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Geschrieben von Henni am 29.03.2011, 9:37 Uhr

Klassenzusammenlegung bei geringer Kinderzahl....

nur zum Ende eines Schuljahres bzw zu Beginn eines neuen!


Es sei denn, es muss zB wegen Ausfall eines Kollegen ein neuer Plan gemacht werden, also bei uns zB ist eine Kollegin mit einer klasse nun mit Burnout bis Ende des Jahres krank. Sie hatte die 5 a mit nur 15 Kindern, die KOllegin in der 5b hat auch nur 16 und nun pech: sie müssen ab sofort zusammengelegt werden...macht also 31...denn es kommt in dem Fall keien vertretung...

wenn aber aus der Klasse welche wegzeihen doer wiederholen bleibt die Lehrerstundenzuweisung ja gleich...dann ändert sich erst im neuen Schuljahr was...

 
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