Geschrieben von Strudelteigteilchen am 29.12.2016, 12:43 Uhr |
Keine gesetzlichen Änderungen
"Nur" ein Urteil des BGH (Az. XII ZB 61/16 vom 06.07.2016)
Das da:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=75566&pos=0&anz=136
Und hier steht bissi mehr dazu:
http://www.pflegeversicherung-experten.de/news/items/bgh-patientenverfuegung-muss-genau-formuliert-sein.html
Verbraucherzentralen schätzen, daß nach dem Urteil des BGH bis zu 50% der Patientenverfügungen unwirksam sind.
- Vorsorgevollmachten etc. - Emmi_Karamell 27.12.16, 23:02
- Re: Vorsorgevollmachten etc. - Sternenschnuppe 27.12.16, 23:14
- Re: Vorsorgevollmachten etc. - aus 4 mach 3 27.12.16, 23:33
- Kein Thema nur für die Eltern - Julie 28.12.16, 0:57
- habt ihr selbst denn auch was geregelt? - wesermami 28.12.16, 12:04
- Re: Nur über das reden, was wirklich auch Euch betrifft! - Astrid 28.12.16, 12:54
- Ganz so sehe ich das nicht - Strudelteigteilchen 28.12.16, 13:40
- Danke schon mal! - Emmi_Karamell 28.12.16, 14:00
- Re: Vorsorgevollmachten etc. - ak 28.12.16, 19:35
- Re: Vorsorgevollmachten etc. - mf4 28.12.16, 19:55
- @ Strudelteigteilchen - Cleaxxx 29.12.16, 12:13
- Keine gesetzlichen Änderungen - Strudelteigteilchen 29.12.16, 12:43
- Bei uns alles genau verfügt - Conifere 29.12.16, 13:07
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