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Geschrieben von 2auseinemholz am 17.12.2014, 14:15 Uhr

Einbeziehung schulpsy. Dienst zwecks Früheinschulung

Hallo!

prinzipiell hat der schulpsy. Dienst keine Weisungsbefugnis ob einzuschulen ist oder nicht - das alleine entscheidet die Schulleitung. Mag sein, das die Schulleitung bei eigener Unsicherheit gerne die schulpsy. meinung respektiert, aber dafür muss die Schule schon mal das Vergnügen gehabt haben Dein Kind, die Problemstellung etc. zu kennen.

Gehe aber mal davon aus, dass die Schule grundsätzlich DIE KLASSE im Blick hat und nicht Dein INDIVIDUUM.
Es kann gut sein, dass es für das einzelne Kind nur aufgrund der Entwicklung klappen könnte/empfehlenswert wäre, aber es könnte sein, dass die Klassenzusammensetzung (Größe, Heterogenität in den mitgebrachten Fähigkeiten, Durchschnittssalter, Verhalten, schwierige Klasse, ...) dagegen spricht. Es kann auch sein, dass die verfügbaren Lehrerpersönlichkeiten dagegen sprechen (hält generell nichts von Früheingeschulten, ist eher streng und setzt viel Selbständigkeit voraus, etc.)

Rede zuerst mit der Schule, wenn es Dir unbedingt und sehr wichtig ist, rede mal mit mehreren Schulen bis sich eine wenigstens bereit erklärt einen Blick darauf zu werfen und dann kannst Du immer noch bei Unsicherheit den schulpsy Dienst einschalten. GEGEN den deklarierten Willen der Schule wird dir auch kein Schulpsy Dienst wirklich helfen. Auch wenn Du Dich gegen den Willen der Schulleitung durchsetzen würdest, wird das Dein Kind die nächsten 4 Jahre täglich ausbaden - ist es das dann Wert? Das musst Du Dir überlegen! - Ist denn die Situation im KiGa so schlecht? Ist es eine Option sie aus dem KiGa zu nehmen und ggf. in eine Vorschule zu schicken? Private Schulen bieten da viel Spielraum ...

VG, 2.

 
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