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Geschrieben von Murmeltiermama am 18.01.2013, 15:40 Uhr

Thema Versorgungsausgleich

Also da seid ihr wirklich falsch beraten worden. Es gibt (außer dem Trennungsjahr) keine weitere 1-Jahres-Frist mehr (eben seit der Reform 2009). Die notarielle Urkunde ist quasi sofort gültig. Sie kann sogar erst nach Einreichen des Scheidungsantrags unterzeichnet werden.

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, den VA auszuschließen, wenn ihr beide anwaltlich vertreten seid (zumindest zum Scheidungstermin).

Auch die Beratung zum Thema "Beamtin" scheint mir nicht ganz korrekt zu sein. Aber noch mehr Online-Beratung kann und mag ich jetzt nicht machen.

Google mal oder frag noch mal beim Anwalt (nicht beim Notar) nach.

Mit VA wird das jedenfalls (nach meiner Erfahrung) nichts vor dem Sommer. Und die Richter trennen auch sehr sehr ungern ab, weil die Leute nach der Scheidung oft nicht mehr so mitarbeiten.

LG,
Stefanie (Anwältin)

 
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