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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 28.12.2016, 13:40 Uhr

Ganz so sehe ich das nicht

Daß man nicht danach fragt, was im Testament drinsteht (oder sich zumindest nicht darüber beschwert), finde ich selbstverständlich. Aber ob es eines gibt und wenn ja, wo es liegt - das darf man mMn durchaus fragen. Außerdem gibt es ja häufig Überschneidungen, so daß die Trennung zwischen den einzelnen "Papierkramsachen" gar nicht so klar ist. Wenn, zum Beispiel, der Vater verfügt, daß er einen vergoldeten Sarg möchte und zur Beerdigung das halbe Dorf eingeladen werden soll - dann darf man durchaus fragen, ob er das im Testament auch finanziell abgesichert hat.

Meine Eltern sind sicher eine Ausnahme: Sie haben ihr Testament mit einem Notar ausgearbeitet und immer wieder die "Zwischenstände" an uns Kinder gemailt, damit wir unsere Ideen einbringen können. Genauso sind sie mit der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung verfahren. Sie haben bereits ein Grab ausgesucht (und bezahlt) und gehen auch sonst sehr offen mit ihren Wünschen und Vorstellungen um.

Einem Bekannten, der sich schwer damit tat, das Thema mit seinen Eltern anzusprechen, habe ich geraten, das Pferd von hinten aufzuzäumen, also mit seinen Eltern seinen eigenen Papierkram - Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament, Beerdigung etc. - zu besprechen. Das war sehr hilfreich.

Übrigens: Ganz viele Patientenverfügungen, die auf Basis von Vordrucken gemacht wurden, sind ab 01.01.2017 unwirksam, weil es dazu neue Regeln gibt. Unsere Familienanwältin konnte letzte Woche auf Anhieb keinen Vordruck nennen, der den neuen Regeln entspricht. Da sollte man unbedingt ein Auge drauf haben, wenn man jetzt damit loslegt. ich würde mich nicht darauf verlassen, daß ein heute im Buchladen gekaufter Vordruck wirklich schon die neue Rechtsprechung berücksichtigt.

 
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