Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Inga1979, 30. SSW am 07.05.2008, 10:34 Uhr

@schnubbi

huhu!

Das trifft sich gut das ich Dich hier heut treffe!
Du hattest letztens so super Auskünfte über die Themen Mutterschutz und Elternzeit usw. gegeben!

Wenn es Dir noch nicht zu den Ohren raus hängt hätte ich da noch ein paar letzte Fragen:

Bis wann und wie muss ich meinem Arbeitgeber von der Elternzeit berichten?

Bis wann muss ich das Kindergeld und Elterngeld beantragt haben?? (Die Bögen habe ich schon runtergeladen)

Wann und wie muss ich meiner Krankenkasse melden dass ich bald im Mutterschutz bin und somit die 13Euro für die 6Wochen vor und 8Wochen nach der Geburt erhalte??

Muss mein Mann sich jetzt sofort entscheiden, welche 2 Monate er Elterzeit nimmt??

Was muss ich noch wichtiges bezüglich Anträge wissen????

Oje, das sind echt viele Fragen!! Vielleicht kannst Du ein paar beantworten!!??
Wäre Dir seeehr dankbar !

So langsam wollt ich nämlich mal in die Gänge kommen da ich nun in der 30.SSW bin und man weiss ja nie wanns los eht!!

Also vielen Dank im Voraus!!

Gruss Inga

 
11 Antworten:

Re: @schnubbi

Antwort von schnubbi, 29. SSW am 07.05.2008, 10:50 Uhr

Kein Problem :-)

Bis wann und wie muss ich meinem Arbeitgeber von der Elternzeit berichten? - 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Allerdings solltest du deine Absichten bereits vorher mit dem Chef besprechen, damit er besser planen kann.

Bis wann muss ich das Kindergeld und Elterngeld beantragt haben?? Kindergeld wird bis zu vier Jahre, Elterngeld bis zu drei Monate rückwirkend bezahlt.

Wann und wie muss ich meiner Krankenkasse melden dass ich bald im Mutterschutz bin und somit die 13Euro für die 6Wochen vor und 8Wochen nach der Geburt erhalte?? - Der Arzt muss eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Termin der Entbindung ausstellen - diese muss eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes an die KK gesendet werden. Soweit ich weiß, ist der Zeitraum sehr knapp, denn die Bescheinigung selber darf auch nicht älter als eine Woche sein.

Muss mein Mann sich jetzt sofort entscheiden, welche 2 Monate er Elterzeit nimmt?? - Du meinst 2 Monate ElternGELD, richtig? (Elternzeit darf er auch drei Jahre nehmen) Die Frist von 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit gilt auch hier. Vorsicht: Väter sollten die Elternzeit nicht zu früh angeben, denn der Kü-Schutz beginnt erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Manche Arbeitgeber nutzen frühe Anträge als Möglichkeit zu kündigen.

Hier noch weitere Infos zur Aufteilung der Elternzeit:
Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig vom Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Anspruchsberechtigten, sofern das bestehende Arbeitsverhältnis deutschem Arbeitsrecht unterliegt.
Sind beide Eltern erwerbstätig, steht ihnen frei, wer von ihnen Elternzeit nimmt und für welche Zeiträume. Jedem Elternteil stehen drei Jahre Elternzeit zu – unabhängig davon, wie der Partner die Elternzeit nutzt. Die Elternzeit kann ganz oder teilweise von einem Elternteil allein in Anspruch genommen werden; die Eltern können die Elternzeit aber auch untereinander aufteilen und sich bei der Elternzeit abwechseln. Wenn die Eltern wollen, können sie Anteile der Elternzeit oder aber die gesamte dreijährige Elternzeit vollständig gemeinsam nutzen (also nicht etwa nur gemeinsame 1 1/ 2 Jahre).
Die Elternzeit darf auch bei gemeinsamer Nutzung pro Elternteil in zwei Zeitabschnitte verteilt werden. Eine weitere Aufteilung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

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Äähm... Nachtrag.

Antwort von schnubbi, 29. SSW am 07.05.2008, 10:55 Uhr

Jetzt hab ich mich aber ziemlich verrückt ausgedrückt bei deiner Frage zum Elterngeld für den Mann.

Also, nochmal langsam:
Anspruch auf ElternZEIT hat er für drei Jahre. Die Frist der Anmeldung beim AG beträg 7 Wo. vor Beginn der Elternzeit.
Anspruch auf ElternGELD hat er für zwei Monate. Auch hier wird das Elterngeld 3 Monate rückwirkend bezahlt - er hat also so lange Zeit, um das Elterngeld bei der Elterngeldstelle zu beantragen.

So besser?

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Re: @schnubbi

Antwort von Inga1979, 30. SSW am 07.05.2008, 11:05 Uhr

Puh, Vielen Dank schonmal für die Auskünfte! Hab mir Deine Antwort mal ausgedruckt, damit ich nichts vergesse

Woher weisst Du das nur alles???


Also:
schreibe ich nun kurz und knapp an meinen Arbeitgeber das mein Mutterschutz ab dem 09.05. beginnt ( werde ja dann noch weiterhin von meinem Arbeitgeber bezahlt,richtig??)
Und das mein Entbindungstermin der 21.07.08 ist und dann noch weitere 8 Wochen zu zahlen wären. Und das ich dann erstmal nichts mehr vom Arbeitgeber bekomme!!

Und das ich dann erstmal ein Jahr in Elternzeit gehe!! So dass mein Arbeitgeber dann wieder bescheid weiss das ich evtl wiederkomme!!

Und dann müssen die mir das unterschreiben das ich auch was in der Hand habe??!!!!

(Mein Arbeitgeber weiss bereits bescheid das ich ein Jahr nehmen möchte, aber bislang nur mündlich!)


DANKEEEEEE!!!! und

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Re: @schnubbi

Antwort von schnubbi, 29. SSW am 07.05.2008, 11:14 Uhr

Ich habe mich gründlich informiert und kenne die Bestimmungen mittlerweile auswendig

Als du deinen AG über die SS informiert hattest, wurde ja nach dem ET gefragt (zwecks Mutterschutz und Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt) - daher müssten die eigentlich wissen, wann dein Mutterschutz anfängt. Zur Vorsicht würde ich kurz telefonisch nachfragen.
Und nein, du wirst im Mutterschutz nicht von deinem AG direkt bezahlt - jedenfalls nicht im vollen Umfang. 13 Euro zahlt die KK, den REST zahlt der AG. Normalerweise klärt die KK die Zahlungen selbst mit deinem AG. Ich würde allerdings zur Vorsicht bei der KK nachfragen.

Und zur Elternzeit: Bist du sicher, dass du nur 1 Jahr gehen willst? 1 Jahr kann nicht ohne weiteres verlängert werden, 2 Jahre allerdings schon. Falls du dir noch nicht sicher bist, würde ich vorsichtshalber 2 Jahre anmelden. Eine Verkürzung ist mit Sicherheit leichter durchzusetzen als eine evtl. Verlängerung. Ich würde schreiben: Hiermit melde ich Elternzeit für mein Kindxxx, geb. xxx, vom letzten Tag des Mutterschutzes bis zum xxxxxx an. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Anmeldung schriftlich.

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Re: @schnubbi

Antwort von Inga1979, 30. SSW am 07.05.2008, 11:23 Uhr

Also:

Da ich Im Kinderhort arbeite habe ich bis zu drei Jahren Anspruch auf meinen Arbeitsplatz!

Sage ich nun ich bleibe direkt zwei Jahre zu Haus, bekommt meine nachfolgende Mitarbeiterin evtl. ein befristeten Arbeitsvertrag für ZWEI Jahre!
Dass heisst, möchte ich nach einem Jahr zurück, sagt mir mein Arbeitgeber das es nich möglich ist, da die Vertretung für mich einen zwei Jahresvertag erhalten hat!

Daher beziehe lieber ein Jahr Elterngeld und schaue dann wie es finanziell weitergehen könnte. Und könnte bis zu drei Jahren beruflich aussetzen und hätte immer noch Anspruch auf meinen Arbeitsplatz!!

Noch mal kurz zum Antrag Elterngeld:
Wenn ich meinen Antrag auf Elterngeld in nächster Zeit stelle muss ich also noch NICHT mit reinschreiben oder ankreuzen dass mein Mann auch irgendwann Elternzeit nehmen möchte!!!??

DANKEEEEE

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Re: @schnubbi

Antwort von schnubbi, 29. SSW am 07.05.2008, 11:33 Uhr

Gibt es für Mitarbeiter eines Kinderhorts Sonderbestimmungen? Die sind mir nicht bekannt.

Ich weiß nur: Man hat Anspruch auf eine verleichbare Stelle nach der ELTERNZEIT (=angemeldete Elternzeit). Wenn man also 1 Jahr anmeldet, muss man nach einem Jahr wieder arbeiten. Wenn man 3 Jahre anmeldet, muss man nach drei Jahren wieder arbeiten.
Vor der Entscheidung, nur 1 Jahr zu beantragen, würde ich mich an deiner Stelle noch einmal genau informieren.

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Re: @schnubbi

Antwort von Inga1979, 30. SSW am 07.05.2008, 11:45 Uhr

Bei einer Mitarbeiterin ist es zur Zeit der Fall. Daher hat sie mir bloss geraten Jahr für Jahr zu nehmen!
Sie hatte wohl zwei Jahre Elternzeit angegeben und möchte nun aber nach einem Jahr zurück kommen, da es wohl finanziell nicht gut klappt! Und unser Arbeitgeber sagt nun sie hätte schliesslich zwei Jahre angeben und ihre Stelle ist nun noch für ein Jahr besetzt!

Da wir nur drei Einrichtungen haben, ist zur Zeit für sie auch keine Versetzung möglich!!??

Ach ist das alles schwer;-)

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Re: @schnubbi

Antwort von Inga1979, 30. SSW am 07.05.2008, 11:46 Uhr

Noch mal kurz zum Antrag Elterngeld:
Wenn ich meinen Antrag auf Elterngeld in nächster Zeit stelle muss ich also noch NICHT mit reinschreiben oder ankreuzen dass mein Mann auch irgendwann Elternzeit nehmen möchte!!!??

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Re: @schnubbi

Antwort von schnubbi, 29. SSW am 07.05.2008, 11:50 Uhr

Das habe ich mir gedacht (dass es kein Sonderrecht gibt für einen Kinderhort). Jahr für Jahr kann man Elternzeit definitiv nicht nehmen. Eine Verlängerung von 1 auf 2 Jahre ist genau so umständlich und "gefährlich" wie eine Verkürzung - denn der AG MUSS zustimmen.

Du hast definitiv NICHT drei Jahre Anspruch auf den Arbeitsplatz. Du hast NUR Anspruch auf den Arbeitsplatz nach Ende der Elternzeit.
Eine Verkürzung ist nur möglich, wenn der AG zustimmt.

Wie wäre es denn, wenn du das Elterngeld auf zwei Jahre aufteiltst? Klar, dann bekommst du nur die Hälfte - aber ich persönlich finde z.B. 400 Euro pro Monat 2 Jahre lang wesentlich besser als 800 Euro pro Monat 1 Jahr lang.

Außerdem: Wie sieht es denn aus mit Teilzeitarbeit während der Elternzeit? Kommt das für dich in Frage?

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Re: @schnubbi

Antwort von schnubbi, 29. SSW am 07.05.2008, 11:56 Uhr

Elterngeld und Elternzeit sind grundsätzlich zwei verschiedene Paar Schuhe. Wie lange dein Mann (oder du) Elternzeit nimmt, interessiert die ElternGELDstelle nicht.

Ob ihr beide EINEN Antrag für BEIDE Auszahlungen benötigt oder ob jeder von Euch einen eigenen Antrag stellen muss, weiß ich (noch) nicht, da ich noch keinen Antrag ausgefüllt habe.
Frag doch einfach bei deiner Elterngeldstelle nach, die können dir weiterhelfen. http://www.elterngeld.net/elterngeldstellen.html

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Re: @schnubbi

Antwort von Inga1979, 30. SSW am 07.05.2008, 12:16 Uhr

Na, da hab ich ja noch einiges zu klären

Aber ich Danke Dir sehr für die guten Auskünfte! Und meld mich sicherlich mal wieder

Eine schöne Kugelzeit weiterhin!!!!

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