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Geschrieben von safrarja am 06.04.2011, 10:15 Uhr

Bitte nicht so emotional reagieren

Hallo !

"Ob die Eltern die Gefahren dadurch reduzieren, ist höchst fraglich, aber das ist eine andere Geschichte.
Wenn ein Kind gewohnterweise seinen Schulweg alleine zurücklegt, ist das allgemeine Gefahrenpotential nicht dadurch erhöht, indem es dies z.B. eine Stunde früher tut."

Das Problem ist weniger die Gefahr als die Aufsichstpflicht !
Wenn ein Kind ganz normal nach dem Unterricht nach hause geht so tragen die Eltern die Verantwortung. In der Zeit der Betreuung tragen die Lehrer die Aufsichstpflicht !

Oder um es mal im Privaten zu sehen :

wenn Du ein Nachbarskind(sagen wir wohnt 2 Häuser weiter ) bei Euch zuhause zum Spielen hast und die Mutter sagt ,Du sollst das Kind um 17 Uhr rüberschicken so hat sie für den Heimweg die Aufsichstpflicht !

Wenn das Kind aber ohne Wissen der Mutter Euren Hof verlässt um nach hause zu gehen dann hast Du die Aufsichtspflicht und sollte dem Kind auf dem kurzen Weg etwas passieren trägst Du entsprechend die Verantwortung !

 
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