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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 29.12.2016, 12:43 Uhr

Keine gesetzlichen Änderungen

"Nur" ein Urteil des BGH (Az. XII ZB 61/16 vom 06.07.2016)

Das da:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=75566&pos=0&anz=136

Und hier steht bissi mehr dazu:
http://www.pflegeversicherung-experten.de/news/items/bgh-patientenverfuegung-muss-genau-formuliert-sein.html

Verbraucherzentralen schätzen, daß nach dem Urteil des BGH bis zu 50% der Patientenverfügungen unwirksam sind.

 
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