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Geschrieben von Graupapagei3 am 18.12.2014, 7:33 Uhr

Einbeziehung schulpsy. Dienst zwecks Früheinschulung

Ich halte dein Vorgehen für sehr riskant, denn meiner Meinung nach ist schlechtes Sozialverhalten nie nur durch Unterforderung zu erklären.

Und was machst du, wenn er in der Schule auch ein schlechtes Sozialverhalten zeigt? Dann hast du erstmal wirkliche Probleme.

Wenn du den Weg gehen willst, musst du als erstes mal mit der Schule sprechen, ob man dort überhaupt offen für eine Quereinschulung ist. Zu bedenken ist, dass die Kinder bereits ein halbes Jahr Regeln und Arbeitsabläufe verinnerlicht haben, die für dein Kind dann fremd sind. Das hat nichts mit dem Wissensstand zu tun. Wenn die Schule da nicht bereit ist, scheitert dein Kind - egal wie schlau es ist.

Bei uns war es übrigens so, dass wir eine Privatschule gewählt haben. M. verbrachte das erste Halbjahr dort in der Vorschule, war aber teilweise bereits auch im Unterricht der 1.KLasse. Zum Halbjahr erfolgte die offizielle Einschulung, nach Schupsy und nachdem die zuständige staatliche Schule die Einschulung genehmigt hatte - sonst darf hier nämlich die Privatschule nicht früheinschulen.

 
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