Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Löwenbaby S16, 18. SSW am 19.09.2007, 11:01 Uhr

Angträge: welche und wann?

Hallo,

ich hatte vor 14 Monate noch Erziehungsgeld statt Elterngeld, wird aber nix anderes mit dem beantragen sein.
Also Kindergeld und Elterngeld kann man erst nach der Geburt abgeben, da man vom Einwohenrmeldeamt die Geburtsurkunde bekommt und die geben dann die Nachweise beglaubigt mit für diese Anträge.
Auch Mutterschaftsgeld nach der Geburt.
Soweit ich weiß, können das nur Arbeitnehmer beantragen, keine Arbeitssuchende.

Ich hoffe ich konnte helfen!

LG Bianca

 
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