht älter als eine Woche sein.

Muss mein Mann sich jetzt sofort entscheiden, welche 2 Monate er Elterzeit nimmt?? - Du meinst 2 Monate ElternGELD, richtig? (Elternzeit darf er auch drei Jahre nehmen) Die Frist von 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit gilt auch hier. Vorsicht: Väter sollten die Elternzeit nicht zu früh angeben, denn der Kü-Schutz beginnt erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Manche Arbeitgeber nutzen frühe Anträge als Möglichkeit zu kündigen.

Hier noch weitere Infos zur Aufteilung der Elternzeit:
Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig vom Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Anspruchsberechtigten, sofern das bestehende Arbeitsverhältnis deutschem Arbeitsrecht unterliegt.
Sind beide Eltern erwerbstätig, steht ihnen frei, wer von ihnen Elternzeit nimmt und für welche Zeiträume. Jedem Elternteil stehen drei Jahre Elternzeit zu – unabhängig davon, wie der Partner die Elternzeit nutzt. Die Elternzeit kann ganz oder teilweise von einem Elternteil allein in Anspruch genommen werden; die Eltern können die Elternzeit aber auch untereinander aufteilen und sich bei der Elternzeit abwechseln. Wenn die Eltern wollen, können sie Anteile der Elternzeit oder aber die gesamte dreijährige Elternzeit vollständig gemeinsam nutzen (also nicht etwa nur gemeinsame 1 1/ 2 Jahre).
Die Elternzeit darf auch bei gemeinsamer Nutzung pro Elternteil in zwei Zeitabschnitte verteilt werden. Eine weitere Aufteilung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

 
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