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Geschrieben von Sille74 am 25.09.2014, 21:02 Uhr

Was geht es dich an?

Die AP muss ihre Meinung zum jetzigen Zeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt, als sie gepostet hat, auch noch gar nicht in Frage stellen. Warum sollte sie? Es haben sich doch noch keine neuen Aspekte ergeben. Entscheidend ist, wie gesagt, wie sie vorgeht, wenn sie sich entscheidet, die Sache anzusprechen und wie sie damit umgeht, wenn sich herausstellt, dass keine Hilfebedarf besteht bzw. keine Hilfe erwuenscht ist. Und das zeigt sich ja erst im bzw. nach dem Gespraech. Ich gehe nicht davon aus, dass sie in dem Fall weiter insistiert ...

"Würde mich eine Freundin so behandeln, würde ich mich auch zurück ziehen." Mit Verlaub, der Satz ist Unsinn. Denn die AP hat ja die Frau zum Zeitpunkz ihres Posts noch gar nicht in irgendeiner Weise "behandelt". Da hatte die andere noch gar keinen Grund, sich zurueckzuziehen und tat es ja auch nicht. Die beiden haben sich ja noch getroffen.

Nochmals deutlicher: es geht insofern nicht in erster Linie darum, dass die Frau ihre Tochter oefters vom KiGa daheimlaesst oder sie nicht dort Mittagessen lässt, als das ueberhaupt kein Grund zur Sorge und auch kein Thema wäre im vorliegenden Fall, wenn dies im Sinne und entsprechend dem Willen des Kindes geschehen wuerde. Die AP hat aber eben den EINDRUCK gewonnen, dem ist nicht so.

 
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