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Geschrieben von mama040506 am 25.11.2011, 7:37 Uhr

macht sich der ex-partner strafbar? (lang)

guten morgen

ich weiß nicht ob dieses thema hier her gehört, es geht um meinen ex bzw den leiblichenvater meiner großen
sie selbst ist 7jahre und hat seit 2 jahren erst den kontakt, weniger regelmäßig, zu ihrem leiblichenvater, aufgebaut..bzw ich konnte das vor gericht durch boxen...da ich der meinung bin jedes kind hat ein recht sein anderes elternteil kennen zu lernen und so auch in dem fall der vater das recht sowie auch die pflicht sich um sein kind zu kümmern und den umgang pflegen sollte.
ich habe das alleinige sorgerecht sowie aufenthaltbestimmungsrecht, der vater hatte nicht wirklich interesse der maus gegenüber gezeigt doch seit zwei jahren funktioniert das ganz gut und sie fühlt sich auch in seiner gegenwart ganz wohl.

nun ist es so das er sich ausschließlich seit dem meine große wenige wochen jung war er ständig mit mir das gespräch suchte wegen ihren zähnen, ich muss vorher erklären das ich mich noch in der ss von ihm getrennt hatte und mein mann meine tochter seitdem babyalter mit erzieht.

zu dem thema zähne meine tochter hatte noch keine zähne mit wenigen wochen im mund was ja wir mütter/väter eiegentlich wissen müssen auch die letzten jahre galt sein interesse ihren zähnen und gar nicht ihrer entwicklung....er ist anscheinend ein zahnfetischist...er hatte ihr zur geburt unzählige zahnbüsten und 10 verschiedene zahncremes geschenkt nach einem jahr war funkstille....vorab meine tochter hatte vorkurzem ein kleines loch und sie ist in guter behandlung, unser zahnarzt ist top,
nun ist es so das auch seit den zwei jahren er die tochter zwar zu sich nahm jetzte auch übers we aber sie dann zum stundenlangen zähneputzen (er nennt das seminar) verdonnert wird, ihr macht das spaß also von daher hab ich mich zurück genommen und ihm nur versucht zu erklären das man mit kindern auch anderes machen kann ausser zähne zu putzen....
so jetzt zum eigentlichen thema (tschuldige das ich soweit ausholen musste aber ihr kennt ja die vorgeschichte nicht)
meine tochter hätte kurz vor den weihnachtsferien einen allround termin sprich ihr würde das löchlein versiegelt werden und sie würde dann wegen einer lockeren spange dann abdrücke machen lassen....mein ex der ja so vernarrt in die zahngeschichte seiner tochter ist wollte vom arzt selbst erklärt bekommen was gemacht wird etc.
ich hatte das mit unserem zahnarzt abgesprochen das der leibliche vater informiert werden möchte und gab ihm meine einwilligung den leiblichen vater zu informieren...
gestern hatte er meine große abgeholt, unser zahnarzt ist mit dem auto sehr gut zu erreichen sprich in 5 min ist man dort, mein ex vereinbarte mit mir das er meine große um 16 uhr hole (termin war 16.20uhr) und um 18.30 wieder bringt...da er noch bisschen zeit mit ihr verbringen möchte weil die letzten umgangstermine wegen seiner arbeit verschoben werden mussten.
meine tochter kam eine stunde später nachhause was ja nicht wirklich tragisch ist.
nun erzählte mir meine tochte dann leicht benommen das ihr der zahn in dem das löchlein (es war wirklich winzig) gezogen wurde und sie ins 30 kilometer entfernte nbg (sie meinte stadt vom papa) gefahren sind und zum zahnarzt gegangen sind....
nun meine frage er darf das doch nicht oder?
bzw er bräuchte eine einwilligung von mir sowohl auch der arzt
,richtig !?
zu mal musste mein ex ja etwas unterschreiben wegen der betäubung, das darf er ja dann auch eigentlich nicht, da er kein sorgerecht hat.
zumal hätte er mich wenigstens informieren sollen das ein eingriff gemacht wird bzw fragen müssen oder?
ich weiß grad nicht was ich machen soll...für aussenstehende ist es wohl weniger dramatisch, aber mir geht es ums prinzip, er hatte das vertrauen missbraucht, und auch den zahnarzt in eine missliche lage gebracht...da er ohne befugnis ein minderjähriges mädchen behandelt hatte.
könnt ihr bitte sagen wohin ich mich wenden kann? jugendamt? oder gleich anwalt?
mein ex will mir auch nicht die adresse des arztes geben, könnt ihr mir sagen wie ich die auch ohne meinen ex heraus bekomme?
ich will nicht aus einer mücke einen elefanten machen aber ich findes es eine frechheit. und bin enttäuscht.
würde mich über rat freuen danke

 
29 Antworten:

Re: macht sich der ex-partner strafbar? (lang)

Antwort von Nimo1107 am 25.11.2011, 7:43 Uhr

Ich bin sprachlos, das mit den Zähnen ist bei ihm ja zwanghaft !
Wegen den Daten vom Arzt.
Er hatte doch sicherlich ihr Kärtchen mit ?
Dann müsste die Krankenkasse das doch wissen wo er war ?

Ich würde glaube ich durchdrehen, aber dadurch kommt der Zahn auch nicht wieder.
War das ein Folgezahn ? Was ist nun mit der Lücke ?

Puh, ich würde mal beim Jugendamt anrufen und einen gemeinsamen Termin machen zu einem Gespräch.
Gericht etc. bringen den Zahn auch nicht wieder.

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Re: macht sich der ex-partner strafbar? (lang)

Antwort von god-bless-u am 25.11.2011, 8:00 Uhr

Also du müsstest bei der Krankenkasse gesagt bekommen, wo er war. Kannst ihnen ja die Sachlage erklären.

Also ich finde nicht, dass du aus einer Mücke ein Elefanten machst, sondern es ein Elefant ist. Das ist körperverletzung was er gemacht hat. Grad weil es ja nicht nötig war den ziehen lassen zu müssen (hätte ja auch gelangt, dass er nur gebohrt wird).

An deiner Stelle würde ich direkt zum Jugendamt gehen. Du weißt ja nicht was er als nächstes macht, wenn er schon sowas unerlaubt macht.

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Re: macht sich der ex-partner strafbar? (lang)

Antwort von Susi0103 am 25.11.2011, 8:06 Uhr

Ich würde mir ihr sofort zu EUREM Zahnarzt gehen und das ansehen lassen und eventuell eine schriftliche Bestätigung über das "Ausmaß" des eigentlichen Lochs und der Unverhältnismäßigkeit des Ziehens holen - falls er das macht. Leider hackt einer Krähe der anderen ja oft kein Auge aus...

Und doch, wenn das ein bleibender Zahn gewesen war, dann würde ich Anzeige erstatten. Gegen den Mann und den Arzt, falls möglich.
Wird Dir vll auch helfen, wenn Kosten auf Dich zukommen (Brücke o.ä., kenn mich da nicht aus).
Die Krankenkasse kann Dir sicher sagen, bei welchen Arzt sie war. Ist die Stadt groß oder könntest Du auch zur Not einfach jeden Zahnarzt anrufen und fragen (vorsichtig, nicht dass die sofort merken, was Du vorhast).

Ohne Vollmacht DARF kein Arzt Dein Kind behandeln, wenn Du nicht dabei bist (außer natürlich bei Lebensgefahr).

Jugendamt ist dann gleich der nächste Gang.

Boah... ich steiger mich gerade rein, merkste?
Ich würde da ja sooo ein Fass aufmachen und alles versuchen, damit der Kerl sein Kind erstmal nicht mehr allein bekommt. Das kann ja nicht angehen...

Grüße, Susi

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Re: macht sich der ex-partner strafbar? (lang)

Antwort von Reni+Lena am 25.11.2011, 8:27 Uhr

ich sag dir was...da bekomme ich Gänsehaut.
Da kommen Horror-Filme wie Red dragon etc hoch...
Für mich hat dein Ex eine absolute Vollmeise, dem würde ich keine 5 Minuten mehr das Kind anvertrauen.
Bist du sicher, dass er den zahn nicht selbst gezogen hat?
Der ist krank!
War das ein Milchzahn oder ein bleibender? kein Zahnarzt wird einfach so einen bleibenden zahn ziehen...
Halt das Kind da weg!!!!

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Re: macht sich der ex-partner strafbar? (lang)

Antwort von mf4 am 25.11.2011, 8:48 Uhr

Die Zahnsache ist sehr freaky, gruselig.

Mich hat noch nie ein Arzt nach dem Sorgerecht gefragt und außer bei einer OP und Narkose musste ich NOCH NIE etwas unterschreiben.
Bei lokalen Betäubungen wurde gleich gar nicht gefragt.
Jeder der die Karte der Krankenkasse hat kann für mein Kind ein Rezept holen und mit ihm zum Arzt. Der Vater meiner Kinder tut das auch, macht natürlich nichts ohne mein Wissen... wurde aber noch nie nach dem Sorgerecht gefragt.

Warum der Arzt einen Zahn zieht der angeblich nur ein Löchlein hat ist mir schleierhaft. Da würde ich mich wohl erstmal über den Arzt beschweren.

Wenn meine Kinder bei ihrem Vater sind und etwas sein sollte würde er mit ihnen auch zum Arzt gehen und für mich wäre es okay, weil er nichts tut was unnötig oder gar schädlich wäre.

Ich habe schon immer das alleinige SR für meine Kinder und in 20Jahren wurde ich außer bei OP, Narkose, Ausweis und Kontoeröffnung nie gefragt, ob ich das nachweisen kann. Der Vater war auch oft genug mit den Kindern schon beim Arzt und musste nie etwas nachweisen.

Dein Ex macht sich sicher nicht strafbar, wenn er mit einem Kind was die Behandlung braucht zum Arzt geht aber die Infos vorenthalten darf er dir nicht und wie gesagt... wenn das Zahnziehen unnütz war denke ich eher, dass der ZA sich strafbar gemacht hat. Kann mir aber nicht vorstellen, dass ein ZA mal eben einen gesunden Zahn zieht, weil ein zahnbesessener Papa das will.

Der Typ sollte mal zum Psychologen... ich denke er hat ein ernsthaftes Problem. Wegen des Druckes (Seminar) welchen er wegen Zahnhygiene auf das Kind ausübt... würde ich so weit gehen und ihm den Umgang kürzen... bzw. es versuchen. Das ist doch krank und absoluter Terror wegen seiner Macke.

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würde mich interessieren...

Antwort von mf4 am 25.11.2011, 8:53 Uhr

Mach dich mal kundig, ob wirklich Vollmachten für jede normale Behandlung nötig sind. Ich bezweifle das ernsthaft... und wenn haben sich hier x Ärzte in x Jahren strafbar gemacht.
Ich lasse ab und zu von anderen ein Rezept für meine Tochter mitbringen und selbst das (Betäubungsmittelrezept) bekommt z.B. der große Bruder allein mit der Karte.

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Re: würde mich interessieren...

Antwort von Susi0103 am 25.11.2011, 9:00 Uhr

Also hier beim KiA hab ich schon öfter mitbekommen, wenn Tanten oder Omas mit den Kindern kommen, dass sie nach der Vollmacht gefragt werden... und andernfalls tatsächlich abgewiesen wurden.
Lg

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Rechtslage

Antwort von Strudelteigteilchen am 25.11.2011, 9:13 Uhr

Grundsätzlich MÜSSEN alle ärztlichen Behandlungen und Untersuchungen mit allen Sorgeberechtigten abgeklärt sein.

Mal überspitzt formuliert: Wenn jeder Mensch von der Straße mit meinem Kind zum Arzt latschen dürfte, dann würde er ja dort auch von Krankheiten, Behandlungen usw. erfahren, die u.U. der Schweigepflicht unterliegen.

Im Alltag wird aber jeder Arzt davon ausgehen (dürfen), daß jemand, der die KK-Karte hat, das Einverständnis von mindestens einem Sorgeberechtigten hat. Zumindest bei "normalen" Untersuchungen und Behandlungen darf der Arzt IMHO auch davon ausgehen, daß dem so ist.

Das ist ja auch nur realistisch. Sonst bräuchte ja auch Mama Rama jedes Mal eine schriftliche Bestätigung von Papa Rama, wenn sie mit dem kotzenden Ramakind zum Arzt geht. Denn selbst, wenn der Arzt sicher weiß, daß Mama Rama und Papa Rama gestern noch händchenhaltend durch das Dorf gegangen sind - er könnte ja nicht sicher wissen, ob die beiden sich nicht in der Nacht so fürchterlich gestritten haben, daß sie inzwischen getrennt sind.

Bei OPs - zumal mit Betäubung - ist die Rechtslage aber anders. Da muß auch bei Familie Rama die Einverständniserklärung von ALLEN Sorgeberechtigten vorliegen. Bei der ersten Leistenbruch-OP von KindGroß - da waren wir auch noch ramamäßig unterwegs - wurde die OP um 15 Minuten verzögert, weil meine Unterschrift nicht vorlag. Dabei hatte ich das Kind persönlich zur Schleuse getragen. Meine Unterschrift war nur irgendwo in der Aufregung vergessen worden. Man fand mich dann in der Cafeteria vom KKH.

Für die Strafbarkeit des Arztes ist die Frage wichtig: Durfte er (stillschweigend) davon ausgehen, daß alle Sorgeberechtigten mit der Untersuchung/Behandlung einverstanden sind/waren. Je schwerer der Eingriff, desto höher sind die Anforderungen an das Sicherstellen dieses Einverständnisses. Plus: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn ein/der Sorgeberechtigte nicht nachträglich auf der Matte steht, dann gibt er sozusagen im Nachhinein sein Einverständnis.

Der KV hat sich aber definitiv strafbar gemacht. Und ich wäre sowas von entsetzt, daß ICH ihm das Kind nicht mehr ohne Aufsicht überlassen würde. Ich habe lange Angst vor einer ähnlichen Aktion des KV gehabt. Bei mir hat sich das (bisher?? - aber das Kind ist inzwischen so alt, daß es sich nicht mehr einfach so zu einer OP schleifen läßt) glücklicherweise als Angst ohne realen Grund herausgestellt. Aber wenn da etwas in der Richtung passiert wäre, dann hätte ich 1.) SOFORT das ASR beantragt (und wahrscheinlich auch bekommen) und 2.) den Umgang nur noch begleitet zugelassen.

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Re: Rechtslage

Antwort von 32+4 am 25.11.2011, 9:17 Uhr

"Durfte er (stillschweigend) davon ausgehen, daß alle Sorgeberechtigten mit der Untersuchung/Behandlung einverstanden sind/waren."

da das kind aber nicht beim hauszahnarzt war, sondern angeblich bei einem "neuen" za, sollte der za sich bei so einem eingriff durchaus informieren bei beiden eltern.
würde ich sagen, sollte es ärger für den ZA geben.
beim hauszahnarzt könnte man nach der vorherigen absprache wohl von einem einverständnis ausgehen.

was den KV angeht, sehe ich das ähnlich wie alle anderen im fred.

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Re: Rechtslage

Antwort von Strudelteigteilchen am 25.11.2011, 9:27 Uhr

Na ja, das hat aber nur bedingt was mit dem Haus-ZA zu tun.

Da der Eingriff weder notfallmäßig notwendig noch "klein" war, stimme ich Dir zu. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn der Zahn, zum Beispiel, schmerzhaft vereitert gewesen wäre und/oder es nur darum gegangen wäre, eine Zweitmeinung zum Zustand des Zahnes einzuholen. Dann hätte er IMHO - auch ohne der Haus-ZA zu sein - die Behandlung ohne weitere Überprüfung der "Zuständigkeiten" durchführen dürfen - WENN die KK-Karte vorlag.

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Re: macht sich der ex-partner strafbar? (lang) hab mit dem za gesprochen

Antwort von mama040506 am 25.11.2011, 10:44 Uhr

so danke erstmal für die antworten

also ich habe durch die aok keine auskunft bekommen, sie meinten da es nur eine ambulanter eingriff war, kein notfall oder ähnliches wird es nicht abgespeichert.
die nummer hatte ich doch tatsächlich von meinem ex bekommen nach dem ich ihm mit dem anwalt drohte per sms da er seit gestern nicht anders zuerreichen ist....
der arzt entschuldigte sich, mein es gab an er sei der vater und mit mir verheiratet und er würde meinen nachnamen tragen (meine tochter hat den nachnamen meines jetzigen mannes)...deshalb fragte auch der zahnarzt nicht weiter nach, die karte hatte er mit da das quartal abgelaufen war (bei unserem hza). ich komm mir vor wie im schlechten film... der za hatte sich entschuldigt, und mir erklärt was er gemacht hat, wegen der betäubung hatte mein ex mit unserem nachnmen unterschrieben (bei uns ist das so das hatte ich auch schon bei meinen jngsten weil mein kleinster einen karries befallen milchzahn hatte und der gezogen werde musste mit einer örtlichen betäubung und da musste ich auch unterschreiben) jedenfalls hatte mein ex wohl mehrere rötgenbilder meiner tochter von anderen za bei sich, so meinte der za am tel, das ihm das erspart geblieben war rötgen bilder machen zu müssen weil drei aktuelle mein ex zur hand hatte, oh mein gott da bleibt mir echt die spucke weg ich wusste nicht das samstags auch za geöffnet haben da er sie sonst nur am we hat ( von sa bis so)....
ich werde meinen anwalt einschalten anvertrauen werde ich ihm die tochter wohl nicht mehr er kann sie gerne bei uns oder sonst wo aber nur mit meiner aufsicht besuchen. das steht schonmal fest....
nachdem gespräch mit dem arzt denke ich hat er wohl nur als normaler za gehandelt, und mein ex sich doch *strafbar* gemacht.

meine tochter hatte keine schmerzen oder ähnliches sie hatte einen *kaffeezahn* der den anderen zahn behinderte raus zu wachsen das sollte ja heute gerichtet werden, und dann eben die versiegelung. es war also kein eingriff der notwenig war. da ja heute der termin war. der za meinte dann nur locker naja dann hat ihr eigentlicher zahnarzt weniger zu tun....
das ist jetzt der momentan aktuelle stand

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woher hatte er denn die röntgenbilder?

Antwort von 32+4 am 25.11.2011, 10:47 Uhr

von anderen zahnärzten???

und warum mußte der zahn nun gezogen werden? euer za sagte was von richten..mhm

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Re: woher hatte er denn die röntgenbilder? aw

Antwort von mama040506 am 25.11.2011, 10:57 Uhr

ja er war bei anderen zahnärzten das hatte mir so eben der zahnarzt erläutert...und selbst dafür braucht man eine einwilligung (wegen der rötgenbilder) hatte das ja vor zwei wochen wegen meiner tochter unterschreieben müssen....
ich bin grad bissl geschockt....
unser za wollte die zähne insofern richten da sie neben den schneidezähnen einen *erwachsen*zahn hat der über dem eckzahn liegt....er wollte sehen wie man das richten kann so das der eckzahn durch kommen kann... gezogen werden müsse wohl nicht weil der eine zahn am wackeln ist und evtl dem eckzahn beim rausfall des wackelzahns den freiraum zum rauswachsen gibt....(also lediglich dem wackel zahn nach helfen wenn er zu feste drinnen stecken sollte)

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Re: macht sich der ex-partner strafbar? (lang) aw einverständniserklärung

Antwort von mama040506 am 25.11.2011, 11:09 Uhr

bei uns ist es üblich wenn der vater nicht den selben namen wie seiner tochter trägt das man zu mindest ihn darauf anspricht ob er überhaupt sorgeberechtigt ist, oder eine einverständiserklärung des sorgeberechtigen hat...das is egal ob leiblichenvater, oma, opa, tante, bekannte usw.

es besteht oftmals das problem das viele von den parteien ausser ddie der sorgeberechtigen nicht das gesundheitsbild des kindes kennen... sprich wenn mann zu einem neuen kia geht das dass kind gegen irgendetwas allergiscg ist oder irgendeine medizin nicht vertägt deshalb auch die einwilligung vom sorgeberechtigen....ich musste mir das erklären lassen weil mein mann vor einiger zeit mit meiner tochter zum za ist weil ich es wegen der arbeit nicht schaffte, und er hatte den selben namen und wurde trotzdem gefragten wegen dem sorgerecht....da er eben ehrlicherweise antwortete wurde er wieder heimgeschickt und ich musste mich von arzt erstmal belehren lassen...(er hätte ihn natürlich auch nicht nachhause geschikt wäre es ein notfall, das kind wäre lebengefährlich verletzt o.ä. das gilt auch bei den oben genannten personen) aber bei solchen sachen wir untersuchungen, kleinen eingriffen, röntgenbilder, vom arzt verschreibungspflichtigen medikamenten etc. braucht man eine einwilligung....wobei mir eben gerade einfällt das meine tochter das erste mal dort war und mein ex wohl was wegen der kartei aufnahme ausfüllen musste, sprich er muss sich als sorgeberechtigen ausgegeben haben...

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Re: woher hatte er denn die röntgenbilder? aw

Antwort von Nurit am 25.11.2011, 11:11 Uhr

Ich würde ihn anzeigen. Meiner Meinung nach müsste das auch Erfolgsaussichten haben, da er ja (wenn ich das richtig verstanden habe) mit falscher Unterschrift etc. agiert hat und das Kind einer unnötigen Tortour ausgesetzt hat.
Zudem würde ich auf begleiteten Umgang klagen, da Du Eurer Kind keinersfalls mit ihm allein lassen kannst.
Ich bin fassungslos.

LG,
Nurit

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ich bewundere dich sehr

Antwort von Chatilia am 25.11.2011, 11:18 Uhr

du argumentierst vernünftig und ruhig, unglaublich. ich wäre dermassen wütend, dass ich keine zwei ruhigen zeilen hinbekäme. nun, mit ruhe erreichst du mehr. ich weiss nicht, was ich dir raten würde. klar muss da ganz entschieden ein STOP ausgesprochen werden, aber ich fürchte, wenn jemand zu so was fähig ist, dann lauert da noch schlimmeres. eventuell würde ich mich von einem anwalt beraten lassen, denn nur schon ein schreiben vom anwalt könnte reichen und du brauchst es nicht zur anzeige kommen lassen. ich fürchte nämlich, dass dann die tochter darunter zu leiden hätte und das würde ich vermeiden.

mir fehlen wirklich die worte, denn ich fand es schon übergreifend, wenn jemand ungefragt an den haaren von kleinchatilia rumgeschnipselt hat.

alles gute!

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Re: macht sich der ex-partner strafbar? (lang)

Antwort von mama040506 am 25.11.2011, 11:19 Uhr

ich hatte ja gestern schon bei der polizei angerufen, ich war völlig aus dem häuschen, aber da ich gestern noch nicht mal die anschrift des artztes hatte und meine wörter sich vor lauter wut sich beim aufklären überschlugen konnte mir die polizei da auch nicht weiter helfen...ich solle auf jedenfall heute in die polizei stelle gehen allerdings mit anwalt nur leider ist mein anwalt erst am montag wieder zuerreichen....hmm

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Re: macht sich der ex-partner strafbar? (lang)

Antwort von Farasha am 25.11.2011, 11:34 Uhr

Das ist mal ein hartes Stück.
Ich würde ihm die kleine nicht mehr raus geben , er scheint ein echtes Problem zu haben.

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Re: macht sich der ex-partner strafbar? (lang)

Antwort von god-bless-u am 25.11.2011, 11:34 Uhr

Dann geh trotzdem alleine. Wer weiß wobei dein Mann noch alles die Unterschrift gefälscht hat. Ich rede da aus erfahrung. Die Ex meines Mannes (die beiden haben ein Kind) fälscht auch permanent die Unterschriften von ihm und die haben gemeinsames Sorgerecht. Kam alles über den Kindergarten raus, weil er da nie was unterschreiben musste und dann mal im Kindergarten nachgefragt hat und prompt haben die uns 5 Dokumente gezeigt mit seiner "unterschrift"

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Re: macht sich der ex-partner strafbar? (lang)

Antwort von mama040506 am 25.11.2011, 11:36 Uhr

oha das is ja mal ein hartesstück...ja ich werde mit meinem mann wohl hingehen und auch heute nochmal zu unseren hza...und am montag werde ich dann mit meinem anwalt nochmal reden.....ich hoffe das wieder alles ok ist bei euch und seine ex euch nimmer mit gefälschten unterschriften euch hintergeht...habt ihr da eigentlich etwas unternommen?

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Re: macht sich der ex-partner strafbar? (lang)

Antwort von sophieno am 25.11.2011, 11:37 Uhr

Sag mal, du kennst doch den Mann, oder? Immerhin habt ihr eine gemeinsame Tochter? Ist er verrückt, psychisch gestört oder sonstwas? War er auch in der Beziehung schon so zahnfixiert?
Mir sind deine Erzählungen richtig U-N-H-E-I-M-L-I-C-H.
Nein, ich würde ihm das Kind nicht mehr geben. Geh zur Polizei, zum Anwalt, zur Beratung.
Lieben Gruß
sophieno

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Re: macht sich der ex-partner strafbar? (lang)

Antwort von mama040506 am 25.11.2011, 11:51 Uhr

ja ich kenne ihn in der beziehung war er weniger der zahnkygieneorientiert bzw vernarrt. weshalb ich mich in der ss trennte waren andere gründe.
fakt ist das er keinen kontakt mehr zur tochter wünschte und ich dann später einen vaterschaftstest vom gericht beantragte und ihm damit auch die pflichten die er hatte (denn die vaterschaft hatte er anerkannt auch wenn wir nie verh. waren) war zunehmen sowohl auch die rechte der tochter akzepwtieren sollte...ich dachte wirklich nicht das er so drauf ist jedenfalls rechnete ich nicht damit das es mal so eskalieren wird... er war bis auf die zahnputz aktionenen und die früheren zahnhygieneartikel eigentlich seit den letzten zwei jahren eigentlich ein super vater sprich, er war immer zuverlässig es gab wenig knatsch etc. ich dachte das er eben ein bervorsochtiger vater ist der eben extrem auf die hygiene der zähne achtete....oh weh wenn ich das so schreibe... ja das hätte mir schon vorher auffallen müssen....aber ich sehe eigentlich immer das gute im menschen jeder macht mal fehler es war bisher ja nicht schädlich für die große...bzw ihr machte es sogar spaß....aber das hat den bogenüberspannt

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Re: macht sich der ex-partner strafbar? (lang)

Antwort von god-bless-u am 25.11.2011, 11:55 Uhr

Nein, mein Mann hat nix unternommen. Aber er versucht momentan auch rauszufinden ob sie beim Arzt auch gelogen hat bzw. unterschriften gefälscht hat, da der Kleine alle 6 Monate ins MRT kommt und dafür ne Narkose brauch und eigentlich brauch man dann (wegen gemeinsames Sorgerecht) beide Unterschriften nur hat er noch nie für irgendwas unterschrieben

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"stundenlanges zähneputzen"

Antwort von Leewja am 25.11.2011, 12:01 Uhr

ist ja nun auch weder gesund noch normal

spätestens da zeigt sich doch eine krank- bis wahnhafte unnormalität---


zu allem anderen kann ich vor schreck gar nichts sagen

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Re: "stundenlanges zähneputzen"

Antwort von mama040506 am 25.11.2011, 12:09 Uhr

ja sicher is das etwas übertrieben mit stundenlang kann nur das weiter geben was mir die große sagt...er muss das wohl recht spielerisch machen (sein seminar) sonst hätte sie wohl keinen spaß daran...ich hab deswegen schon mit meinem anwalt mal geredet (er ist ein guter bekannter meiner familie) und er meinte solange er nur putzt und ihr es spaß macht ist es ok...also ok in dem sinne ich könnte da nichts daran ändern weil kein gericht wegen sowas etwas an der tatsache ändern würde/ könnte selbst wenn es eine verordnung der übermäsigen zahnhygiene geben würde, würde er es heimlich machen und fast jedes kind is käuflich also würde ich mich auch nicht über die aussagen meiner tochter überhaupt nicht mehr verlassen können

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Re: "stundenlanges zähneputzen"

Antwort von Nimo1107 am 25.11.2011, 13:00 Uhr

Alleine "sein Seminar" , da schaudert es mir schon *grusel*
Der hat ne Zwangsstörung, sowas kann man heilen , wenn man will.

Zieh die Anzeige echt durch, wer weiß was er als nächstes operieren lässt.
Neue Brüste mit 17 in Tschechien ?

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ich danke euch allen

Antwort von mama040506 am 25.11.2011, 13:41 Uhr

ich dachte wirklich das es für das kind das beste is den leiblichenvater an seiner seite zu haben....
in diesem falle schadet es ihr nur und nu hab ich ein mäuschen mit ner dicken backe und schmerzen....
ich habe ihm den kontakt mit der großen untersagt ich glaube die begründung hier für kann ich mir sparen, er sollte wissen um was es geht.
ich werde bis montag abwarten ich denke es ist schlauer erst mit meinem anwalt das gespräch zu führen und dann erst zur polizei gehen...
ausserdem kan sich mein ra da besser artikulieren^^ ich würde vor lauter wut und aufregung nur kauderwelsch raus bringen bzw nur die hälfte erzählen weil wohl mein kopfschneller als meine lippen sind.

ich danke euch für euren rat und fühle mich nun umso mehr bestärkt...das hat mir einwenig kraft gegeben..

ich wünsche euch ein schönes Wochenende und einen friedvollen ersten advent...

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Re: ich danke euch allen

Antwort von Nimo1107 am 25.11.2011, 14:19 Uhr

Du brauchst Dich nicht hetzen, die Beweise sind ja gesichert.
Und was für welche !!!

Beide Zahnärzte dann von der Schweigepflicht entbinden und dann geht das seinen Gang.

Je mehr iich darüber nachdenke, desto unfassbar finde ich das alles.
Bewusste ! Täuschung des Arztes, extra zu einnem anderen, weil der erste das so machen wollte, er wusste von dem Termin heute, etc.

Der Oberhammer !

Berichtest Du mal, was dabei rauskam ?
Gern auch per PN.

Drücke alle Daumen, dass er so einen Einlauf bekommt, dass er das nie wieder macht.
Vielleicht auch wenig für ihn heilend, wenn er begreift dass er durch seinen ! Zwang nun schon sein Kind , ähm,.. ja, zwangsoperieren lässt .

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Re: ich finde das unglaublich

Antwort von Mysteryeyes am 30.11.2011, 2:07 Uhr

...kann gar nix dazu sagen ...

das ist der Oberhammer...

...dem würde ich DEIN KIND nie wieder anvertrauen.

Dann lieber ohne leiblichen Vater als so einen"kranken" der DEINEM Kind unnötige schmerzen zufügt!!!!

Berichte mal wie es ausgegangen ist.

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Hallo zusammen, ich wollt mal fragen: würdet ihr euren ehepartner von grund auf verändern damit die beziehung klappt? volgende Situation: wir 7 J. verheiratet, kind 3 J. ich ihm gestern gebeichtet das ich ihn nicht mehr liebe, da unsere beziehung nicht so läuft ...

von ladyvala83 10.09.2011

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Stichwort: Partner

Verhältnis zum Partner nach einer Schwangerschaft!!

Hallo ihr Lieben, möchte mich auch mal zu Wort melden und zwar würde mich mal interessieren wie das Verhältnis zu euren Männern nach der Geburt ist, nachdem sich alles eingespielt hat und sich der Alltag wieder gemeldet hat? Ist der Zusammenhalt nun mehr oder fühlt sich ...

von Punta28 07.09.2011

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Stichwort: Partner

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