Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von schnubbi, 29. SSW am 07.05.2008, 11:33 Uhr

@schnubbi

Gibt es für Mitarbeiter eines Kinderhorts Sonderbestimmungen? Die sind mir nicht bekannt.

Ich weiß nur: Man hat Anspruch auf eine verleichbare Stelle nach der ELTERNZEIT (=angemeldete Elternzeit). Wenn man also 1 Jahr anmeldet, muss man nach einem Jahr wieder arbeiten. Wenn man 3 Jahre anmeldet, muss man nach drei Jahren wieder arbeiten.
Vor der Entscheidung, nur 1 Jahr zu beantragen, würde ich mich an deiner Stelle noch einmal genau informieren.

 
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