Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von danette, 20. SSW am 30.09.2004, 13:16 Uhr

@schwangeren oder ex-schwangeren Lehrerinnen

Hallo!
Ich habe in dem Forum hier schon einige Male einen Beitrag von einer Lehrerin gelesen - ich hab eine Frage an euch und hoffe ihr könnt mir helfen!!

Also, mein Rektor weiss, dass ich schwanger bin, aber irgendwie ist er eher von der langsamen Sorte und hat bisher noch nix dem Schulamt mitgeteilt. Er meinte, dass ich ca. in der 30. Woche eine Bescheinigung vom Arzt erhalte und die reicht er dann ein. Ich bin mir aber nicht sicher ob das stimmt! Ich möchte unbedingt, dass das mit einer Vetrtretung klappt, da ich eine erste Klasse habe und ich nach meinem Mutterschutz wieder arbeiten werde. Und ehrlich gesagt habe ich nicht viel Lust mir nach den 14 Wochen die Klasse wieder völlig neu "zu erziehen".

Könnt ihr mir helfen? Soll ich vielleicht eine Bescheinigung vom Arzt holen und die dem Schulamt senden....?
Danke für eure Antworten!!

Alles Liebe.
Becci

 
16 Antworten:

Re: @schwangeren oder ex-schwangeren Lehrerinnen

Antwort von Henriette, 39. SSW am 30.09.2004, 13:30 Uhr

Hallo,

du wirst schon den Dienstweg einhalten müssen, d.h. dein SL muss das Attest weiterleiten. Ich hab es meinem SL so in der 23. SSW gegeben und er hat es dann weitergeleitet. Ich würde noch einmal mit ihm sprechen und ihm sagen, warum es dir so wichtig ist, dass die Vertretungsregelung frühzeitig geklärt ist. Immerhin zeigst du damit Einsatz für deine Klasse und das sollte ihn doch freuen.

Henriette

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @schwangeren oder ex-schwangeren Lehrerinnen

Antwort von platschi, 32. SSW am 30.09.2004, 13:34 Uhr

Hallo Becci,

also ich bin zwar keine Lehrerin, aber trotzdem im Schuldienst tätig - als Erzieherin. Ich habe dem Landesschulamt in der 15. SSW einen Brief geschrieben, in dem ich die SS mitteilte. Darauf haben die sich zurückgemeldet mit der Bitte, eine Bescheinigung vom Arzt bzw. eine Kopie des Mutterpasses zu schicken aus der der voraussichtliche ET hervorgeht.
Soweit ich weiss, ist es Deine Aufgabe, das Schulamt über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen, nicht die des Direktors. Ich glaube, der darf das gar nicht. Schliesslich setzt jeder seinen Arbeitgeber selbst in Kenntnis und das ist in unserem Fall das Schulamt, nicht die Schule.
Der Direktor muss zwar Ersatz für Dich anfordern, aber das kann er erst, wenn das Schulamt informiert ist.

Liebe Grüße
platschi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

platschi - stimmt nicht ganz

Antwort von Henriette, 39. SSW am 30.09.2004, 13:42 Uhr

Ich habe die Info bekommen, dass das Attest ebenso wie der Elternzeitantrag über den Tisch des Schulleiters wandern müssen, da der der direkte Vorgesetzte ist.

Henriette

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: platschi - stimmt nicht ganz

Antwort von platschi, 32. SSW am 30.09.2004, 13:54 Uhr

Hm, ich habe genau das gemacht, was mir unsere Schulsekretärin gesagt hat. Und da die in ihrer langjährigen Tätigkeit schon mehrere schwangere Kollegen vor sich zu stehen hatte, gehe ich davon aus, dass es richtig so war.

Den Elternzeitantrag habe ich vom LSA zugeschickt bekommen, mit der Bitte, diesen auf direktem Wege an die zuständige Bearbeiterin zurückzusenden, sobald mein Krümel geboren ist. Also auch nix mit erst zum Schulleiter.

Selbst die Bereitschaftserklärung auch noch ab dem 6. Monat aktiven Schuldienst zu versehen ist nicht erst über den Tisch des Schulleiters gegangen. Hatte sich bei mir dann wegen BV aber sowieso erledigt.

Kann es sein, dass es da auch mal wieder bundeslandabhängige Regeln gibt???

Liebe Grüße
platschi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

platschi

Antwort von Henriette, 39. SSW am 30.09.2004, 14:03 Uhr

Hm, es könnte ja durchaus sein, dass es da bundeslandabhängig Regelungen gibt. So scheint es mir.

Aber was für eine Bereitschaftserklärung für aktiven Schuldienst ab dem 6. Monat meinst du??? Welche Alternative hattest du denn?

Henriette

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Henriette

Antwort von platschi, 32. SSW am 30.09.2004, 14:08 Uhr

Hallo Henriette,

als Erzieherin (und soweit ich weiss trifft das auch auf Lehrerinnen zu), braucht man ab dem 6. Monat keinen Dienst in der Schule mehr zu verrichten. Das Schulamt ist gesetzlich verpflichtet, Dich ab diesem Zeitpunkt im Innendienst (also Verwaltung) einzusetzen, es sei denn man unterschreibt eben jene Erklärung, die man dann aber auch jederzeit widerrufen kann.

Liebe Grüße
platschi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

so wars bei mir...

Antwort von Mariakat, 31. SSW am 30.09.2004, 14:17 Uhr

Also, ich muss mich Henriette anschliessen. Ich glaube aber fast, dass es in allen Bundeslaendern gleich ist, der Dienstweg muss eingehalten werden. Vielleicht ist das bei dir, platschi, eine Ausnahme gewesen. Ich habe dem Rektor die Bescheinigung in der 2o. SSW gegeben. Er hat sie dann irgendwann mal losgeschickt. Dass man im 6. Monat keinen Schuldienst mehr leisten muss, habe ich noch nie gehoert...also hier in Bayern gibts es diese Regel ganz bestimmt nicht, ganz im Gegenteil, ab diesem Schuljahr muessen sogar alle eine Stunde mehr arbeiten fuers gleiche Gehalt, eagl ob schwanger oder nicht ,und auch waehrend der Elternzeit wird das Arbeitszeitkonto fuer frischgebackene Eltern nicht mehr reduziert. Tja, soweit ich weiss gibt es das auch nicht in Baden Wuerttemberg. Aus welchen Bundesland kommst du denn, platschi?
Gruss Mariakat

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@platschi

Antwort von Henriette, 39. SSW am 30.09.2004, 14:19 Uhr

Diese Regelung gilt für Nds. defintiv nicht und ich habe bundesweit davon zumindest für Lehrerinnen noch nie was gehört. Es gibt klare Regelung im Mutterschutzgesetz, die gefährdende Arbeiten betreffen, aber dass ich als Lehrerin in der Verwaltung eingesetzt werde, wäre mir neu. Mir wurde auch nie eine entsprechende Erklärung zur Unterschrift vorgelegt udn ich kenne auch keine Lehrerin, die ab dem 6. Monat nicht mehr unterrichtet hat.

Verwunderte Grüße,

Henriette

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: so wars bei mir...

Antwort von platschi, 32. SSW am 30.09.2004, 14:29 Uhr

Hallo Mariakat,

Ich komme aus Berlin.
Also dass mit dem Innendienst ab dem 6. Monat kenne ich schon seit Jahren so. Allerdings nehmen nur sehr wenige Kollegen diese Möglichkeit wahr. Ich hätte es ja auch nicht getan, sondern hatte den Schriebs schon zurückgeschickt, dass ich bis zum Mutterschutz in der Schule arbeiten möchte.

Ob es nun ansonsten einheitliche Regelungen gibt, werden wir hier sicher nicht klären können. Aber ich denke, wenn unsere Schulsekretärin das schon seit Jahren falsch handhaben würde, hätte man ihr sicher schon mal auf die Füße getreten.

Liebe Grüße
platschi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @platschi

Antwort von platschi, 32. SSW am 30.09.2004, 14:42 Uhr

Hallo Henriette,

also ich weiss nicht, ob das von jedem Bundesland selbst geregelt werden kann. Ich zitiere hier mal aus dem Brief, den mir das LSA geschickt hat, nachdem ich die SS mitgeteilt hatte.
" Erzieherinnen dürfen vom Beginn des 6. Monats der Schwangerschaft keinen aktiven Dienst mehr versehen, es sei denn, dass sie sich hierzu ausdrücklich bereit erklären, was jederzeit widerrufen werden kann (§2 Abs.2 VO über den Mutterschutz bei Beamtinnen, der bei Angestellten entsprechend angewandt wird).
Der 6. Schwangerschaftsmonat beginnt bei Ihnen am ... Ich bitte Sie unverzüglich um Mitteilung, ob Sie den Innendienst vom Beginn des 6. monats der Schwangerschaft aufnehmen werden.
Andernfalls bitte ich, die beigefügte Erklärung unterschrieben zurückzusenden."
Ich weiss definitiv auch von einer Freundin, die als Lehrerin gearbeitet hat und von dieser Möglichkeit bei beiden SS Gebrauch gemacht hat.

Liebe Grüße
platschi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @schwangeren oder ex-schwangeren Lehrerinnen

Antwort von Merlemax, 13. SSW am 30.09.2004, 14:44 Uhr

Hallo,

ich denke, wenn Dein Schulleiter daran interessiert ist, für Deinen Mutterschutz eine Vertretung zu bekommen, sollte die Bescheinigung schon deutlich früher bei der Behörde sein. Ab 34. Woche bist Du in MS, wenn Du erst vier Wochen vorher den Zettel abgibst, ist die Zeit, eine Vertetung aufzutreiben, doch recht knapp.
Ich habe meinen Zettel schon vor drei Wochen abgegeben und habe auch schon die Bestätigung vom Ministerium bekommen. Ersatz hat der Schulleiter auch schon angefordert.
Also: Ich würde die Bescheinigung früher abgeben!
Liebe Grüße
Antje

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @schwangeren oder ex-schwangeren Lehrerinnen

Antwort von Geisterfinger am 30.09.2004, 15:23 Uhr

du bist doch 20. WOche, oder? Ist es da nicht längst so, dass ELtern und Schülern deine SS aufgefallen ist? Sag doch einfach deinem Schulleiter, dass du schon dauernd von ELtern angesprochen wirst wie es weiter geht und dass du die ELtern an ihn verweisen wirst. Wenn die ELtern noch nichts sagen, dann solltetdu dem Schulleiter sagen, dass das bestimm bald kommen wird...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

schwangerschaft und schule

Antwort von julesüd, 38. SSW am 30.09.2004, 17:38 Uhr

Hallo !
Also mein Schulleiter wollte die Bescheinigung vom Arzt schon ziemlich früh damit das mit der KV auch wirklich klappt (bevor wieder kein Geld mehr da ist!). Ich würde ihm daher die Bescheinigung einfach jetzt in die Hand drücken -ist doch gut,wenn du dich drum kümmerst!Er leitet sie dann ans Schulamt weiter und die schicken dir dann auch ziemlich fix die ganzen Unterlagen (Kindergeltantrag,..).
Grüße aus Ba.-Wü.
julesüd

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: schwangerschaft und schule --> Danke!

Antwort von danette, 20. SSW am 30.09.2004, 18:23 Uhr

Danke für eure Antworten!! Ich fühle mich bestätigt und habe gerade eine Bescheinigung vom Arzt geholt. Die werde ich ihm morgen in die Hand drücken und bitten diese schell weiterzuleiten.. (ich hoffe, er tuts dann auch).
Sehen tut man es bei mir noch nicht wirklich, also bisher hat mich noch niemand angesprochen. Aber ich merke, wie mein Bacuh wächst und wächst und wächst - ich denke in spätestens zwei Wochen lässt sich da nix mehr verheimlichen *fgg*

Ach ja, ich hab nur so ne kleine Bescheinigung gekriegt, sieht aus wie ein Rezept und darauf steht nur ein Satz: Wir bestätigen, dass Frau ... in der 20. Woche schwanger ist. Der Entbindungstermin wurde auf den 21.2.2005 festgelegt... --> Ist das die richtige Bescheinigung?

Alles Liebe
Becci

P.S. Selbst wenn man ab dem 6.Monat nicht mehr aktiv arbeiten müstte, ich würde auf jeden Fall freiwillig weiter unterrichten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: schwangerschaft und schule --> Danke!

Antwort von platschi, 32. SSW am 30.09.2004, 19:32 Uhr

Hallo Becci,

ja das ist die richtige Bescheinigung.

Noch 'ne schöne Kugelzeit.
Liebe Grüße
platschi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

so sieht es bei mir aus (NRW)

Antwort von wal, 20. SSW am 01.10.2004, 22:24 Uhr

finde ich ja alles sehr interessant. bis ich das hier las, dachte ich auch, dass solche dinge das beamtengesetzt bundesweit regeln würde. tut es aber nur in grundzügen, hab mich informiert. bei meiner ersten ss, musste ich dem schulamt selbst meine ss mitteilen und über attest, bzw. kopie des mutterpasses (freiwillig) "beweisen". zeitpunkt war nicht vorgegeben, ich habe das anfang 5. monat gemacht.
in den vergangenen jahren hat sich da einiges geändert. unter dem deckmantel "autonomie der schule" wurde diese aufgabe an den sl deligiert.

Hier gelten auch nur die bestimmungen für gefährdungen am arbeitsplatz, die zu den "vergünstigungen" führen: 1. keine pausenaufsicht, 2. kein sport-, incl.- schwimmunterricht, 3. keine klassenfahrten / Ausflüge etc... alles kann-bestimmungen, keine verbote. ansonsten bleibt bis zum muschu - 6 wochen vor et- alles beim alten.

im übrigen ist die lage in nrw derzeit so, dass jetzt schon klar ist, dass wir keine vertretung für meinen muschu bekommen (kein geld im topf + keine personal in sicht), es sei denn der polllehrer (bei uns für 5 grundschulen tätig) ist frei, dass heißt unsere situation ist personell am schlimmsten (zur zeit ist sie das). eine vertretung gibt es nur für den ezu, falls personal da ist. zur zeit ist bei uns eine ezu-stelle unbesetzt, weil keine vertretungslehrer mehr aufzutreiben sind! eine kollegin im ezu leitet jetzt mit 10 stunden nebentätigkeit eine klasse! (darf man das? interessiert hier keinen!) ich habe mit 8 std nebentätigkeit im ezu 5 monate eine klasse "geleitet"!

wenn ich daran denke, dass ich damals zu "der hand voll" gehört habe, die nach dem 2.ex eine stelle bekommen haben...... die zeiten ändern sich!

lg anja

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.