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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 25.11.2011, 9:27 Uhr

Rechtslage

Na ja, das hat aber nur bedingt was mit dem Haus-ZA zu tun.

Da der Eingriff weder notfallmäßig notwendig noch "klein" war, stimme ich Dir zu. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn der Zahn, zum Beispiel, schmerzhaft vereitert gewesen wäre und/oder es nur darum gegangen wäre, eine Zweitmeinung zum Zustand des Zahnes einzuholen. Dann hätte er IMHO - auch ohne der Haus-ZA zu sein - die Behandlung ohne weitere Überprüfung der "Zuständigkeiten" durchführen dürfen - WENN die KK-Karte vorlag.

 
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