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Geschrieben von 32+4 am 25.11.2011, 9:17 Uhr

Rechtslage

"Durfte er (stillschweigend) davon ausgehen, daß alle Sorgeberechtigten mit der Untersuchung/Behandlung einverstanden sind/waren."

da das kind aber nicht beim hauszahnarzt war, sondern angeblich bei einem "neuen" za, sollte der za sich bei so einem eingriff durchaus informieren bei beiden eltern.
würde ich sagen, sollte es ärger für den ZA geben.
beim hauszahnarzt könnte man nach der vorherigen absprache wohl von einem einverständnis ausgehen.

was den KV angeht, sehe ich das ähnlich wie alle anderen im fred.

 
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