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Geschrieben von xtra am 19.01.2010, 7:32 Uhr

sorgerecht - kann jemand mit gefährlichem halbwissen ( ;) ) helfen?

hi,

erstmal vorab: ich weiß dass das hier keine rechtsberatung ist, aber eventuell weiß ja jemand was.

zu meiner frage:
meine mutter und der vater meines bruders (wir haben verschiedene väter) lassen sich scheiden. mein bruder (13) lebt bei meiner mutter. ich selber bin 24 und verheiratet. leider geht es meiner mutter gesundheitlich oft nicht gut und sie macht sich sorgen was passiert falls es sie mal nicht mehr gibt und mein bruder noch unter 18 ist. wir hätten es beide gerne (und auch mein bruder) dass er dann zu mir und meinem mann kommen würde anstatt zu seinem vater. hätte ich als schwester überhaupt eine chance aufs sorgerecht wenn es auch noch einen vater gibt? und kann man das irgendwie vorher schon bestimmen? also, mit vorher meine ich bevor der fall eintritt.
natürlich hoffe ich dass dieser fall nicht aintritt aber meine mutter möchte das abgeklärt wissen.

vielen dank schon mal für Eure hilfe.
xtra

 
8 Antworten:

hm, habs..

Antwort von xtra am 19.01.2010, 8:05 Uhr

...denk ich ins falsche forum gestellt. im "alleinerziehenden" forum ist das thema wahrscheinlich besser aufgehoben.

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Re: sorgerecht - kann jemand mit gefährlichem halbwissen ( ;) ) helfen?

Antwort von glückskugel am 19.01.2010, 8:27 Uhr

Das wird schwierig. Die Eltern haben ja nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. Stirbt also der betreuende Elternteil, ist automatisch der andere allein sorgeberechtigt. Es ist aber möglich, einen Antrag beim Familiengericht zu stellen, wenn die Sorge besteht, dass der Vater das Sorgerecht nicht zum Wohle des Kindes ausübt. Dafür muss es aber Gründe geben. Da es hier um einen Teenager geht, hat er da schon relativ gewichtig mitzureden. Wenn er also lieber zu Dir möchte, ist es durchaus denkbar, dass der Antrag Erfolg hat. Denkbar, aber nicht sicher.

Das Problem kann man auch nicht im Vorfeld lösen. Natürlich kann die Mutter in einem Testament einen Wunsch äußern, zu wem der Sohn kommen soll. Daran ist das Familiengericht aber nicht gebunden. Erst recht nicht, wenn der Vater noch lebt und sorgeberechtigt ist.

Möglich ist noch, quasi "Fakten zu schaffen". Wenn Du also Deinen Bruder während der Krankheit der Mutter (Krankenhausaufenthalte etc.) regelmäßig betreut und bei euch aufgenommen hast, stehen die Chancen besser, dass das Familiengericht im Sinne des Kindeswohls zu Deinen Gunsten entscheidet.

Aus eigener Erfahrung (nicht rechtlich, sondern ganz persönlich menschlich): Ich habe eine ähnliche Konstellation erlebt. Meine Mutter ist "abgehaun" als ich 19 und mein Bruder 12 waren. Auch ich habe mich in der Verantwortung gesehen, weil mein Vater ein Alkoholproblem hatte. Trotzdem ist mein Bruder bei unserem Vater geblieben und es war gut so. Für alle. Aus meinem Bruder ist ein toller Kerl geworden, hat ein gutes Abi gemacht und studiert jetzt. Nur so zum Nachdenken. Nur weil die Eltern eine schlechte Ehe hatten, muss der Mann kein schlechter Vater sein. Da darfst Du Dich auch nicht zum Erfüllungsgehilfen der Rachegefühle der Mutter machen lassen. Aber ich kenne natürlich euern konkreten Fall nicht.

LG,
Stefanie

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Re: sorgerecht - kann jemand mit gefährlichem halbwissen ( ;) ) helfen?

Antwort von xtra am 19.01.2010, 8:35 Uhr

danke für Deine antwort

ich mache mich sicher nicht zum "erfüllungsgehilfen" :)
den vater meines bruders nenne ich auch "papa" denn sie waren immerhin ca 12 jahre verheiratet und ich bin sozusagen mit ihm aufgewachsen, kenne ich mein halbes leben. er ist auch nicht unbedingt ein schlechter mensch. allerdings sehe ich ihn nicht in der lage ein kind "richtig" zu erziehen. er hat das noch nie wirklich gut gemacht und seit der trennung hat er sich weder groß für meinen bruder ineterssiert noch sich um ihn gekümmert.
hinzukommt dass er immer wieder mal davon spricht zurück in sein heimatland zu gehen und ich hätte angst dass er meinen bruder mitnehmen würde.

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Re: sorgerecht - kann jemand mit gefährlichem halbwissen ( ;) ) helfen?

Antwort von fsw am 19.01.2010, 9:07 Uhr

Könnte mir vorstellen,daß dein Bruder in einem Alter ist,wo er selbst mitentscheiden kann,bei wem er leben möchte.Wie gesagt,kenn da auch keine genaue Rechtslage.

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Re: sorgerecht - kann jemand mit gefährlichem halbwissen ( ;) ) helfen?

Antwort von Fredda am 19.01.2010, 9:49 Uhr

Dein Bruder ist ja schon groß und kann mitentscheiden und würde auch gefragt. Der Vater könnte einen Teenager ja auch schlecht einsperren oder anbinden.

Und wenn deine Mutter nicht SOFORT stirbt (es scheint ja mehr eine SOrge als akute Lebensgefahr zu sein, lese ich das richtig?) ist er fast erwachsen und hat auf jeden, jeden Fall Mitspracherecht.

Und Erziehung ist eh abgeschlossen in dem Alter - also schafft euch nicht "nur" wegen der Scheidung in eine Panik rein.

Lg

Fredda

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Re: sorgerecht - kann jemand mit gefährlichem halbwissen ( ;) ) helfen?

Antwort von kleened am 19.01.2010, 9:58 Uhr

also
ab 13 kann dein bruder entscheiden,wo er leben möchte.
normal ist es so,das der andere sorgeberechtigte ,das kind bekommt.man kann aber in einem testament verfügen,wie es weiter gehen soll.allerdings müssen dort richtige ! gründe drin stehen,warum er bei dir weiterleben soll.
das ganze muss über notar und anwalt laufen.
auskunft ist von meinem anwalt,haben ähnliche situation.

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Ausland

Antwort von glückskugel am 19.01.2010, 13:17 Uhr

Vor der Mitnahme des Kindes ins Ausland braucht ihr keine Sorge zu haben. Das würde kein Familiengericht so einfach zulassen. Auf gar keinen Fall gegen den Willen des Kindes.

Andere Frage: Würde der Vater seinen Sohn denn überhaupt bei sich haben und erziehen wollen? Wenn nicht, dann ist es ohnehin kein Problem. Eventuell müsstest Du dann die Vormundschaft beantragen.

Und zur Anmerkung unten: Ja, man kann testamentarisch beim Anwalt oder Notar bestimmte Wünsche aufschreiben lassen. Aber das ist in dem Fall (beide haben Sorgerecht und einer lebt noch) NICHT bindend. Hilfreich und empfehlenswert ist es aber trotzdem.

LG,
Stefanie

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Re: sorgerecht - kann jemand mit gefährlichem halbwissen ( ;) ) helfen?

Antwort von cosmoline am 19.01.2010, 18:16 Uhr

Hallo

angenommen deine mutter stirbt und dein bruder ist 14jahre alt dann kannst du die vormundschaft bei gericht einklagen, wenn es so schlimm um den leiblichen Vater steht und es müssen dann schon strenge verstösse gegen deinen vater geben (alkohol oder drogen)

aber vorab kann man sich ja bei dem jugendamt mal informieren wie es dann sei

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