Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von schnubbi, 29. SSW am 07.05.2008, 10:55 Uhr

Äähm... Nachtrag.

Jetzt hab ich mich aber ziemlich verrückt ausgedrückt bei deiner Frage zum Elterngeld für den Mann.

Also, nochmal langsam:
Anspruch auf ElternZEIT hat er für drei Jahre. Die Frist der Anmeldung beim AG beträg 7 Wo. vor Beginn der Elternzeit.
Anspruch auf ElternGELD hat er für zwei Monate. Auch hier wird das Elterngeld 3 Monate rückwirkend bezahlt - er hat also so lange Zeit, um das Elterngeld bei der Elterngeldstelle zu beantragen.

So besser?

 
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