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Geschrieben von muddelkuddel am 17.02.2016, 17:06 Uhr

Ups: Welches Bundesland?

das heißt AO-SF-Verfahren (NRW)

im Gespräch zur Antragsbegründung sollst du eigentlich üpber den Ablauf aufgeklärt werden.
Bei diesem Verfahren erstellt die Lehrkraft der Grundschule zusammen mit einer Sonderpädagogin/einem Sonderpädagogen (Förderschullehrer) ein Gutachten über das Kind, anhand dessen entscheidet das Schulamt (!) über einen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt und einen Förderort (Förderschule oder GL-Schule)

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können inklusiv an einer GL (Schwerpunkt)Schule oder an der Förderschule beschult werden. Schulbegleiter gibts eigentlich erst nach anerkanntem Förderbedarf. Kann sein, dass in eurem Fall das eine das andere bedingt.

Ein Kind, dass kurzzeitbeschult wird in Klasse 1, hat meiner Meinung nach gewiss sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, bei ADHS vermutlich im Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung, ggf auch Lernen

was übrigens immer hilft, ist beratung und unterstützung durch die schule/die menschen vor ort!

LG

 
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