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Geschrieben von 3wildehühner am 12.11.2010, 12:25 Uhr

Schulrückstellung NRW

in eurem fall wird sich nichts machen lassen.

das sagt das schulministerium:

Zurückstellung vom Schulbesuch

Ziel der Landesregierung ist es, alle schulpflichtigen Kinder eines Einschulungsjahrganges einzuschulen. Schulpflichtige Kinder könne aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.



da dein kind keine schwerwiegenden gesundheitlichen gründe hat, wird es bei euch nichts mit der rückstellung werden!
ich kenne ein rückgestelltes kind, das hat auf grund eines schlaganfalls und epilepsie und damit verbundenen sozialen und körperlichen defiziten die rückstellung bekommen.

andere kinder, die z.b. wahrnehmungsstörungen haben, konnten nicht zurückgestellt werden. nur weil ein kind"verspielt" ist, kann man hier in nrw nicht rückstellen.

ich finde das auch überhaupt nicht gut und hoffe, dass dies von der neuen landesregierung wieder verändert wird.

 
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