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Geschrieben von kravallie am 30.10.2015, 16:51 Uhr

Hessen

sehe ich anders, denn wenn man jemanden zu unrecht "zwangseinweist" ist das u.u. viel schlimmer.
ein polizist kann das m.e. auch nicht entscheiden, denn ein tatsächlich gefährderter und auch psychisch angeschlagener kann perfekt täuschen.
was ist dann mit der verantwortung???
die kann man in einem solchen fall nie "abtreten", aktionen um einen selbstmord zu verhindern, dienen doch meist nur dem eigenen gewissen....

 
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