Geschrieben von 3wildehühner am 19.02.2016, 10:47 Uhr |
AOS Verfahren
Das Ganze hat mit "Abschieben" nichts zu tun. Es gibt aber einen formalen Weg, der eingehalten werden muss. Um eine Schulbegleitung zu bekommen, muss ja erst einmal ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden! "Einfach so" finanziert der Staat das natürlich nicht!
Hier in NRW ist es so-und so scheint es bei euch auch zu sein-, dass zwar der Rechtanspruch auf den gemeinsamen Unterricht besteht (also Regelgrundschule), ABER das nicht an jeder Grundschule möglich ist, da an diesen speziellen GU-Schulen ja Sonderpädagogen angestellt sind. Die Klassen sind kleiner. Auch die räumlichen Gegebenheiten müssen da sein. Die Gemeinde hat bei uns z.B. zwei Grundschulen-nur eine ist GU-Schule. Die Fahrtkosten dorthin werden dann auch erstattet.
Wenn bei deinem Sohn nun der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt wird (, der ja ganz eindeutig da ist!!!!), bekommt er seine Schulbegleitung für die Regelgrundschule mit Schwerpunkt GU.
Wobei gerade bei Kindern, wie du deinen Sohn hier beschreibst, eine Förderschule mir Schwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung oft deutlich besser ist. Die Klassen sind noch mal deutlich kleiner und dadurch reizärmer als in einer GU-Schule. Er wird die ganze Zeit von Sonderpädagogen gefördert und nicht nur ein oder zwei magere Stündchen am Tag. Und für die Kinder der Regelschule ist es bei einem so unruhigen Kind auch angenehmer, wenn es erstmal auf der Förderschule lernt, sich sozial angemessen zu benehmen. Du kannst ihn ja auch wieder Rückschulen lassen, wenn er sich im Verhalten gebessert hat.
Ich verstehe auch nicht, warum du so an der jetzigen Grundschule festhalten willst-die Lehrerin kommt nicht mit ihm klar!!!!! Meinst du, das ändert sich, nur weil er die Schulbegleitung hat? Meist haben Schulbegleiter noch nicht mal eine niedrige pädagogische Ausbildung....Echte Fachkräfte wirst du da nicht finden, bei dem geringen Stundenlohn, den das Jugendamt dafür zahlt. In der Klasse meiner Tochter war z.B. eine Schulbegleiterin, die hat tatsächlich das geistig behinderte!!!! Mädchen geschlagen!!!! Die Kinder haben das zu Hause berichtet -der Klassenlehrerin war das keine Information an die Eltern wert. die Dame ist natürlich gegangen worden, allerdings hatte das Mädchen dann erst mal keine Schulbegleitung...
- AOS Verfahren - LudmillaVanilla 17.02.16, 14:57
- Re: AOS Verfahren - Pamo 17.02.16, 15:26
- Ups: Welches Bundesland? - Pamo 17.02.16, 15:31
- Re: Ups: Welches Bundesland? - muddelkuddel 17.02.16, 17:06
- Re: Ups: Welches Bundesland? - Badefrosch 17.02.16, 18:46
- Re: Ups: Welches Bundesland? - Himbaer 17.02.16, 19:50
- Re: Ups: Welches Bundesland? - Badefrosch 17.02.16, 18:46
- Re: Ups: Welches Bundesland? - muddelkuddel 17.02.16, 17:06
- Ups: Welches Bundesland? - Pamo 17.02.16, 15:31
- Re: AOS Verfahren - Dreamie0609 17.02.16, 17:09
- Re: AOS Verfahren - luvi 17.02.16, 23:43
- Re: AOS Verfahren - mamaben 18.02.16, 6:35
- Re: AOS Verfahren - muddelkuddel 18.02.16, 7:52
- Re: AOS Verfahren - Pamo 18.02.16, 10:35
- Re: AOS Verfahren - muddelkuddel 18.02.16, 7:52
- Re: Verteufelung Förderschule - Badefrosch 19.02.16, 7:45
- Re: Verteufelung Förderschule - mamaben 19.02.16, 8:05
- Re: Verteufelung Förderschule - Himbaer 19.02.16, 13:43
- Re: Verteufelung Förderschule - mamaben 19.02.16, 8:05
- Re: AOS Verfahren - 3wildehühner 19.02.16, 10:47
- Re: AOS Verfahren - 3wildehühner 19.02.16, 10:47
- Re: AOS Verfahren - Pamo 17.02.16, 15:26
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