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Geschrieben von glückskugel am 19.01.2010, 13:17 Uhr

Ausland

Vor der Mitnahme des Kindes ins Ausland braucht ihr keine Sorge zu haben. Das würde kein Familiengericht so einfach zulassen. Auf gar keinen Fall gegen den Willen des Kindes.

Andere Frage: Würde der Vater seinen Sohn denn überhaupt bei sich haben und erziehen wollen? Wenn nicht, dann ist es ohnehin kein Problem. Eventuell müsstest Du dann die Vormundschaft beantragen.

Und zur Anmerkung unten: Ja, man kann testamentarisch beim Anwalt oder Notar bestimmte Wünsche aufschreiben lassen. Aber das ist in dem Fall (beide haben Sorgerecht und einer lebt noch) NICHT bindend. Hilfreich und empfehlenswert ist es aber trotzdem.

LG,
Stefanie

 
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