Geschrieben von mozipan am 29.03.2011, 11:14 Uhr |
Ist auch bundesland- bzw. von der ADD abhängig.
Bei uns ist es so, dass in der GS Die Klassenstärke von 2 Klassen insgesamt bei mindestens 28 Kindern liegen muss. Ab 27 Kindern werden die Klassen zusammengelegt. Das gilt auch jahrgangsübergreifend. Bei kleinen einzüggigen GS ist das häufiger mal der Fall.
Nach oben ist der Teiler bei 33 bzw. bei Grundschulen sogar nur bei 30. Das ist die maximale Kinderzahl in einer Klasse. Ab 34 bzw. 31 Schülern muss die Klasse geteilt werden.
Diese Zahlen sind aber mindestens in jedem Bundesland, wenn nicht sogar in jedem Bezirk anders.
- Klassenzusammenlegung bei geringer Kinderzahl.... - DerKleine 29.03.11, 9:13
- soweit ich das weiß.... - Caot 29.03.11, 9:36
- Re: Klassenzusammenlegung bei geringer Kinderzahl.... - Henni 29.03.11, 9:37
- Ist auch bundesland- bzw. von der ADD abhängig. - mozipan 29.03.11, 11:14
- Nachtrag - mozipan 29.03.11, 11:17
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