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Geschrieben von Emmi_Karamell am 27.12.2016, 23:02 Uhr

Vorsorgevollmachten etc.

Guten Abend in die Runde,

die Weihnachtstage sind vorbei, wir haben Zeit mit unseren Familien verbracht und dabei festgestellt, dass unsere Eltern, tja, älter werden. Teilweise sind es nur Kleinigkeiten, aber in der Summe ist meinem Mann und mir bewusst geworden, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis unsere Eltern Hilfe benötigen werden.

Wir überlegen jetzt, wie wir verschiedene Themen am besten angehen. Ich denke da vor allem an Vorsorgevollmachten, Pflegevollmacht, Patientenverfügung... Aber auch über unangenehme Themen wie Testament und Beerdigungswünsche sollte man ja irgendwann einmal gesprochen haben.

Habt ihr Erfahrungen mit diesen Themen? Evtl. gute Ratgeberbücher, die einen verständlichen Überblich bieten?

Und auch ganz praktisch: wie schafft man es, dass es nicht "meine Eltern, deine Eltern" wird, sondern "unser gemeinsames Problem"? Es wird sicher nicht leicht, wenn es um die jeweiligen Schwiegereltern geht.

Danke und LG, Emmi.

 
12 Antworten:

Re: Vorsorgevollmachten etc.

Antwort von Sternenschnuppe am 27.12.2016, 23:14 Uhr

Wir haben das mal an einem Abend bei meinen Schwiegereltern besprochen mit ihnen und sie gebeten sich damit auseinanderzusetzen, damit wir in ihrem Willen entscheiden können, wenn es mal so ist.
Dafür müssen wir den wissen.

Also nicht aufgedrängt es mit ihnen zusammen zu erledigen, sondern eher als Wunsch das in nicht zu ferner Zukunft gerne zu wissen, wo welche Papiere liegen, und dass sie sind selbst bitte Gedanken machen möchten, da es ihren Lebensabend betrifft.

Ich glaube 3 Monate später waren sie beim Notar und nun ist alles hinterlegt, wir haben Kopien.

Ich finde das Thema nicht unangenehm, es gehört dazu, und mir ist es viel lieber zu wissen was diejenigen wollen, über die wir mal entscheiden sollen.

Deine letzte Frage verstehe ich nicht.
Wenn man mit den Schwiegerelten nicht so eng ist, dann muss das natürlich das jeweilige Kind machen.

Mein Schwiegis sind da zum Glück sehr unkompliziert und kennen Fälle wo es schwierig wurde weil nix geklärt war. Daher war das Thema nicht so neu für sie.

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Re: Vorsorgevollmachten etc.

Antwort von aus 4 mach 3 am 27.12.2016, 23:33 Uhr

Wir haben das jeder für sich mit seiner Familie geregelt. Denn da haben ja nicht nur die Eltern mit zu reden, sondern auch die Geschwister.

DH. ich habe meine Eltern gefragt, wie sie sich das denn vorstellen, wenn "mal etwas ist" und habe sie gebeten sich unter einander ab zu sprechen, Entscheidungen zu fällen.
Die Woche drauf waren dann meine Geschwister und ich am WE bei Ihnen und wir haben alles soweit fest gehalten.
Die Patientenverfügung war ein heftiges Thema. Weil zum Beispiel meine Schwester meinte, sie würde alles unternehmen lassen, damit die Eltern so lange wie möglich da bleiben. Meine Mutter hatte da eher so keine Vorstellung während mein Stiefvater sagte: "Wenns rum ist, ists rum, dann lasst ihr gefälligst die Finger von mir".

Wir Geschwister haben auch unter einander soweit geklärt wer sich um welche Themen kümmert.

Bei mir gibt es noch meine Oma, sie hat keine Patientenverfügung, versorgt sich mit 85 noch selbst, allerdings im Haus ihres Sohnes (in einer extra WHG). Sie geht davon aus, dass es "mal schnell geht" und dann ist es eh vorbei.
Sie hat uns alles gesagt, dass wir nichts unternehmen sollen. Tja nun muss man schauen, wie es dann wird. Als ihr Mann starb hatte sie gleich ein Doppelgrab gekauft und hat jedem erzählt, dass sie den gleichen Sarg wie "Opa" haben will.

Sie hat eine lange Liste gemacht, wer welches Geschirr und Co bekommt, ansonsten geht sie sehr entspannt mit dem Thema um.

Bei den Eltern meines EX'S war es super kompliziert (ich glaube ein Doc Arbeit zuschreiben ist einfach, aber die sind von Natur aus so kompliziert). Die haben jeden Pups LAAAAAAANNNGGGEEEEEE durch diskutiert, haben fest gelegt in welches Pflegeheim sie kommen, dass sie zusammen ein Zimmer haben wollen, haben die Patientenverffügung vom Notar beglaubigen lassen, haben beschlossen, dass meine Ex Schwägerin sich um alles kümmert und mein Ex sich um nichts kümmern soll. Sie haben festgelegt wer was bekommt udn haben unter die Gegenstände Namen geklebt. Ich bekomme ungefähr einmal im halben Jahr etwas aus deren Haushalt für die Kinder (Schwippbogen, versilbertes Gerschirr für die Große etc).
Tja nun steht hier, beim Ex, bei seiner Schwester, bei den Geschwistern der Eltern je ein Ordner, der Kopien all dieser vielen vielen Regelungen beinhaltet, dass ja jeder Bescheid weiß und sich den Wünschen "anpasst".

Das man weiß was die Eltern sich vorstellen ist wichtig, das man sich mit den Geschwister abgesprochen hat ist auch gut, doch der Partner kann diese Regelungen nur akzeptieren. Ich wurde ganz expliziet gefragt ob ich die Schwägerin bei der Umsetzung unterstütze und auch jetzt fragen sie, trotz Trennung, immer mal wieder nach ob ich mich an die Absprachen haltenw erde..

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Kein Thema nur für die Eltern

Antwort von Julie am 28.12.2016, 0:57 Uhr

Auch wir jüngere Menschen sollten eine Vorsorgevollmacht haben. Es kann ganz schnell etwas passieren (Unfall, plötzliche Erkrankung etc.).
Entgegen der landläufigen Meinung sind nämlich Ehegatten nicht automatisch gegenseitig vertretungsberechtigt.

Zum Thema bei den Eltern:
Ich denke, das ist zuvörderst ein Problem, das die jeweiligen Kinder mit ihren Eltern klären müssen. Dem jeweiligen Schwiegerkind steht da m. E. Zurückhaltung ganz gut. Das heißt natürlich nicht, dass dein Mann dich nicht dabei unterstützen soll, wenn es z. B.um Besorgungen für deine Eltern geht.
Bei uns wäre es z. B. so, dass das Verhältnis zu den Schwiegerkindern meiner Eltern (nicht zuletzt aufgrund der räumlichen Situation) durchaus unterschiedlich. Mein Mann genießt das volle Vertrauen, wohingegen das Verhältnis zu meinem Schwager durchaus nicht unbelastet ist.

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habt ihr selbst denn auch was geregelt?

Antwort von wesermami am 28.12.2016, 12:04 Uhr

Selbst meine 18 jährige Tochter hat schon was festgelegt...sie kam drauf als ein Bekannter von ihr tödlich verunglückt ist

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Re: Nur über das reden, was wirklich auch Euch betrifft!

Antwort von Astrid am 28.12.2016, 12:54 Uhr

Wir haben mit den Eltern über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gesprochen, bzw. sie haben das von sich aus angeschnitten. Ich fände es aber okay, wenn Du und Dein Mann dieses Thema anschneidet. Nicht okay finde ich es dagegen, das Thema Testament auf den Tisch zu bringen. Es ist allein Sache der Eltern, wie sie das handhaben wollen. Ich finde es dickfellig und taktlos zu fragen, wie sie sich denn die Sache mit dem Vererben nach ihrem Tod vorstellen, oder ob und wie sie das geregelt haben. Das ist ihre Sache, und beim Aufsetzen des Testaments habt ihr kein Mitspracherecht. Gibt es kein Testament, ist die Erbfolge eh gesetzlich festgelegt: Es erben der überlebende Ehepartner sowie die Kinder.

Wie im Falle von Krankheit oder Demenz Bank- und Geldangelegenheiten gehandhabt werden sollen, das betrifft dagegen alle Beteiligten. Weil sonst eventuell ein vom Gericht bestellter Vormund auf den Plan tritt, mit dem auch ihr dann zu tun haben werdet. Und auch die Sache mit der Patientenverfügung ist wichtig, damit man weiß, was die Eltern sich da wünschen und wie die Ärzte und Ihr im Fall der Fälle reagieren sollt.

Ich würde also mit Taktgefühl vorgehen und ausschließlich die konkret relevanten Dinge ansprechen. Meine Eltern und Schwiegereltern haben das, wie gesagt, von sich aus getan. Übers Testament sprechen sie aber alle so gut wie gar nicht, und ich werde da auch nicht fragen. Das steht mir nicht zu, sondern ist ihre Entscheidung. Du riskierst Enttäuschung und Irritation, wenn Du Dich nach dem Testament und dem Erbe erkundigst. So als kalkuliertest Du das Geld schon fest ein...

LG

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Ganz so sehe ich das nicht

Antwort von Strudelteigteilchen am 28.12.2016, 13:40 Uhr

Daß man nicht danach fragt, was im Testament drinsteht (oder sich zumindest nicht darüber beschwert), finde ich selbstverständlich. Aber ob es eines gibt und wenn ja, wo es liegt - das darf man mMn durchaus fragen. Außerdem gibt es ja häufig Überschneidungen, so daß die Trennung zwischen den einzelnen "Papierkramsachen" gar nicht so klar ist. Wenn, zum Beispiel, der Vater verfügt, daß er einen vergoldeten Sarg möchte und zur Beerdigung das halbe Dorf eingeladen werden soll - dann darf man durchaus fragen, ob er das im Testament auch finanziell abgesichert hat.

Meine Eltern sind sicher eine Ausnahme: Sie haben ihr Testament mit einem Notar ausgearbeitet und immer wieder die "Zwischenstände" an uns Kinder gemailt, damit wir unsere Ideen einbringen können. Genauso sind sie mit der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung verfahren. Sie haben bereits ein Grab ausgesucht (und bezahlt) und gehen auch sonst sehr offen mit ihren Wünschen und Vorstellungen um.

Einem Bekannten, der sich schwer damit tat, das Thema mit seinen Eltern anzusprechen, habe ich geraten, das Pferd von hinten aufzuzäumen, also mit seinen Eltern seinen eigenen Papierkram - Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament, Beerdigung etc. - zu besprechen. Das war sehr hilfreich.

Übrigens: Ganz viele Patientenverfügungen, die auf Basis von Vordrucken gemacht wurden, sind ab 01.01.2017 unwirksam, weil es dazu neue Regeln gibt. Unsere Familienanwältin konnte letzte Woche auf Anhieb keinen Vordruck nennen, der den neuen Regeln entspricht. Da sollte man unbedingt ein Auge drauf haben, wenn man jetzt damit loslegt. ich würde mich nicht darauf verlassen, daß ein heute im Buchladen gekaufter Vordruck wirklich schon die neue Rechtsprechung berücksichtigt.

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Danke schon mal!

Antwort von Emmi_Karamell am 28.12.2016, 14:00 Uhr

Danke für die Rückmeldungen!

@aus 4 mach 3: grundsätzlich gebe ich dir recht, das sollte jeder mit seinen eigenen Eltern klären. Leider haben weder mein Mann noch ich Geschwister, wir werden uns also in vielen Dingen gegenseitig unterstützen müssen. Deshalb würde ich das gerne von Anfang an gemeinsam angehen.

@Astrid: du hast Recht, das Thema Erbe / Testament kann sehr schnell taktlos wirken. Es geht mir dabei aber vor allem um das organisatorische, d.h. Wo finde ich Angaben darüber, was IHR wollt. Natürlich sollen unsere Eltern alles so regeln, wie sie selber es möchten. Gerne können sie auch sich noch viele gute Jahre machen und alles durchbringen. Aber wenn es so weit ist, möchte ich schon wissen, was sie wollen und wissen, wo was ist. Mein Schwiegervater z.B. hängt noch sehr an seinem Heimatort. Er hat irgendwann einmal erwähnt, dass der Friedhof dort schön sei.
Auch ein Testament finde ich gut, damit sie ihre Wünsche umsetzen können. Ich möchte nur wissen, wo es hinterlegt ist, damit ich diese Wünsche respektieren kann.

@Strudelteilteilchen: danke für den Hinweis mit den geänderten Formularen. Ich hatte heute zwei Vordrucksammlungen in der Hand, dann warte ich mit dem Kauf besser noch zwei, drei Wochen.

Tja, für uns selber gibt es bisher noch zu wenig Regelungen. Da sollten wir auch mal dran. Vielleicht wäre das ein guter Aufhänger, um das Gespräch in diese Richtung zu lenken; wir könnten unsere Eltern bitten, unsere Vordrucke zu überprüfen...

Danke und LG, Emmi.

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Re: Vorsorgevollmachten etc.

Antwort von ak am 28.12.2016, 19:35 Uhr

Hallo,

wir sind total froh, das gemacht zu haben. Mein Bruder hatte soooo darauf gedrängt.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Februar 2015 gemacht; Im April 2015 trat sofort der Ernstfall ein.

Meine Mutter hätte fast einen Vormund vorgesetzt bekommen, hätten wir das nicht gemacht.

TOTAL WICHTIG !!!

Kinder kann man drunter setzen lassen. Wir haben es beim Wendepunkt beglaubigen lassen. ( Ist aber nicht Pflicht )

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Re: Vorsorgevollmachten etc.

Antwort von mf4 am 28.12.2016, 19:55 Uhr

Wie meine Mama das handhaben wird hat sie noch nie angesprochen. Sie wird es uns mitteilen, wenn sie Vollmachen geschrieben hat.

Ich selbst habe seit Jahre alle geschrieben. Ich bin nicht alt, werde auch in absehbarer Zeit wohl nicht sterben aber wenn dann möchte ich einige Antworten hinterlassen, wenn Angehörige zur Trauer noch viele Fragen quälen.
Die Vordrucke sind klar verständlich und was ich mir vorstelle steht in keinem Ratgeber.

Mein Ältester fand es nicht angenehm, als ich das Thema angesprochen habe. Wollte ihn nur wissen lassen, dass ich alles aufgeschrieben habe.

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@ Strudelteigteilchen

Antwort von Cleaxxx am 29.12.2016, 12:13 Uhr

Hallo,

Wo kann man das mit den gesetzlichen Änderungen bezüglich der Patientenverfügung nachlesen?

Danke.

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Keine gesetzlichen Änderungen

Antwort von Strudelteigteilchen am 29.12.2016, 12:43 Uhr

"Nur" ein Urteil des BGH (Az. XII ZB 61/16 vom 06.07.2016)

Das da:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=75566&pos=0&anz=136

Und hier steht bissi mehr dazu:
http://www.pflegeversicherung-experten.de/news/items/bgh-patientenverfuegung-muss-genau-formuliert-sein.html

Verbraucherzentralen schätzen, daß nach dem Urteil des BGH bis zu 50% der Patientenverfügungen unwirksam sind.

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Bei uns alles genau verfügt

Antwort von Conifere am 29.12.2016, 13:07 Uhr

Sowohl meine Eltern als auch mein Mann und ich (denn es ist nicht zwingend eine Frage des Alters! Wir waren 30, als wir es aufsetzen lassen haben) haben Testament, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen.
Ich würde mich an euer Stelle auf jeden Fall bei einem Notar umfassend beraten lassen (der kann auf alle Fragen antworten und auch auf eure Situation und eure Wünsche viel besser eingehen, als ein Ratgeber das könnte) und dort auch alles aufsetzen und eintragen lassen. Dann ist es auch verzeichnet, im Ernstfall schnell gefunden und man vergeudet keine Zeit mit Suchen und es kann auch nichts verloren gehen oder gar nicht erst wirksam sein wegen formeller Fehler etc.

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