Geschrieben von 1murmelchen, 32. SSW am 19.09.2007, 10:53 Uhr |
Angträge: welche und wann?
Hallo ihr lieben,
ich wollte mal fragen, wann ich welche anträge wie elterngeld und kindergeld beantragen muß. und was ist mutterschaftsgeld? kann das jeder beantragen? beim ersten kind hat das alles mein mann gemacht, weil da noch gerichtliches mit meinem arbeitgeber zu regeln gab. und nun hab ich keine ahnung, wann ich was beantragen kann und muß. kann man jetzt schon elterngeldanträge abschicken oder erst nach der geburt, das gleiche mit kindergeld. man ist das kompliziert!!
danke schon mal für eure hilfe.
liebe grüße
sandra
Re: Angträge: welche und wann?
Antwort von Löwenbaby S16, 18. SSW am 19.09.2007, 11:01 Uhr
Hallo,
ich hatte vor 14 Monate noch Erziehungsgeld statt Elterngeld, wird aber nix anderes mit dem beantragen sein.
Also Kindergeld und Elterngeld kann man erst nach der Geburt abgeben, da man vom Einwohenrmeldeamt die Geburtsurkunde bekommt und die geben dann die Nachweise beglaubigt mit für diese Anträge.
Auch Mutterschaftsgeld nach der Geburt.
Soweit ich weiß, können das nur Arbeitnehmer beantragen, keine Arbeitssuchende.
Ich hoffe ich konnte helfen!
LG Bianca
Re: Angträge: welche und wann?
Antwort von engelchen500, 36. SSW am 19.09.2007, 11:07 Uhr
Hi,
du kannst Kindergeld (meist bei der Familienkasse) erst nach der Geburt beantragen - vorher aber online runterladen und schon mal ausfüllen. Das gleiche Spiel geht auch mit dem Elterngeld. Mutterschaftsgeld läuft über Arbeitgeber und KH - erkundige dich mal bei beiden deswegen.
LG, Katja