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Geschrieben von Port am 18.01.2013, 14:46 Uhr

Thema Versorgungsausgleich

Unter Umständen geht es gar nicht um den Versorgungsausgleich. Ihr habt ihn vielleicht falsch verstanden.

Ihr müsst ein Jahr getrennt sein, bevor Ihr geschieden werden könnt. Und wenn Ihr angegeben habt, dass Ihr erst ab jetzt getrennt seid, erklärt sich das Jahr Wartezeit damit.

 
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