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von kleinesteffi1978  am 29.10.2015, 17:21 Uhr

verliebt und verheiratet

ich bin seti 16 jahren verheiratet viele jahre waren sehr schwierig ..wir haben 2 jungs 12 und 4 jahre ..ich habe im märz einen anderen mann kennengelernt und mich mir der zeit ziemlich verliebt ..alles fand am amfang heimlich statt bis ich es meinem mann irgendwann gesagt habe ...es wurde sehr schmutzig er zog den gro0en mit hinein und auf seine seite .der Höhepunkt war ein großensatz der Polizei und Feuerwehr weil mein mann mir eindeutig einen Selbstmord androhte von denen die kinder nichts mitbekommen haben ...i´ch war erschüttert das er so weit gehen würde . ich bin noch bei ihm obwohl mir der andere mir sehr viel bedeutet .ich weiß mein mann würde daran zerbrechen meine kinder wären traurig und ich will nicht dran schuld sein

 
41 Antworten:

Re: verliebt und verheiratet

Antwort von xyx am 29.10.2015, 17:46 Uhr

Er hat also gewonnen damit? Aber was war jetzt die Frage?

Die Situation kann doch so nicht bleiben, oder?

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Re: der ABSOLUT FALSCHE Weg!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Antwort von fsw am 29.10.2015, 17:49 Uhr

Für sein tun und handeln ist allein dein Mann verantwortlich.Wenn er sich umbringen will,ist es SEIN Problem.Dein Satz,ich bin noch bei ihm,weil....,,der arme Mann" Deine Denkenweise ist absolut verkehrt.Du ist ihm hörig.So kann und wird er dir noch Jahre drohen,,wenn du mich verlässt,bringe ich mich um.Das sind Drohungen und Bedrohungen.Jemand,der dir ständig damit droht,wird es nicht tun.Er macht dich damit ganz klein und immer kleiner,damit du ihn nicht verlässt.Er ist das ,,arme" Opfer.Wenn du einen anderen liebst,warum bleibst du dann bei deinem Mann???Damit tust du DEINEN/euren Kindern KEINEN Gefallen und dir auch nicht.Es klingt,als weißt du nicht,was du willst.Es ist anscheinend bequemer,das Alte so zu lassen,wie es ist.Für deinen Neuen finde ich es auch sehr unfähr.Entscheide dich! Auch deinen Kindern zu Liebe!Willst du Terror zu Hause mit leidenden Kindern oder einen Abschnitt beenden und einen neuen beginnen?So kannst du auf Dauer nicht weiter leben.Alles zum Wohle der Kinder sage ich da nur.Sorry!

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Re: verliebt und verheiratet

Antwort von Sonnenkäferchen am 29.10.2015, 17:51 Uhr

Vor einiger Zeit hätte ich wohl gesagt, dass es gut ist, die Familie auf jeden Fall zu erhalten.
Mittlerweile sehe ich das etwas anders. Es ist doch auch keinem geholfen, wenn du heftig leidest.
Die Suizidandrohung als Mittel um den Partner zum Bleiben zu bewegen verabscheue ich. Sobald die da waren, hat er sich distanziert und wurde nicht eingewiesen, richtig?
Wenn du bei ihm bleiben willst, dann nur mit Familientherapie. Und dein Mann gehört in Behandlung wenn er Suizidandrohungen macht.
Falls er damit spielt, würde ich ihn verlassen. Und die Kinder mitnehmen, bei einem gestörten Vater solten sie nicht groß werden.

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Re: verliebt und verheiratet

Antwort von fsw am 29.10.2015, 17:59 Uhr

Ich schreibe dir das so direkt,weil ich so eine Situation hinter mir habe.Du bist definitiv NICHT schuld,wenn er sich umbringt.Was sollen die Leute denken,die Nachbarn,seine Familie...Trenne dich BITTE ganz schnell-SOFORT- von solchen Gedanken!Pass auf,dass er nicht noch droht,dir und anderen etwas anzutun,wenn du ihn verlässt!Mache den ersten Schritt! DER ist der Wichtigste.Pass auf deine Kinder und auf dich auf!Es gibt Gründe,warum du dich neu verliebt hast.Das ist deine Entscheidung.Du bist ein freier Mensch.Ob er daran zerbricht,weißt du doch gar nicht.Kann auch eine Drohung sein.Da muss er durch.Lass dich nicht weiter bedrohen!Das macht dich kaputt.Sei stark!

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Re: verliebt und verheiratet

Antwort von kravallie am 29.10.2015, 18:02 Uhr

das ist eine unglaublich schwere situation und du wirst da ohne professionelle hilfe für euch beide, vll sogar alle 4, nicht rauskommen.
es ist immer leicht zu sagen, dann soll er sich halt umbringen, wenn er es tatsächlich tut, dann wird man seines lebens so schnell nicht wieder froh....
der freund meiner freundin hat sich mit ansage vor einem jahr aufgehängt, ich war leider quasi mittendrin, ich weiß ansatzweise, wovon ich rede, ich sagte noch zu ihr: das macht er doch eh nicht.....5 min später hing er am springseil des gemeinsamen kindes.

vll kannst du deinen mann von einer mediation überzeugen oder gar von einer gesprächstherapie?
einweisen LASSEN geht in deutschland nicht, nicht mal beim großeinsatz der polizei. er muß schon freiwillig gehen, er ist schließlich mündig.

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Re: verliebt und verheiratet

Antwort von desireekk am 29.10.2015, 19:12 Uhr

Nee du,

bei Androhung einer Straftat kann er tatsächlich zwangseingewiesen werden.
Und Suizid IST eine Straftat!

Davon ab: ich hatte einen Partner, der auch genau das angedroht hat.
und nein, ich habe nicht gesagt "spoll er doch sich umbringen", abe rich habe ihm auch klar gesagt (nach dem ersten schock), dass das SEINE Entscheidung sein wird und ich NICHT dadurch beeinflusst werden will ob ich bei ihm bleibe oder nicht.
Wobei ich auch nicht gesagt habe, dass er das eh nie tun würde. Weil DAS weiss man selber nicht... habe ich schon 3x im engen Kreis miterleben müssen...

Ich rate dringend zur Therapie, idealerweise mit dem Ehemann. Wenn er nicht mitgeht: geh alleine und schau, dass Du das in Herz und Kopf geordnet bekommst.
Ggf. brauchen auch die kinder Untersztützung wenn er sie mit reinzieht.

Gruss und alles Gute

Désirée

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Re: verliebt und verheiratet

Antwort von kleinesteffi1978 am 29.10.2015, 19:13 Uhr

Scheinbar bin ich ihm auf eine gewisse Art und Weise auch hörig damit liegt man bestimmt nicht so falsch. Ich bin mit ihm zusammen seit ich 18 bin er ist 19 Jahre älter. Er drohte mit allem was es gab von ich zieh dich in die Insolvenz dazu gesagt wir haben ein Eigenheim u d er würde die Bank einfach nicht mehr bedienen ..über ich will die Kinder bei mir haben . Und dann verlasse ich die Wohnung mit dem Kindern und 20 Minuten später bekomme ich die Nachricht es tut ihm alles leid ich soll seine Notizen lesen und sie auch dem großen Sohn zeigen. Ich bin nach hause geraSt und er saß um 4. Stock im offenen Fenster .die Polizei hätte ihn mitgenommen und in der Klinik vorstellig gemacht wenn ich gewollt hätte aber ich hab mich nicht getraut ..

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Re: verliebt und verheiratet

Antwort von kleinesteffi1978 am 29.10.2015, 19:23 Uhr

2 Wochen davor kam er schon mit Herz Kasper ins kh weil er sich 3 Wochen lang nur von Zigaretten und Kaffee ernährt hat.War also nix ..dann ist er Insulin pflicchiger Diabetiker uns spritzt einfach tagelang nicht .er hat damit wahnsinnig viel Druck auf mich gemacht .will nicht daran schuld sein wenn ihm was passiert .in unserer ehe ist so viel vorgefallen das ich schon lange hätte gehen müssen. Es ist aber leider so das er mir nicht egal ist . Er ist der Vater meiner Kinder und wor haben jahrelang nebeneinander her gelebt. Jetzt wo es jemand anderen gibt da ist er bemüht schwört Stein auf Bein alles wird besser . Das ist es auch geworden aber es kommt bei mir einfach nicht mehr an . Er kann glaube ich machen was er will

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Re: verliebt und verheiratet

Antwort von kleinesteffi1978 am 29.10.2015, 19:44 Uhr

Er ist 10 Jahre älter

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Re: verliebt und verheiratet

Antwort von kleinesteffi1978 am 29.10.2015, 19:44 Uhr

Er ist 10 Jahre älter

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Re: verliebt und verheiratet

Antwort von kleinesteffi1978 am 29.10.2015, 19:44 Uhr

Er ist 10 Jahre älter

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Re: verliebt und verheiratet

Antwort von phoebe87 am 29.10.2015, 23:30 Uhr

Hi
wie alt jetzt 19 Jahre oder 10?
Aus guter Quelle kann ich dir sagen große Hunde die bellen beißen nixht!
Wenn nicht jetzt wann dann? Irgendwann kommt der Schlussstrich. Rede mit deinen kindern wieso warum weshalb und dann geh!

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Re: verliebt und verheiratet

Antwort von kleinesteffi1978 am 30.10.2015, 8:40 Uhr

Er ist 10 Jahre älter

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Re: verliebt und verheiratet

Antwort von kleinesteffi1978 am 30.10.2015, 8:41 Uhr

10 Jahre sind es ich bin 36

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einspruch

Antwort von kravallie am 30.10.2015, 10:20 Uhr

*bei Androhung einer Straftat kann er tatsächlich zwangseingewiesen werden.
Und Suizid IST eine Straftat!*

ob Suizid eine Straftat ist, weiß ich nicht, aber man kann definitiv NICHT zwangseingewiesen werden.

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Re: verliebt und verheirat

Antwort von Anbob1987 am 30.10.2015, 13:31 Uhr

Doch, man kann zeangeingewisen werden, wenn man sich selbst oder andere gefährdet. Die Androhung eines Suizides fällt unter "sich selbst gefährden und bedarf psychischer Betreuung, welche auch gegen den Willen des Patienten angeordnet werden kann!

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nla

Antwort von kravallie am 30.10.2015, 13:50 Uhr

wenn aber die psychische Betreuung schon gegeben ist???

wer sollte denn deiner Meinung nach "anordnen"??
die Polizei??
ich kann dir versichern: die kommen, aber anordnen oder gar zwangseinweisen tun sie nicht!!!

btdt, sogar 2x schon.

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Ganz so einfach ist es nicht

Antwort von Strudelteigteilchen am 30.10.2015, 13:55 Uhr

Das BGB spricht von einer "ERHEBLICHEN Selbstgefährdung", eine reine Selbstgefährdung reicht also nicht. Nach den Skandalen in letzter Zeit ist man da - mit einer gewissen Berechtigung - etwas sensibler geworden in der Grenzziehung.

Außerdem gibt es da noch das eine oder andere Landesgesetz, so daß die Vorgehensweise abhängig sein kann vom Bundesland.

Mit einer Straftat hat das allerdings tatsächlich nichts zu tun, das ist Humbug.

Eine Anordnung hat im übrigen durch einen Richter zu erfolgen. Das entscheidet kein Arzt und schon gar kein Sani aus dem Rettungswagen.

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weil sich jetzt auch wieder frau nla einmischt...

Antwort von kravallie am 30.10.2015, 13:57 Uhr

Suizid ist wohl keine Straftat, vll in den USA?

http://www.gutefrage.net/frage/ist-selbstmord-eine-straftat

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Re: Ganz so einfach ist es nicht

Antwort von kravallie am 30.10.2015, 14:00 Uhr

wenn ein richter entscheiden soll, dann geht dem vorher aber noch einiges voraus, dann müßte man sich zum Vormund ernennen lassen oder ach ich weiß nicht mehr wie das heißt....
erinnerst du dich noch an hausfreund1? da hatte ich diesbezüglich mal telefoniert....

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Das ist eh irrelevant

Antwort von Strudelteigteilchen am 30.10.2015, 14:01 Uhr

Ganz generell: Eine Straftat berechtigt nicht zur Zwangseinweisung, weder ins Gefängnis noch in ein KKH.

Auch bei einer Straftat erfolgt die Einweisung (meistens dann eher ins Gefängnis) durch einen Richter und bedarf gewisser Voraussetzungen (Wiederholungsgefahr, Fluchtgefahr, Verhältnismäßigkeit).

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Eben

Antwort von Strudelteigteilchen am 30.10.2015, 14:08 Uhr

Da kann nicht einfach irgendwer - Sani, Polizist, Frau NLA - hinmarschieren und beschließen, daß Person X jetzt doch dringend mal eingewiesen gehört.

Man kann darüber streiten, ob das so richtig ist. Tatsache ist, daß diesbezüglich in den letzten Jahren auch ein gewisser gesellschaftlicher Wandel stattgefunden hat. Der gesellschaftliche Konsens geht heute in die Richtung, daß es jedem Menschen grundsätzlich frei steht, den Zeitpunkt und die Art seines Todes selber zu bestimmen. Und eine Konsequenz dieser Einstellung ist eben auch, daß ein Suizid nicht auf Teufel komm raus verhindert werden muß.

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Re: verliebt und verheiratet

Antwort von Baerchie90 am 30.10.2015, 14:50 Uhr

Ich würde gerne auch noch meinen Senf dazu geben.
Mein Bruder hatte vor ein paar Jahren ein ziemliches Drogenproblem, trotz Therapie (die er freiwillig anfing und dann abbrach) und wiederholtem Aufenthalt im Krankenhaus (da er sich im drogenrausch fast umbrachte, wiederholt) konnten sie ihn nur stationär aufnehmen (in der Psychiatrie) und Therapien anbieten. (Er war in 2 Wochen bestimmt 5 mal dort und noch am selben Tag bzw nach 2 Tagen wieder raus, je nachdem wie lange er brauchte um wieder aufzustehen...)
Dableiben wollte er nicht, also reichte es völlig aus einen Zettel zu unterschreiben, dass er gegen den Rat der Ärzte das Krankenhaus verlässt, hätten sie ihn dabehalten, wäre es Freiheitsberaubung gewesen.
Noch heute bin ich fassungslos, dass ein offensichtlich gefährdeter Mensch völlig zugedröhnt so etwas unterschreiben darf...

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Re: verliebt und verheiratet

Antwort von Chantie am 30.10.2015, 16:23 Uhr

Die Polizei kann sehr wohl eine Person zwangseinweisen.
Nämlich dann, wenn eine eigen- oder Fremdgefährdung besteht.
Will sich Jemand umbringen und die Polizei kommt vor Ort wird die Person meist zunächst eingewiesen. Nämlich um sie vor sich selbst zu schützen.
Dann gibt es einen Bericht an das zuständige Gericht und innerhalb von 24 Stunden muss entschieden werden, ob die Zwangseinweisung fortgesetzt wird oder nicht. In dieser Frist gibt es natürlich einen Termin mit dem zuständigen Arzt der entscheidend als Fachmann mitwirkt.
Meist wird man dann wieder entlassen.

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wo soll das sein???

Antwort von kravallie am 30.10.2015, 16:33 Uhr

in münchen mit sicherheit nicht.
und wenn, dann hat sich das in den letzten 6 monaten geändert.
ich hätte es mir selbst SO gewünscht, wie du es in der theorie beschreibst.....ich wurde eines anderen belehrt.

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Hessen

Antwort von Chantie am 30.10.2015, 16:41 Uhr

Keine Ahnung wie es in München ist...
Es ist auch kein Muss für die Polizisten, sondern deren Entscheidung.
Aber wer will die Verantwortung übernehmen, wenn Mann einen möglichen Suizidanten einfach sich selbst überlässt. Die Polizei hat ja auch eine Garantenstellung. Erfährt sie von so einer Problematik, tut nichts und derjenige bringt sich um wird von den Angehörigen die Frage kommen: Die Polizei war doch da, warum hat sie nichts getan...zurecht wie ich finde.
Es ist immer eine Momententscheidung.

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Re: Hessen

Antwort von kravallie am 30.10.2015, 16:51 Uhr

sehe ich anders, denn wenn man jemanden zu unrecht "zwangseinweist" ist das u.u. viel schlimmer.
ein polizist kann das m.e. auch nicht entscheiden, denn ein tatsächlich gefährderter und auch psychisch angeschlagener kann perfekt täuschen.
was ist dann mit der verantwortung???
die kann man in einem solchen fall nie "abtreten", aktionen um einen selbstmord zu verhindern, dienen doch meist nur dem eigenen gewissen....

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Re: verliebt und verheiratet

Antwort von NessiMaus am 30.10.2015, 19:19 Uhr

Zwangseinweisung gibt es wirklich bei Selbst- und Fremdgefährdung. Polizei bringt einen zur Klinik (mit RTW),dort geht es erstmal in eine Krisenstation oder (normalerweise) in die geschlossene Station. Ärzte kontaktieren einen Richter und dann kann(MUSS) man gerne ein paar Wochen dort bleiben.
Woher ich das weiß? Leider persönliche Erfahrung,nachdem eine gute Freundin verstorben ist und ich in eine Depression gerutscht bin.

Von wegen das gibts nicht...zum Glück gibt es das,auch wenn es erstmal nicht schön ist.

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na dann....

Antwort von kravallie am 30.10.2015, 19:45 Uhr

....kann es die ap doch auf die nächste drohung inkl polizeieinsatz ankommen lassen, dann erledigt sich das problem quasi von allein

(vll agieren polizisten in bayern bei nichtbeziehungslastigen suizidgefährdeten etwas anders(ter)

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Re: wo soll das sein???

Antwort von Einstein-Mama am 30.10.2015, 20:45 Uhr

Selbstverständlich kann da zwangseingewiesen werden! Für 48 Stunden sogar ohne richterlichen Beschluss!

Unabhängig vom Bundesland!

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Re: wo soll das sein???

Antwort von kravallie am 30.10.2015, 20:50 Uhr

was genau ist "da"?

ich habe selbst die polizei gerufen und selbst erlebt, daß genau gar nichts passiert ist. es war nur keine sucht und keine beziehung im background. vll liegt es daran.

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Doch

Antwort von Einstein-Mama am 30.10.2015, 20:52 Uhr

wie erwähnt für 48 Stunden und wenn er mit Polizei kommt kann man jeden festhalten. Es muss halt gleich ein Unterbringungsantrag aus Gericht gefaxt werden, der Richter kommt dann und macht eine Anhörung. Dabei hört er Arzt UND Patient an und entscheidet dann meist so, wie der Arzt es sieht.
Bei offensichtlicher Fremd-und selbstgefährdung ist das auf jeden Fall möglich!

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Re: wo soll das sein???

Antwort von Einstein-Mama am 30.10.2015, 20:55 Uhr

Nein, daran liegt es nicht. Wenn die Polizei allerdings meint, das tut keine Not, dann wird auch nicht eingewiesen.
Grundsätzlich kann man jeden für 48 Stunden behalten.
Sucht alleine ist kein Grund, aber Selbstgefährdung reicht vollkommen!

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Re: wo soll das sein???

Antwort von Einstein-Mama am 30.10.2015, 20:56 Uhr

Bzw wenn der Notarzt das meint.

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Re: wo soll das sein???

Antwort von kravallie am 30.10.2015, 21:21 Uhr

wie du meinst.

ich hab es in der echten praxis anders erfahren. die eine lebt noch, der andere ist tot.

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ach....

Antwort von kravallie am 30.10.2015, 21:28 Uhr

....derjenige, der nicht mehr lebt, hat es erst im dritten anlauf "geschafft", nicht mal da wurde gehandelt.

mein vater hat mal aus versehen eine überdosis neurocil geschluckt, den wollten sie glatt in bzkh haar behalten, war aber in den frühen 80igern....meine mutter hat ihn rausgetobt.

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Re: ach....

Antwort von Einstein-Mama am 30.10.2015, 21:41 Uhr

War da ein Notarzt dabei? Bei Suizidandrohung muss nebst Polizei auch ein Notarzt kommen.
Wenn der meint, dass war nur Spaß, dann kann man nichts machen.
Wir behalten die ja erst, wenn sie bei uns ankommen.

Du weißt ja auch nicht was er ihnen erzählt hat, oder?
Wenn die Situation keinen klaren erkennbaren Versuch gegeben hat, wäre es eine Erklärung. Sonst könnte ich ja wild die Polizei anrufen und behaupten der Nachbar ( oder wer mich auch immer gerade nervt) will sich gerade umbringen und wird dann ungerechtfertigter Weise eingewiesen!

Wäre EINE Erklärung!

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Re: ach....

Antwort von Einstein-Mama am 30.10.2015, 21:54 Uhr

Zudem gibt es eben auch Überreaktionen, die dem vermeintlichen Selbstmörder dann hochnotpeinlich sind. Hatten wir auch schon, die sind dann aber meist betrunken und können nach dem Ausnüchtern und einer psychologischen Testung wieder gehen.

Man unterscheidet schon zwischen einem "harten" und "weichen" Versuch. Wobei man einen weichen Versuch ( zB. die Pulsader quer anritzen, oder drei Aspirin schlucken) auch immer ernstnehmen sollte, es kann ja trotzdem schiefgehen.
Ein harter Versuch bedeutet, die Rettungskräfte konnten ihn noch abschneiden, oder vom Dach holen, oder, oder...

Und dann ist es halt noch ein Glücksspiel welcher Arzt gerade Notdienst hat.
Im Fall der AP hätte es eigentlich reichen müssen!

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Re: ach....

Antwort von kravallie am 31.10.2015, 8:25 Uhr

das ist mir schon klar, daß es unterschiede gibt, deswegen wehre ich mich ja vehement gegen eine pauschalaussage, man kann einen menschen, der seinen selbstmord ankündigt zwangseinweisen.
klar behalten sie jemanden vll auch gegen seinen willen, den sie vom seil schneiden oder dem sie den magen auspumpen oder auch den klassiker, der theatralisch auf einer brücke steht und den sprung androht. man wird auch sicher die vorgeschichte wenigstens anreissen MÜSSEN.
handelt es sich um einen verzweifelten liebesbekümmerten oder ist der droher schon als psychisch krank bekannt.
meine mir bekannten fälle waren/sind es. bei der polizeiaktion war kein notarzt dabei, in meiner not hatte ich den behandelnden arzt zuerst angerufen, der hat mir die verantwortung überlassen.
ich weiß auch, was betreffende der polizei gesagt hat und die polizei sagte mir, daß man sie nach IHREM ermessen nicht mitnehmen dürfen. verletzt war sie nicht, es war auch nicht das erste mal, daß sie selbstmordabsichten äußerte. vor etwa 20 jahren scheiterte ich mit meinem ansinnen, sie einweisen zu lassen, in der ambulanz der nußbaumstr.
und wenn bekannt ist, daß der droher es schon mal versucht hat, dann sind sie eh "lässiger".....

es ist nicht so einfach und individuell zu beurteilen.

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Re: ach....

Antwort von Einstein-Mama am 31.10.2015, 9:38 Uhr

Es kommt leider häufig vor, dass Patienten nach einem SMV wochenlang therapiert werden, den Anschein machen ihre schwere Depression überwunden zu haben und sogar zigmal getestet werden, in einem guten Zustand entlassen werden und sich noch am gleichen Tag suizidieren.

Manchmal schiebt man damit den Suizid ein paar Wochen auf.
Ich hatte genau solche Fälle als ich in der Psych anfing zu arbeiten und fand den Job dann irgendwie total erdrückend und sinnlos.
Schlimm sind auch die Selbstmorde direkt in der Psychiatrie, oder die, die missglücken und der arme Mensch dann ein Pflegefall ist.
Bei uns hat sich mal einer selbst in Brand gesteckt, der hatte einen Polyacryl-Jogginganzug an, frag nicht!

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Re: weil sich jetzt auch wieder frau nla einmischt...

Antwort von mf4 am 31.10.2015, 18:27 Uhr

Straftaten bestraft man... der diese begangen hat... wie sollte man denjenigen denn bestrafen. das kann nur absurd sein.

Zwangseinweisungen gibt es auch nicht, so lange kein anderer mit bedroht wird. Wenn jemand sich im Haus samt aller Mieter in die Luft sprengen will ist das schon eine andere Geschichte aber da ist die Straftat eine andere.

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