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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 25.11.2011, 9:13 Uhr

Rechtslage

Grundsätzlich MÜSSEN alle ärztlichen Behandlungen und Untersuchungen mit allen Sorgeberechtigten abgeklärt sein.

Mal überspitzt formuliert: Wenn jeder Mensch von der Straße mit meinem Kind zum Arzt latschen dürfte, dann würde er ja dort auch von Krankheiten, Behandlungen usw. erfahren, die u.U. der Schweigepflicht unterliegen.

Im Alltag wird aber jeder Arzt davon ausgehen (dürfen), daß jemand, der die KK-Karte hat, das Einverständnis von mindestens einem Sorgeberechtigten hat. Zumindest bei "normalen" Untersuchungen und Behandlungen darf der Arzt IMHO auch davon ausgehen, daß dem so ist.

Das ist ja auch nur realistisch. Sonst bräuchte ja auch Mama Rama jedes Mal eine schriftliche Bestätigung von Papa Rama, wenn sie mit dem kotzenden Ramakind zum Arzt geht. Denn selbst, wenn der Arzt sicher weiß, daß Mama Rama und Papa Rama gestern noch händchenhaltend durch das Dorf gegangen sind - er könnte ja nicht sicher wissen, ob die beiden sich nicht in der Nacht so fürchterlich gestritten haben, daß sie inzwischen getrennt sind.

Bei OPs - zumal mit Betäubung - ist die Rechtslage aber anders. Da muß auch bei Familie Rama die Einverständniserklärung von ALLEN Sorgeberechtigten vorliegen. Bei der ersten Leistenbruch-OP von KindGroß - da waren wir auch noch ramamäßig unterwegs - wurde die OP um 15 Minuten verzögert, weil meine Unterschrift nicht vorlag. Dabei hatte ich das Kind persönlich zur Schleuse getragen. Meine Unterschrift war nur irgendwo in der Aufregung vergessen worden. Man fand mich dann in der Cafeteria vom KKH.

Für die Strafbarkeit des Arztes ist die Frage wichtig: Durfte er (stillschweigend) davon ausgehen, daß alle Sorgeberechtigten mit der Untersuchung/Behandlung einverstanden sind/waren. Je schwerer der Eingriff, desto höher sind die Anforderungen an das Sicherstellen dieses Einverständnisses. Plus: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn ein/der Sorgeberechtigte nicht nachträglich auf der Matte steht, dann gibt er sozusagen im Nachhinein sein Einverständnis.

Der KV hat sich aber definitiv strafbar gemacht. Und ich wäre sowas von entsetzt, daß ICH ihm das Kind nicht mehr ohne Aufsicht überlassen würde. Ich habe lange Angst vor einer ähnlichen Aktion des KV gehabt. Bei mir hat sich das (bisher?? - aber das Kind ist inzwischen so alt, daß es sich nicht mehr einfach so zu einer OP schleifen läßt) glücklicherweise als Angst ohne realen Grund herausgestellt. Aber wenn da etwas in der Richtung passiert wäre, dann hätte ich 1.) SOFORT das ASR beantragt (und wahrscheinlich auch bekommen) und 2.) den Umgang nur noch begleitet zugelassen.

 
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