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Geschrieben von Port am 18.01.2013, 14:49 Uhr

Thema Versorgungsausgleich

Dann hat er Euch Blödsinn erzählt, Ihr werdet doch nach deutschen Recht geschieden, oder?

Nach dem Trennungsjahr kann die Scheidung erfolgen, aber es hängt natürlich von der Auslastung des Gerichtes ab, wann Ihr dann tatsächlich einen Termin bekommt.

Hätte er nun gesagt, Ihr müsst warten, bis Ihr den Versorgungsausgleich vollständig eingereicht habt und bekommt dann erst einen Termin zur Scheidung, dann wäre das verständlich.

Warum eigentlich Notar? Ein Anwalt reicht die Scheidung ein.

 
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