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Geschrieben von Port am 18.01.2013, 15:15 Uhr

Thema Versorgungsausgleich

Den Scheidungsantrag könnt Ihr einreichen, sobald das Trennungsjahr vorbei ist. Und dann gibt es keine weitere 1-Jahres-Frist!

Manche reichen die Scheidung sogar vor Ablauf des Trennungsjahres ein, bei uns ging das damals nicht. Ist vielleicht bundeslandabhängig, keine Ahnung. Googel doch mal, da findest Du sicher was.

 
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