Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von nicole812 am 01.06.2020, 17:18 Uhr

welcher Veranstalter ist es denn ?

Wann sollte es denn losgehen?

Ich würde es aussitzen.Wenn bei uns zum Zeitpunkt der Restzahlung die Reisewarnung nicht verlängert wäre hätte ich auch nicht gezahlt.....
Sibs1 hat hier mal folgendes gepostet


"Dem §321 des Bürgerlichen Gesetzbuches nach, kann man als Kunde eine sogenannte "Unsicherheitseinrede" erheben, weil ja unsicher ist, ob der Veranstalter die Reise überhaupt durchführen kann. Der Kunde kann sagen, dass er ja zahlen will, aber erst, wenn er Sicherheit bekommt, dass der Urlaub auch wirklich stattfinden kann oder er sein Geld wieder sieht. Der Veranstalter muss darauf reagieren und eine Möglichkeit wäre, dass er eine Bankbürgschaft liefert.", so Rechtsanwalt Paul Degott.

 
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