Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Henriette, 39. SSW am 30.09.2004, 14:19 Uhr

@platschi

Diese Regelung gilt für Nds. defintiv nicht und ich habe bundesweit davon zumindest für Lehrerinnen noch nie was gehört. Es gibt klare Regelung im Mutterschutzgesetz, die gefährdende Arbeiten betreffen, aber dass ich als Lehrerin in der Verwaltung eingesetzt werde, wäre mir neu. Mir wurde auch nie eine entsprechende Erklärung zur Unterschrift vorgelegt udn ich kenne auch keine Lehrerin, die ab dem 6. Monat nicht mehr unterrichtet hat.

Verwunderte Grüße,

Henriette

 
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