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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 30.10.2015, 14:01 Uhr

Das ist eh irrelevant

Ganz generell: Eine Straftat berechtigt nicht zur Zwangseinweisung, weder ins Gefängnis noch in ein KKH.

Auch bei einer Straftat erfolgt die Einweisung (meistens dann eher ins Gefängnis) durch einen Richter und bedarf gewisser Voraussetzungen (Wiederholungsgefahr, Fluchtgefahr, Verhältnismäßigkeit).

 
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