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Geschrieben von pingelfee am 18.01.2013, 14:54 Uhr

Thema Versorgungsausgleich

WEil wir alles in einer Urkunde geregelt haben, die dann quasi Scheidungsurteil zeitgleich ist.

Ja klar, deutsches Recht.

Also jetzt wird es so gemacht. Wir reichen Montag den Scheidungsantrag mit der not. Urkunde ein. Dann erfolgt der Versorgungsausgleich und dann die Scheidung.
Also schon verständlich.

Aber beim 1. Termin hatte er uns was anderes erzählt. Naja. Ich bin verwirrt.
Ich bin Beamtin und weiß gar nicht, wie das dann WO beantragt werden muss.
Alles eine verwirrende Sache.

Heiraten war einfacher ;-)

 
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