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Geschrieben von glückskugel am 19.01.2010, 8:27 Uhr

sorgerecht - kann jemand mit gefährlichem halbwissen ( ;) ) helfen?

Das wird schwierig. Die Eltern haben ja nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. Stirbt also der betreuende Elternteil, ist automatisch der andere allein sorgeberechtigt. Es ist aber möglich, einen Antrag beim Familiengericht zu stellen, wenn die Sorge besteht, dass der Vater das Sorgerecht nicht zum Wohle des Kindes ausübt. Dafür muss es aber Gründe geben. Da es hier um einen Teenager geht, hat er da schon relativ gewichtig mitzureden. Wenn er also lieber zu Dir möchte, ist es durchaus denkbar, dass der Antrag Erfolg hat. Denkbar, aber nicht sicher.

Das Problem kann man auch nicht im Vorfeld lösen. Natürlich kann die Mutter in einem Testament einen Wunsch äußern, zu wem der Sohn kommen soll. Daran ist das Familiengericht aber nicht gebunden. Erst recht nicht, wenn der Vater noch lebt und sorgeberechtigt ist.

Möglich ist noch, quasi "Fakten zu schaffen". Wenn Du also Deinen Bruder während der Krankheit der Mutter (Krankenhausaufenthalte etc.) regelmäßig betreut und bei euch aufgenommen hast, stehen die Chancen besser, dass das Familiengericht im Sinne des Kindeswohls zu Deinen Gunsten entscheidet.

Aus eigener Erfahrung (nicht rechtlich, sondern ganz persönlich menschlich): Ich habe eine ähnliche Konstellation erlebt. Meine Mutter ist "abgehaun" als ich 19 und mein Bruder 12 waren. Auch ich habe mich in der Verantwortung gesehen, weil mein Vater ein Alkoholproblem hatte. Trotzdem ist mein Bruder bei unserem Vater geblieben und es war gut so. Für alle. Aus meinem Bruder ist ein toller Kerl geworden, hat ein gutes Abi gemacht und studiert jetzt. Nur so zum Nachdenken. Nur weil die Eltern eine schlechte Ehe hatten, muss der Mann kein schlechter Vater sein. Da darfst Du Dich auch nicht zum Erfüllungsgehilfen der Rachegefühle der Mutter machen lassen. Aber ich kenne natürlich euern konkreten Fall nicht.

LG,
Stefanie

 
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