Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von wal, 20. SSW am 01.10.2004, 22:24 Uhr

so sieht es bei mir aus (NRW)

finde ich ja alles sehr interessant. bis ich das hier las, dachte ich auch, dass solche dinge das beamtengesetzt bundesweit regeln würde. tut es aber nur in grundzügen, hab mich informiert. bei meiner ersten ss, musste ich dem schulamt selbst meine ss mitteilen und über attest, bzw. kopie des mutterpasses (freiwillig) "beweisen". zeitpunkt war nicht vorgegeben, ich habe das anfang 5. monat gemacht.
in den vergangenen jahren hat sich da einiges geändert. unter dem deckmantel "autonomie der schule" wurde diese aufgabe an den sl deligiert.

Hier gelten auch nur die bestimmungen für gefährdungen am arbeitsplatz, die zu den "vergünstigungen" führen: 1. keine pausenaufsicht, 2. kein sport-, incl.- schwimmunterricht, 3. keine klassenfahrten / Ausflüge etc... alles kann-bestimmungen, keine verbote. ansonsten bleibt bis zum muschu - 6 wochen vor et- alles beim alten.

im übrigen ist die lage in nrw derzeit so, dass jetzt schon klar ist, dass wir keine vertretung für meinen muschu bekommen (kein geld im topf + keine personal in sicht), es sei denn der polllehrer (bei uns für 5 grundschulen tätig) ist frei, dass heißt unsere situation ist personell am schlimmsten (zur zeit ist sie das). eine vertretung gibt es nur für den ezu, falls personal da ist. zur zeit ist bei uns eine ezu-stelle unbesetzt, weil keine vertretungslehrer mehr aufzutreiben sind! eine kollegin im ezu leitet jetzt mit 10 stunden nebentätigkeit eine klasse! (darf man das? interessiert hier keinen!) ich habe mit 8 std nebentätigkeit im ezu 5 monate eine klasse "geleitet"!

wenn ich daran denke, dass ich damals zu "der hand voll" gehört habe, die nach dem 2.ex eine stelle bekommen haben...... die zeiten ändern sich!

lg anja

 
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