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Geschrieben von 3wildehühner am 12.12.2014, 17:59 Uhr

Gesamtschule und Abschlüsse-Vorraussetzungen in NRW

Da hier immer wieder das Thema aufkommt, dass angeblich die Gesamtschule der leichtere Weg sei, habe ich hier mal die Bedingungen für die verschiedenen Abschlüsse auf der Gesamtschule in NRW aufgelistet.

Darunter dann die Bedingungen für den Besuch der Einführungsphase und auch der Qualifikationsphase für Kinder, die auf dem Gymnasium sind.

Gerade für faulere Kinder kann die Gesamtschule eine böse Falle sein!!!!




Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA 9)

Am Ende der 9. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler nach den Bedingungen der Hauptschule versetzt.

Sie erwerben gleichzeitig den Hauptschulabschluss nach Klasse 9, wenn sie folgende Leistungsbedingungen erfüllen:

• mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern

• höchstens zwei mangelhafte Leistungen,

davon nur eine in Deutsch oder Mathematik



Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10)

• mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern

• höchstens zwei mangelhafte Leistungen,

davon nur eine in Deutsch, Mathematik, Lernbereich Arbeitslehre und

Lernbereich Naturwissenschaften (Fächer Chemie und Physik)




mittlerer Abschluss oder Fachoberschulreife (FOR)

• Teilnahme an zwei Erweiterungskursen im Jahrgang 10

• ausreichende Leistungen in den Erweiterungskursen

• befriedigende Leistungen in den Grundkursen

• ausreichende Leistung im Fach des Wahlpflichtbereiches

• zweimal befriedigende Leistungen, im Übrigen ausreichende Leistungen in den nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern (wie z.B. Kunst, Musik, Religion, Sport, GL, Physik, Wirtschaft, Hauswirtschaft)




mittlerer Abschluss oder Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ)

• Teilnahme an drei Erweiterungskursen im Jahrgang 10

• befriedigende Leistungen in den Erweiterungskursen

• gute Leistung in dem Grundkurs

• befriedigende Leistung im Fach des Wahlpflichtbereiches

• befriedigende Leistungen in nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern



㤠26
Besondere Versetzungsbestimmungen für das Gymnasium
Eine Schülerin oder ein Schüler wird auch dann in die Klassen 7 bis 9 und in die
Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt, wenn die Leistungen
a) in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache
mangelhaft sind und die mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung
in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird oder
b) in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
c) zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangelhaft sind,
aber dies durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem Fach ausgeglichen wird.“

Qualifikationsphase

(4) Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden. Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als einem der versetzungswirksamen Kurse mangelhafte und in den übrigen Kursen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Mangelhafte Leistungen in einem der Fächer Deutsch, Mathematik und der fortgeführten Fremdsprache gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 müssen durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden.

 
7 Antworten:

Re: Gesamtschule und Abschlüsse-Vorraussetzungen in NRW

Antwort von Charly80 am 12.12.2014, 22:07 Uhr

Ja das stimmt so.

Ich war damals auf dem Gym, Noten waren von 2 - 4 alle dabei.
In der 7. bin ich dann freiwillig zur Gesamt gewechselt, weil ich dort zwischenmenschlich nicht glücklich war, Noten waren aber ok.

Vielleicht hätt ich es dort geschafft, wer weiss.

Auf der Gesamt hatte ich dann alles E-Kurse mit 2er und 3er und wurde somit zum Abitur zugelassen.....

Nun steht mein Sohn vor dem Schulwechsel und ich bin soooo unsicher....

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Re: Gesamtschule und Abschlüsse-Vorraussetzungen in NRW

Antwort von 3wildehühner am 14.12.2014, 18:44 Uhr

Es freut mich, dass es bei dir so gut geklappt hat!
Nur bei einem Kind, welches nur das Nötigste tut und dann auch noch pubertär ist, kann das Ganze auch ganz schön in die Hose gehen. Auf den Gesamtschulen, die ich kenne, sind sehr viele Kinder mit schlechtem Sozialverhalten und das kann einem Kind, welches dazu neigt, den Klassenkasper zu spielen auch zum Verhängnis werden. Deshalb würde ich mich bei einer eindeutigen Gymnasialempfehlung immer für das Gymnasium entscheiden. Runter geht immer noch-und die Gymnasiasten, die zur Gesamtschule wechseln mussten, die ich kenne, waren dann auf der Gesamtschule allein schon durch ihr viel größeres Vorwissen Klassenbeste.
LG

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Re: Gesamtschule und Abschlüsse-Vorraussetzungen in NRW

Antwort von Charly80 am 14.12.2014, 19:00 Uhr

Ja da hast du Recht!!

Wir stehen vor der Wahl Gym oder Real.

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Gesamtschule und Abschlüsse-Vorraussetzungen in NRW

Antwort von banffgirl am 15.12.2014, 14:01 Uhr

Sehe ich genauso. Unser Sohn wird, weil er faul ist, auf das Gymnasium gehen. Ich bin sicher, dass er sich auf der Gesamtschule aus Bequenlichkeit "nach unten" orienteren würde....

Aber Vorsicht:Bei uns haben Gymnasial-Abgänger keine Chance auf die Gesamtschule zu kommen, da dort meist kein Platz mehr ist. Denn diese Schule wird logischerweise nur von Kindern verlassen, die wegziehen....
bei Abgang wird es dementsprechend die Realschule
LG

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Re: Gesamtschule und Abschlüsse-Vorraussetzungen in NRW

Antwort von 3wildehühner am 15.12.2014, 16:15 Uhr

Hier gibt es keine Realschulen und Hauptschulen mehr, sondern nur noch Gesamt und Sekundarschulen. Sollte meine Kleine das Gym nicht packen, würde ich sie auf der Sekundarschule anmelden, weil diese sehr eng mit dem Kreisgymnasium zusammenarbeitet und schon lange Erfahrung hat. Die örtliche Gesamtschule gibt es erst seit 3 Jahren.

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Re: Gesamtschule und Abschlüsse-Vorraussetzungen in NRW

Antwort von Carmar am 15.12.2014, 18:46 Uhr

Bei uns gibt es die Gesamtschule erst im zweiten Durchlauf.
Wenn es ein Kind auf dem Gymnasium nicht schafft, dann weiß ich nicht , wohin es käme. Die Geamtschulen starten mit 30 Kindern in den Klassen. Sitzenbleiben gibt es dort nicht. Also gibt es dort keine Plätze. Oder wird dann überbesetzt?
Hauptschulen gibt es nicht mehr und es gibt nur noch zwei Realschulen. Eine davon kirchlich mit Bewerbungsgespräch. Dort werden doppelt so viele Kinder abgelehnt wie Plätze vorhaden sind. Dahin geht sicher kein Gymnasium-Abgangskind. Also bliebe die andere Realschule. Die ist aber mit dem Bus nicht erreichbar..... Es gibt noch drei weiter entfernte Gesamtschulen. Ob die dann aufnehmen müssten?

Ich habe den Eindruck, dass ich die einizige bin, die darüber nachgedacht hat. Aber bisher gab es das Problem ja noch nicht. Ab August 2015 wachen die zuständigen Politiker/Schulverantwortlichen dann auf.
Aber vielleicht gibt es ja keine Gymnasial-Abgänger....

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Re: Gesamtschule und Abschlüsse-Vorraussetzungen in NRW

Antwort von 32+4 am 15.12.2014, 22:29 Uhr

Es gibt aber noch andere gesamtschulen


Kenne GS, da haben die kinder die moeglichkeit faecher anhand der leistung oder faulheit zu besuchen.wie oben beschrieben.da sehe ich in der tat die gefahr, dass "faulere" kinder schnell abstuerzen.

Kind gross geht auf eine GS, die von anfang an die kinder in HS, RS und GYM aufteilt.
Allerdings wird hier pro halbjahr ausgesiebt.faulheit raecht sich sofort. Hochstufen ineinen besseren zweig, ist viel schwerer, als auf einem reinem GYM weiterzukommen.

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