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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 23.04.2009, 11:45 Uhr

Alleiniges Sorgerecht der Mutter in Partnerschaft

Hallo!

Ich würde gern das Thema Sorgerecht zur Diskussion stellen und dazu ein Beispiel schildern.

Stellt euch vor:

Paar, lange Zeit zusammen, NICHT verheiratet, entscheidet sich für ein Kind. Zieht zusammen, bekommt noch zwei weitere Kinder.
Vaterschaftsanerkennung erfolgt. Die Mutter lehnt allerdings ein gemeinsames Sorgerecht ab. Bei allen Kindern.

Wohlgemerkt handelt es sich um eine intakte Partnerschaft. Ausschließlich sie kümmert sich um die Kinder, sie hat ihre Arbeitsstunden reduziert, Elternzeit genommen.Kümmert sich um ALLE Belange der Kinder und den Haushalt allein.
Der Partner und Vater beider Kinder wird in alle Entscheidungen einbezogen. Diese treffen beide gemeinsam. Der Vater liebt seine Kinder auch abgöttisch. Er ist beruflich sehr eingebunden und seine Priorität liegt im Beruf und nicht bei den Kindern. Sie steht mit den Kindern im Grunde so gut wie allein da.
Das Sorgerecht hätte er gern.
Allerdings gehören Haus incl. Grund und Boden ausschließlich ihm. (was sie nicht stört)


Btw.: Beide haben sich beim Jugendamt beraten lassen. Es wurde der Mutter konkret von gemeinsamen Sorgerecht *ABgeraten*!

Ich würde gern wissen, was ihr darüber denkt. Habt ihr Verständnis? Handelt sie gerecht? Hintergeht sie ihn? Zukunftsorientiertes Sicherheitsdenken ihrerseits? Sollte er Verständnis haben? Wie hätten eure Männer reagiert?


LG
SPMFL

 
26 Antworten:

Re: Alleiniges Sorgerecht der Mutter in Partnerschaft

Antwort von vallie am 23.04.2009, 12:02 Uhr

mein mann hätte mir was gehustet. allerdings haben wir geheiratet.
warum tun das die beiden denn nicht???
ist das evtl die rache von ihr an ihm dafür, daß sie nicht verheiratet sind??

verständnis habe ich bedingt, wenn sie eine trennung irgendwann mal fürchtet, wenn aber alles cremig ist, dann nicht.
armer mann. da kann er nichts machen.

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Re: Alleiniges Sorgerecht der Mutter in Partnerschaft

Antwort von silke68 am 23.04.2009, 12:18 Uhr

hallo,
ich kann sie verstehen.du schreibst,daß sein beruf an erster stelle ist,daß sie sich allein um die kinder kümmern muß.wozu will er ein sorgerecht?es wäre dann ja wahrscheinlich nur pro forma.wenn er so auf sorgerecht besteht,dann würd ich ihm auch in die aufgaben mit einbeziehen.meiner meinung nach sollte es nicht sorgerecht,sondern sorgepflicht heißen.dann würden bestimmt nicht so viele väter darauf bestehen.leider wird oft als ganz selbstverständlich vorausgesetzt,daß die frauen beruflich kürzer treten und sich um alles kümmern.mit welcher berechtigung?ich betone ausdrücklich,daß es bei manchen so läuft.ich will auf keinen fall alle über einen kamm scheren.
ich hab mich damals auch ganz energisch gegen das gemeinsame sorgerecht gewährt.bei der trennung hatte ich dann das glück,daß mir mein ex meine tochter nicht wegnehmen konnte.er hatte sie so bearbeitet,daß sie zu ihm wollte,aber sie hatte noch nicht das alter,um ihre meinung zu akzeptieren.
liebe grüße,silke

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Re: Alleiniges Sorgerecht der Mutter in Partnerschaft

Antwort von mamaj am 23.04.2009, 12:19 Uhr

...ich würde mich spontan dem Rat des Jugendamtes anschließen, denn egal wie harmonisch heute die Beziehung läuft, wer weiß was kommt und der Vater hat ja dieser Sorgerechtsaufteilung sicherlich einmal zugestimmt...

Meine Sichtweise ist aber definitiv die Sichtweise einer Mutter. Was ich als Vater darüber denken würde, weiß ich nicht.

Allerdings wäre ich selbst nie auf diese idee gekommen, für mich war und ist ein gemeinsames Sorgerecht irgendwie richtiger.....
Dennoch, aus heutiger Sicht, und nach dem Miterleben diverser elterlicher "Kriege" nach Trennungen wegen des Sorgerechts, würde ich es so belassen.

Was passiert eigentlich in diesem Fall mit den Kindern, wenn der Mutter etwas zustoßen würde?
Bleiben sie automatisch beim Vater oder fragt sich das Jugendamt, warum die Mutter kein gemeinsames Sorgerecht wollte?
Das wäre für mich ein wichtiger Punkt....
Aber ich glaube das kann man testamentarisch festlegen, oder?

LG
mamaj

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Re: Alleiniges Sorgerecht der Mutter in Partnerschaft

Antwort von Nurit am 23.04.2009, 12:19 Uhr

Da verstehe ich das JA aber auch nicht.

Möglicherweise liegen die Gründe von ihr aber auch außerhalb der Partnerschaft (eigene Kindheit).

LG,
kathrin

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Re: Alleiniges Sorgerecht der Mutter in Partnerschaft

Antwort von Nathalik am 23.04.2009, 12:23 Uhr

Die Partnerschaft mag "intakt" sein, erscheint mir aber reichlich seltsam. halbscharig. Nix halbs und nix ganz. Was will da eigentlich jeder von den beiden?

Als Mithautundhaarodergarnichttyp ist mir so etwas lauwarmes, unmutiges, ängstliches zuwider. Er behält seinen Grund und Boden, sie pocht auf ihre Kinder. Ich nehme an, dass sie beide ein SW-Programm auf ihren PCs installiert haben, das jeden Tag die Situation neu bewertet, um die jeweiligen Terrains ja fein säuberlich getrennt zu halten.

Von den Kindern ganz zu schweigen. Hoffentlich kriegen die das nicht mit.



Also mein Mann hätte da zum ersten mal mit der Faust auf den Tisch geschlagen.

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Re: Alleiniges Sorgerecht der Mutter in Partnerschaft

Antwort von carla72 am 23.04.2009, 12:42 Uhr

Mein Verständnis war, dass die Behörden heute grundsätzlich versuchen, ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern anzuraten, daher bin ich etwas überrascht. Aber aus Sicht der Mutter: wozu soll der Vater das Sorgerecht haben? Wenn man sich immer einig wird, ist es natürlich im Todesfall der Mutter von Vorteil; das kann man aber auch testamentarisch regeln. Falls sie sich doch mal trennen (und auch sonst im Streitfall), birgt das gemeinsame Sorgerecht erhebliche Nachteile für die Mutter, der der Vater das Leben ganz schön schwer machen kann mit ausbleibenden Zustimmungen. Ob das für das Kind wirklich besser ist?

Ich habe immer ein gewisses Unverständnis für die Männer in Partnerschaften, die nicht heiraten wollen, aber natürlich Sorgerecht haben und am besten noch den Nachnamen des Kindes bestimmen. (Ganz generell, wie es hier ist, weiß ich natürlich nicht). Wobei der wichtigste Hinderungsgrund, die befürchteten Unterhaltszahlungen an die Mutter, ja nach der neuesten Gesetzgebung auch nicht mehr in jedem Fall besteht.

Also, ich sehe Schatten am Himmel des jungen Glücks und würde wohl als Mutter auch nicht zustimmen.

LG, carla72

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Beratung beim Jugendamt ...

Antwort von Ulli am 23.04.2009, 12:48 Uhr

Wir hatten auch so eine bodenlose Beratung bei Jugendamt. Ich war mit dem ersten Kind im 4. Monat schwanger. Bei der Vaterschaftsanerkennung hat die Dame 45min auf meinen Freund eingeredet: Er solle sich das gut überlegen, was er denn machen würde, wenn das Kind schwarz zur Welt käme ...
Danach habe ich ihm (für alle Fälle) das Sorgerecht erteilt. Auch dazu musste ich mir 45min Müll anhören. "Überlegen Sie sich das gut, noch ist nicht mal das Kind geboren, das kann nur ein Familienrichter rückgängig machen ...."
UNMÖGLICH
Vielleicht sollten wir heute (15 Jahre später) mal bei der Dame vorbeigehen, den Trauschein und das zweite Kind vorzeigen.

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Re: @carla72

Antwort von montpelle am 23.04.2009, 15:21 Uhr

"Ich habe immer ein gewisses Unverständnis für die Männer in Partnerschaften, die nicht heiraten wollen, aber natürlich Sorgerecht haben und am besten noch den Nachnamen des Kindes bestimmen."

Du weißt doch gar nicht, warum die beiden nicht verheiratet sind. Vielleicht möchte sie (!) es ja nicht !

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Re: Beratung beim Jugendamt ...

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 23.04.2009, 15:28 Uhr

Es ist keine Rache dafür, dass er sie nicht heiratet. Und es geht auch nicht um sein Haus.

Sie opfert *sie tut es gern, aber sie tut es* ihren Job zu einem großen Teil. Sie kümmert sich fast allein um Kinder und Haushalt. Für sie wird es in ihrem Job schwer sein Fuß zu fassen. Das wird nach der Elternzeit so sein. Viel schlimmer noch wäre das, wenn sie nach einer Trennung alleinerziehend wäre.

Sie könnte mit gemeinsamen Sorgerecht nicht ohne sein Einverständnis dort hin umziehen, wo es Jobangebote gäbe. Sie müsste sich dann immer nach ihm richten, so die Argumente.

Sollte ihr etwas zustoßen, hat sie vorgesorgt und alles notariell fest gelegt.

Die beiden praktizieren gemeinsames Sorgerecht! Sie haben es nur nicht schriftlich festlegen lassen.

ICH kann das durchaus verstehen! Es entspricht nicht meinem Bild von Familie, aber nach meiner eigener Erfahrung der Trennung bin ich ein gebranntes Kind und würde jetzt *nachdenklich werden* müsste ich entscheiden.
Solange die Partnerschaft gut läuft ist gemeinsames Sorgerecht wunderbar, nach einer Trennung sieht es dann oft nicht mehr so harmonisch aus!


@ Ulli: Trauschein, 15 Jahre und zweites Kind sind doch auch keine Garantie!

LG
SPMFL

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Re: @carla72

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 23.04.2009, 15:29 Uhr

Sie würde heiraten, aber ER nicht.

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Re: @suchepotentenmannfürsleben

Antwort von montpelle am 23.04.2009, 15:32 Uhr

Das stand aber oben im Beitrag nicht, oder ?

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Re: Alleiniges Sorgerecht der Mutter in Partnerschaft

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 23.04.2009, 15:33 Uhr

Ein paar Fasern in mir würden geradezu *erwarten!!!*, dass der Vater mit der Faust auf den Tisch haut, wäre ich in dieser Situation.
Spricht das doch auch dafür, wie der Vater zu seinen Kindern steht.

Im Gegenzug kann ich verstehen, dass gemeinsames Sorgerecht bei einer Trennung *für die Mutter* viele Sorgen mit sich bringen kann.
Wohlgemerkt sprechen wir hier nicht davon, dass sie ihm in diesem Falle die Kinder entziehen will!

Die Intaktheit der Partnerschaft habe ich auch schon angezweifelt. Für mich ist das eine Partnerschaft, wie ich sie nie haben möchte. Dann doch lieber keine! Aber das muss jeder selbst wissen.

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Re: @montpelle

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 23.04.2009, 15:35 Uhr

ist in dem Falle für diese Diskussion auch irrelevant. Es geht ihr NICHT ums heiraten!

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Re: Alleiniges Sorgerecht der Mutter in Partnerschaft

Antwort von montpelle am 23.04.2009, 15:37 Uhr

"Wohlgemerkt sprechen wir hier nicht davon, dass sie ihm in diesem Falle die Kinder entziehen will!"

Das sagt sie jetzt, aber wenn es dann doch zur großen Schlammschlacht käme, sind Kinder für viele Eltern dann doch praktische Spielzeuge.

Ich verstehe beide nicht: Mir ist unklar, warum eine Frau so handelt, wenn sie den Vater der Kinder liebt und die Familie intakt ist und mir ist unklar, warum ein Mann so ein Spiel mitspielt !

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Re: Alleiniges Sorgerecht der Mutter in Partnerschaft

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 23.04.2009, 15:55 Uhr

Sie will Sicherheit im Falle einer Trennung sagt SIE.

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Re: Alleiniges Sorgerecht der Mutter in Partnerschaft

Antwort von montpelle am 23.04.2009, 15:58 Uhr

Das ist in meinen Augen egoistisch und weder an den Vater noch an die Kinder gedacht !

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Wir haben schon vor der Geburt jeweils das gemeinsame Sorgerecht festgelegt...

Antwort von krueml am 23.04.2009, 16:04 Uhr

.... alles Andere ist für mich unsinnig. Sollte mir etwas passieren, hat der Vater meiner Kinder noch nicht Mal das Recht die Kinder zu behalten. Muss er ein Kind ins Krankenhaus bringen, hat er auch da nichts zu entscheiden.

Ich finde es äusserst wichtig das gemeinsame Sorgerecht festzulegen wenn man nicht verheiratet ist.

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Re: @carla72

Antwort von carla72 am 23.04.2009, 16:05 Uhr

Hast ja recht. Deshalb hatte ich meine Aussage entsprechend qualifiziert.

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Re: Wir haben schon vor der Geburt jeweils das gemeinsame Sorgerecht festgelegt...

Antwort von Nathalik am 23.04.2009, 16:37 Uhr

...wenn so viele Erwägungen und Unsicherheiten und "waswärewenns" im Raum stehen, dann sage mir einer, wie so ein Paar DREI Kinder zusammen zeugt??????????????????

die armen Würmchen.

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also DOCH

Antwort von vallie am 23.04.2009, 17:09 Uhr

rache. du heiratest mich nicht, also darfst du nicht das mitsorgerecht haben.
mein gespür war mal wieder richtig.
wetten, daß es genau SO ist???!!!
einen anderen grund gibt es nicht, wenn alles friedefreudeeierkuchen ist, teilt man bei DREI gemeinsamen kindern das sorgerecht.

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Ich sprach auch nicht von ner Garantie ...

Antwort von Ulli am 23.04.2009, 17:22 Uhr

... ich fand's nur affig uns da 1,5 Stunden lang vollzuquatschen.

Vor dem Heiraten hat uns der Standesbeamte 10 Minuten lang "belehrt", dabei sind die Folgen da doch viel weitreichender.

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@Ulli

Antwort von krueml am 23.04.2009, 17:34 Uhr

Ganz ehrlich, ich kenne das so nicht. Unsere Dame beim Jugendamt war sehr nett und freundlich und hat keinerlei Probleme gemacht. Sie hat nur gesagt, dass ich mir das mit dem Nachnamen gut überlegen soll weil ich mich entschieden hatte, dass die Kinder jeweils den Namen des Vaters bekommen. Das kann man im Nachhinein nicht mehr so einfach ändern.

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Meinst Du MICH????

Antwort von 32+4 am 23.04.2009, 17:36 Uhr

Ich habe die anderen Antworten nun nicht gelesen, aber so war es auch bei uns!


"Beide haben sich beim Jugendamt beraten lassen. Es wurde der Mutter konkret von gemeinsamen Sorgerecht *ABgeraten*!"

Hier hat das JA auch vom GSR abgeraten, aber der Vater ist dort schon bekannt.

Selbstverständlich wurde und wird der Vater in alle Angelegenheiten einbezogen, geht auch zu den U-Untersuchungen usw..

Es gibt dann wohl die kleinen Unterschiede zum oberen Fall:
- der Vater hatte keine Zeit beim JA das GSR zu unterschreiben
- der Vater hatte auch keine Zeit (oder Lust?) das große Kind bei seiner Krankenkasse versichern zu lassen (es ging nur über ihn damals) und zu Hause häuften sich bereits Arztrechnungen über 100.000€ für das Baby

Wenn ich heute so einiges in Erinnerung rufe, dann kann ich das JA verstehen.

Allerdings sehe ich das ASR nun nicht als Nonplusultra an, denn die Kinder "gehören" mir ja nicht. Im Zweifel komme ich halt einfach nicht mehr in brenzlige Situationen, weil der Vater für seine Unterschrift immer wieder sagt => "mache ich morgen......"

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@krueml

Antwort von Ulli am 23.04.2009, 20:24 Uhr

*smile* Siehste, die Geschichte mit dem Namen hab ich doch nicht die Tante im Jugendamt gefragt, das haben wir - wider die Behauptungen der Hebamme - so gemacht.
Die verbindliche Auskunft für sowas gibt doch das Standesamt.
Klar hatte auch das erste Kind schon den Namen des Papas, war ja klar, dass wir den nunmal schöneren Namen als Familiennamen nehmen.

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Mal ganz ab davon

Antwort von Leewja am 25.04.2009, 13:11 Uhr

was und ob überhaupt was in dieser beziehung nun nicht stimmt - für mich war klar, dass schon vor der geburt vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht lafen, FALLS mitr unter der geburt was passieren würde, gleichzeitig aber auch etwas in bezug auf das Neugeborene entschieden werden müsste - sprich: Ich kollabiere odeer sterbe viell. sogar, kind muss dringendst operiert werde: sollte der vater zustimmen dürfen... viell. unwahrscheinlich, aber mir war diese situation wichtig

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Re: Alleiniges Sorgerecht der Mutter in Partnerschaft

Antwort von ValjaK1995 am 02.01.2020, 18:35 Uhr

Also ich und mein Freund haben uns jetzt zusammengesetzt und haben wegen dem Sorgerecht uns unterhalten. Und er hat mir gesagt solange wir nicht verheiratet sind, würde es mehr sinn machen das ich das alleinige Sorgerecht habe, da ich mich um das Kind kümmern werde und er Arbeitet. Einfach nur um Komplikationen zu vermeiden.... Da die deutsche Bürokratie verlangt, die Unterschriften beider Eltern für zbs. Lebenswichtigen Untersuchungen zu haben (bei gemeinsamen Sorgerecht) das heißt, ich müsste erst unterschreiben und dann den ganzen wisch mit Nachhause nehmen damit der Vater meines noch ungeborenen Kindes das unterschreibt, also würde es länger dauern als wenn ich direkt unterschreibe(mit alleinigem Sorgerecht).

Mein Partner und ich sind in einer soliden Beziehung und besprechen trotz allem alles was unsere Kind angeht.

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