Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von sommerwiese2011 am 05.04.2011, 12:40 Uhr

Ausschluß von der Nachmittags Betreuung

Hallo,

meine Tochter ist gestern von der Nachmittags Betreuung zum ersten mal abgehauen,sie ist zu mir nach Hause gekommen,daraufhin sind wir mit ihr zur Schule um es aufzuklären,die Schulleitung hat ihr nun die Nachmittagags Betreuung abgelehnt,geht das so einfach,klar das war ein riesen Schock für beide Teile,aber ohne Abmahnung,gleich Verbot,wie seht ihr das?Sogar als ich es schriftlich haben wollte,wollten die mir kein Schreiben darüber geben.Ist das so üblich ?
Danke für eure ehrliche antworten

Gruß
sommerwiese2011

 
34 Antworten:

Re: Ausschluß von der Nachmittags Betreuung

Antwort von eumeline am 05.04.2011, 12:46 Uhr

Hallo,

ausschließen ohne schriftliche Kündigung des Betreuungsvertrages geht nicht ohne weiteres.

Ich würde darauf bestehen, diese Information schriftlich zu erhalten - denn schließlich habt Ihr doch einen Vertrag abgeschlossen und Ihr zahlt für die Betreuung? Also wäre aus welchem Grund auch immer eine schriftliche Kündigung seitens der Betreuung erforderlich.

Abgesehen davon würde ich erstmal nachfragen, wie es sein kann, daß ein Kind einfach so abhaut, ohne das es jemand mitkriegt. Da würde ich mal die Aufsichtspflicht hinterfragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausschluß von der Nachmittags Betreuung

Antwort von Miolilo am 05.04.2011, 12:56 Uhr

"Abgesehen davon würde ich erstmal nachfragen, wie es sein kann, daß ein Kind einfach so abhaut, ohne das es jemand mitkriegt. Da würde ich mal die Aufsichtspflicht hinterfragen."

Es ist ja keine 1:1 Betreuung, bei der ständiger Blickkontakt nötig ist (wie übrigens während des ganzen Grundschulvormittags auch) und es wird von Grundschülern erwartet, dass sie die Regelung "Ich haue nicht einfach ab!" kennen und befolgen können.

Schau mal lieber vorher in den Vertrag rein, was da bezüglich Kündigung drin steht. Vielleicht ist (es ja aufgrund bereits in den Vorjahren gemachten Erfahrungen) festgelegt, dass eine Kündigung in einem solchen Fall möglich ist.


Mio

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausschluß von der Nachmittags Betreuung

Antwort von Laraz am 05.04.2011, 12:58 Uhr

Hallo

habt ihr einen Betreuungsvertrag ? was steht da drin als Kündigungsgründe ?
Wenn du was unterschrieben hast, muß es meiner Meinung nach einen schriftliche Kündigung geben.

Aber ich halte das für reichlich überzogen ......... eine Abmahnung ist in Ordnung - und klar Konsequenzen fürs Kind aber gleich ganz ausschließen finde ich echt zu viel.

Wenn man als Mutter berufstätig ist, würde man da ja seinen Job verlieren, ob die das verantworten können ?

Wie ist es mit der Aufsichtsplicht ?
Was ist es denn Betreuung von der Schule, Hort, Tagesheim ?
Aus welchem Bereich ist sie abgehauen ? Garten, Freispiel ?

Ich würde mich damit nicht zufrieden geben -

Grüße Laraz

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

BEi uns wäre es rechtlich so in Ordnung

Antwort von Henni am 05.04.2011, 13:02 Uhr

denn unsere Nachmittagsbetruung (offenen Ganztagesschule) findet ehrenamtlich von Vereinen etc statt. Das sind keine Profis und die Teilnahme setzte defintiv das Einhalten der SChulregeln voraus. Das Angebot kostet bei uns auch cnihts. Von daher: wer sich nciht dran hält fliegt raus. Wozu muss cih etwas so selbstverstädnliches wie "nicht abhauen" denn noch mal einmahnen! Die Leute die das Programm machen übernehmen ja EHRENAMTLICH die Aufsicht über die Kinder...da müssen die Kidner schon "vertrauenswürdig" sein...also: wer betreut? Ist es freiwllig? kostet es? Was sagt der Vertrag ? bei UNS wäre der rausschmiss absolut legitim...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausschluß von der Nachmittags Betreuung

Antwort von Carmar am 05.04.2011, 13:13 Uhr

Es wurde ja schon alles geschreiben.
Aber ich würde auch wissen wollen, warum das Kind abgehauen ist....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausschluß von der Nachmittags Betreuung

Antwort von Heike-SU am 05.04.2011, 13:21 Uhr

Hallo,
grundsätzlich würde ich auch erst einmal klären, warum Deine Tochter zu Dir gekommen ist. Sie ist doch bestimmt nicht aus Jux und Dollerei abgehauen.
Dann: In welcher Trägerschaft ist die Nachmittagsbetreuung? Kann die Schule überhaupt einen Ausschluß beschließen? Bei uns sind die OGSen (Offene Ganztagsschulen - NRW) nicht in der Trägerschaft der Schule bzw. der Stadt. Und meines Erachtens kann nur der Träger einen Ausschluß aussprechen.
Davon abgesehen finde ich das Verhalten der Schulleitung etwas überspitzt. Klar muss sich Deine Tochter an die Regelen, die es in der Schule und bei der Betreuung gibt, halten. Aber gleich einen Rauswurf? Ein Schüler, der schwänzt wird ja auch nicht beim ersten Mal der Schule verwiesen.
Gehe der Sache erst einmal auf den Grund. Was sagen den die Betreuer dazu?
LG
Heike

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausschluß von der Nachmittags Betreuung

Antwort von IngeA am 05.04.2011, 13:23 Uhr

Hallo,

rechtlich kann ich dir dazu nichts sagen, das wird auch von der Art der Betreuung abhängen.
Mir würde sich zu aber allererst die Frage stellen, WARUM das Kind abgehauen ist. Aus Jux und Tollerei, oder wegen einer für das Kind unerträglichen Situation, der es nicht gewachsen war?

LG Inge

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Was ist unter "abgehauen" zu verstehen?

Antwort von Phase1 am 05.04.2011, 13:38 Uhr

Wie alt ist denn dein Kind? Und wie war das genau mit der "Abhau"-Situation? Ein sehr junges, unerfahrenes Grundschulkind handelt vielleicht nur aus Gedankenlosigkeit, wenn es einfach "abhaut", weil es in seiner Naivität gar nicht auf die Idee kommt, dass es völlig unangebracht ist, jetzt mal eben nach Hause zu spazieren.

Wenn deine Tochter ansonsten ein unkompliziertes Kind ist, das nie Ärger macht, finde ich den Ausschluss schon ein wenig hart und unkulant.
Ich wäre aber an deiner Stelle auch nicht gleich zur Schulleitung gerannt, sondern erstmal nur zu den diensthabenden Betreuerinnen. Bei uns hätten die wahrscheinlich nur mit erhobenem Zeigefinger Dududu! gesagt, das hätte schon gereicht und es wäre nicht mehr vorgekommen.

Möglicherweise hat aber deine Tochter noch mehr auf dem Kerbholz und das Abhauen war nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte - das wissen wir hier nicht.

Bild zum Beitrag anzeigen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausschluß von der Nachmittags Betreuung

Antwort von bubumama am 05.04.2011, 14:01 Uhr

Bei uns kam die Tage extra ein Rundschreiben an die Eltern, was in der Mittagsbetreuung zu beachten ist.

Es gelten Regeln, an die MUSS sich gehalten werden. Ansonsten auch, Ausschluss aus einem der Spielzimmer, Ausschluss aus der Betreuung für einen Tag oder gar für immer.

melli

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausschluß von der Nachmittags Betreuung

Antwort von sommerwiese2011 am 05.04.2011, 16:33 Uhr

danke für eure vielen antworten,
meine Tochter ist 10 Jahre und geht in die 4. Klasse,mittags zur Betreuung bis 16.30 Uhr,sie wollte aber schon früher gehen,fragte auch die Betreuerin,aber ohne Eltern durfte sie nicht einfasch früher gehen,also schlich sie sich heimlich raus,aus dem Schulhof,zuhause angekommen,war ich total überrascht,wir gingen dann gleich wieder zur Schule,dort war schon ein Aufstand bei der Betreuung,wurde auch die Schulleitung schon informiert von der Betreuerin,die Schulleitung hat meine Tochter verboten in die Betreuung zu gehen,komplett bis Schuljahres Ende,
ich verstehe ja auch,daß im ersten Augenblick für alle es ein riesen Schock war,aber daß ist schon echt hart,was die mit uns machen,ohne Abmanung oder Verweiß einfach komplett die Betreuung zu streichen,die kostet immerhin 50 € im Monat,wir wurden auch nicht gefragt,ob das Kind nach der Schule einfach nach Hause kommen kann,ob wir berufstätig sind,
abhauen oder Schulunterricht schwänzen werden in diesem Fall nicht gleich behandelt,bin stinkesauer,warum will die Schulleitung mir keinen Austritt Bescheid geben ?
Werde mal morgen schauen,was ich noch machen kann,das lassen wir uns nicht bieten.

Gruß
sommerwiese2011

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Sorry, aber ich finde die Entscheidung richtig!

Antwort von Henni am 05.04.2011, 16:44 Uhr

Deine Tochter ist 10 Jahre alt, sie hat gefragt, ob sie früher gehen darf und die (kiorrekte) Antwort war NEIN. Damit ist die SAche klar geregelt und deine Tochter hat sich BEWUSST gegen die Abmachung verhalten. So wie du schreibst ist es EINE Betreuerin, und der fehlte nun auf einmla ein Kind! Was hätte die denn machen sollen? Sie MUSS die Leitung der SChule ja informieren! Und: natürlich ist das was ganz anderes als SChuleschwänzen,d ennw ir haben SCHULPFLICHT. Wenn da einer Abhuat KANN man ihn nciht rauswerfen! (jedenfalls nciht ohne ERHEBLICHEN rechtlichen Aufwand) Eine Betreuung für "immerhin" 50 € im Monat hat da einfach einen anderen Stellenwert...wer sich da nciht an regeln hält der fliegt. Und: wa s ist eine Austritt Bescheid denn? Ein Zettel auf dem steht, dass deine Tochter aus der BEtreuung geflogen ist? Wozu brauchst du den?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Und merkwürdig finde cih

Antwort von Henni am 05.04.2011, 16:46 Uhr

dass die nciht wissen.ob du arbeitest oder nciht! Du wirst doch bei der Anmeldung angegeben haben, wo du im Notfall zu erreichen bist. Wenn das deine häöusliche Nummer ist dann wissen die doch dass du nciht arbeitest! Verstehe ich also nciht...arbeitest du denn nachmittags?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausschluß von der Nachmittags Betreuung

Antwort von berita am 05.04.2011, 22:54 Uhr

Wenn das wirklich der einzige Grund ist für das Aufkündigung der Betreuung, finde ich es unangemessen. Sogar Erwachsene bekommen in der Regel noch eine zweite Chance, werden erstmal nur abgemahnt. Und hier handelt es sich um Kinder, die machen einfach manchmal Mist.. Ausserdem ist diese Strafe vor allem ja eine für die Eltern, die ggf. auf die Betreuung angewiesen sind. Ich würde erwarten, dass es Vorstufen zum "Rausschmiss" gibt, dass bei Problemen mit Kind und Eltern gesprochen wird, der Platz vielleicht mal für einen Tag/Woche gesperrt, aber doch nicht gleich endgültig.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass doch mehr dahinter steckt. Dass deine Tochter vielleicht vorher schon öfter "aufmüpfig" war und sich nicht an Regeln gehalten hat. Allerdings solltest du in dem Fall natürlich davon informiert worden sein und nicht plötzlich aus allen Wolken fallen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

für die Eltern

Antwort von Miolilo am 06.04.2011, 6:17 Uhr

"Ausserdem ist diese Strafe vor allem ja eine für die Eltern, die ggf. auf die Betreuung angewiesen sind. "

Ja.
Und das ist auch der Hintergedanke.

Mio

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Verhältnis rechtlich - moralisch?

Antwort von Rho am 06.04.2011, 8:02 Uhr

""Ausserdem ist diese Strafe vor allem ja eine für die Eltern, die ggf. auf die Betreuung angewiesen sind. "
Ja.
Und das ist auch der Hintergedanke."

Auch wenn das rechtlich kein Problem darstellt, ist es denn _fair_, die Eltern wegen eines einmaligen Vergehens des Kindes, das die Eltern nicht verhindern konnten und das außerdem auch keinerlei Folgeschäden hinterließ, gleich existenziell bedrohlich zu bestrafen??

Nur mal ganz allgemein und rein hypothetisch (denn wie der Fall hier liegt, weiß ich ja nicht) - es sollen also Eltern, die aus beruflichen Gründen auf die Betreuung angewiesen sind, nun also zur Strafe ihren Job aufgeben, weil das Kind einmal relativ geringfügigen Mist gebaut hat, den man locker unter harmlosen Kinderstreich abhaken könnte?

Nun, man kann im Recht sein und trotzdem keinen Anstand haben. Aber die Diskussion hatten wir ja unten schonmal - unter umgekehrten Vorzeichen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verhältnis rechtlich - moralisch?

Antwort von +emfut+ am 06.04.2011, 8:43 Uhr

Ad 1:
Der Status der Eltern sollte keinen Einfluß auf Strafen im Hort haben. Das Extrem wäre sonst:"Ihr müßt mich behalten, weil Mama sonst kündigen muß, deswegen kann ich hier den Laden folgenlos auseinandernehmen!"

Ad 2:
Zitat:
"es sollen also Eltern, die aus beruflichen Gründen auf die Betreuung angewiesen sind, nun also zur Strafe ihren Job aufgeben, weil das Kind einmal relativ geringfügigen Mist gebaut hat, den man locker unter harmlosen Kinderstreich abhaken könnte?"

Definiere "harmlos".
Nein, für einen "harmlosen Kinderstreich" sicher nicht - aber das sehe ich hier auch nicht gegeben.

Es war eine gefährliche Aktion - und dann noch mit Ansage. Die Frage ist: Kann die Betreuung sicherstellen, daß auf dieses Kind in Zukunft ein Extra-Auge geworfen werden kann? Läßt das die Personaldecke und die Ausbildung der Betreuer zu? Kann man den Betreuern zumuten, die Verantwortung für ein solches Kind zu übernehmen? Ich bin ja der Ansicht, daß gerade und vor allem ehrenamtliche und/oder unzureichend ausgebildete Betreuer (und die Kosten legen nahe, daß es sich in dem Fall um solche handelt) selber entscheiden dürfen, welche Verantwortung sie bereit sind zu tragen. Denn WENN dann doch was passiert, dann haben sie den Ärger UND das Trauma an der Backe.

Wenn Du die Diskussion unabhängig von dem vorliegenden Fall diskutieren möchtest, dann sollten wir uns vielleicht erstmal auf eine Definition von "harmlos" und "einmalig" einigen.

Gruß,
Elisabeth.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Harmloser Kinderstreich?????????

Antwort von Henni am 06.04.2011, 9:08 Uhr

Ist dir schon mla ein Kind abhanden gekommen, für das DU die Aufsichtspflicht hattest? Ein FREMDES Kind? Nciht das eigenen..das ist schlimm genug...aber ein FREMDES kann dich damit in den Knast bringen!!!

Uns ist mal ein Mädchen auf einer Klassenfahrt abgehauen. Zickenalarm unter Mädchen (6. Klasse) gepart mit leichter Erschöpfung nach 3 Tagen Zeltlager...na PRIMA! Die Dame hat als ihren Rucksack geschnappt und ist abgestiefelt. Und dann? Mein Kollege hat sch also zwangläufig auf Verfolgungsjagd gemacht , die Eltern angerufen etc und cih hocke daraufhin allein mit 26 13 Jährigen im Wald. WEnn DA nun noch was passiert wäre, dann??? Wenn sich ausgerechnet dann einer in den Finger sägt oder umknickt? Dann ??? Und wir WAREn immerhin zu zweit... es war so ÄTZEND !!! Das Mädel wurde dann an einer Bushaltestelle vom Kollegen gefunden und zu ihrer grioßen Überrascuhung gar cniht getröstet und betüdelt (bei aller Freude dass wir sie gefunden hatten) sondern ich hae sie SOFRT abholen lassen und as Lager war für sie NATÜRLICh beendet. Wer soll denn da die Aufsicht führen können? Und genauso wenig harmlos ist das bei JEGLICHER Art der Betreuung....stellt euch vor das Mädel wäre nun auf dem Heimweg von der Nachmittags betreuung vergewaltig und verscheppt worden! WER hätte den Ärger bekommen? Klar, die Aufsicht in der Betreuung...und das ist einfach NICHT zumutbar...!Auch nciht ein einziges Mal!! Das Mädel war 10!!!! Und sicher nciht den ersten Tag in der Betreuung...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Bitte nicht so emotional reagieren

Antwort von Rho am 06.04.2011, 9:19 Uhr

...ich versuche beide Seiten zu sehen.

Bei einer Klassenfahrt liegt der Fall gänzlich anders, weil das Gefahrenpotential um ein Vielfaches höher ist als bei dem gewohnten Heimweg. Dass ein Kind auf dem Schulweg verschleppt wird, ist ein Risiko, das wir täglich in Kauf nehmen (müssen). Demnach wurde also das Gefahrenpotential (sowohl für sich als auch für Andere) durch die verbotene Handlung des Kindes nicht signifikant erhöht. Das verstehe ich unter harmlos.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verhältnis rechtlich - moralisch?

Antwort von Rho am 06.04.2011, 9:28 Uhr

"Wenn Du die Diskussion unabhängig von dem vorliegenden Fall diskutieren möchtest, dann sollten wir uns vielleicht erstmal auf eine Definition von "harmlos" und "einmalig" einigen."

Ad "harmlos" (ich kopiere einfach mal rein, was ich auch Henni geschrieben habe):
Bei einer Klassenfahrt liegt der Fall gänzlich anders, weil das Gefahrenpotential um ein Vielfaches höher ist als bei dem gewohnten, alltäglichen Heimweg. Dass ein Kind auf dem Schulweg verschleppt wird oder verunglückt, ist ein Risiko, das wir täglich in Kauf nehmen (müssen). Demnach wurde also das alltägliche Gefahrenpotential (sowohl für sich als auch für Andere) durch die verbotene Handlung des Kindes nicht signifikant erhöht. Das verstehe ich unter harmlos.

Ad "einmalig":
...bezieht sich hier auf ein Verhalten des Kindes, das tatsächlich als die Ausnahme von der Regel betrachtet werden kann, so dass das Kind _nicht_ in die Kategorie "ein solches Kind" (Zitat aus deinem Text) fällt.

Soll ich jetzt noch "ein solches Kind" definieren oder machst du das?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verhältnis rechtlich - moralisch?

Antwort von +emfut+ am 06.04.2011, 9:40 Uhr

Viele Eltern versuchen, die Gefahren des Schulwegs zu reduzieren, indem sie das Kind bringen und holen.

Außerdem bist Du ja doch noch beim vorliegenden Fall. Ich dachte, wir wären davon weg?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verhältnis rechtlich - moralisch?

Antwort von Rho am 06.04.2011, 9:56 Uhr

"Viele Eltern versuchen, die Gefahren des Schulwegs zu reduzieren, indem sie das Kind bringen und holen."

Ob die Eltern die Gefahren dadurch reduzieren, ist höchst fraglich, aber das ist eine andere Geschichte.
Wenn ein Kind gewohnterweise seinen Schulweg alleine zurücklegt, ist das allgemeine Gefahrenpotential nicht dadurch erhöht, indem es dies z.B. eine Stunde früher tut.


"Außerdem bist Du ja doch noch beim vorliegenden Fall. Ich dachte, wir wären davon weg?"

Sind wir. Mit "das Kind" meine ich allgemein irgendein Kind, nicht nur das Kind im vorliegenden Fall. Ersetze einfach bestimmte Artikel durch unbestimmte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verhältnis rechtlich - moralisch?

Antwort von +emfut+ am 06.04.2011, 10:14 Uhr

Ad 1:
Ja, die Gefahren sind die gleichen, wenn das Kind so oder so alleine geht - aber das Kind wird eher vermißt, daher schneller gesucht und dann wahrscheinlicher gefunden. Außerdem - gerade wenn wir von berufstätigen Eltern sprechen die auf die Betreuung angewiesen sind - ist möglicherweise noch keiner zu Hause, was dann die Gefahren wiederum erhöht, weil das Kind unbetreut irgendwo herumlungert.

Ad 2:
Dann wird es aber eine andere Diskussion. Nämlich nicht die, ob Kinder von berufstätigen Eltern aus dem Hort geschmissen werden dürfen - so fingen wir an, dachte ich - sondern ob das Weglaufen aus der Betreuung harmlos ist oder nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Bitte nicht so emotional reagieren

Antwort von safrarja am 06.04.2011, 10:15 Uhr

Hallo !

"Ob die Eltern die Gefahren dadurch reduzieren, ist höchst fraglich, aber das ist eine andere Geschichte.
Wenn ein Kind gewohnterweise seinen Schulweg alleine zurücklegt, ist das allgemeine Gefahrenpotential nicht dadurch erhöht, indem es dies z.B. eine Stunde früher tut."

Das Problem ist weniger die Gefahr als die Aufsichstpflicht !
Wenn ein Kind ganz normal nach dem Unterricht nach hause geht so tragen die Eltern die Verantwortung. In der Zeit der Betreuung tragen die Lehrer die Aufsichstpflicht !

Oder um es mal im Privaten zu sehen :

wenn Du ein Nachbarskind(sagen wir wohnt 2 Häuser weiter ) bei Euch zuhause zum Spielen hast und die Mutter sagt ,Du sollst das Kind um 17 Uhr rüberschicken so hat sie für den Heimweg die Aufsichstpflicht !

Wenn das Kind aber ohne Wissen der Mutter Euren Hof verlässt um nach hause zu gehen dann hast Du die Aufsichtspflicht und sollte dem Kind auf dem kurzen Weg etwas passieren trägst Du entsprechend die Verantwortung !

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausschluß von der Nachmittags Betreuung

Antwort von mycofie am 06.04.2011, 10:31 Uhr

Ganz schön in eine andere Richtung gegangen diese Diskusion.
Also ich finde, es sollte hier auf jeden Fall vorher eine Abmahnung geben. Und eine 2. Chance hat sie auch verdient, wenn es das erste Mal war und sie sonst nicht auffällig ist. Klar hat sie sich bewusst gegen das Nein entschieden und das kann nicht toloriert werden, aber gleich ein Ausschluss ohne eine Möglichkeit, das falsche Verhalten einzusehen und zu ändern, finde ich nicht fair.

Und ich bin eine Mutter die dann ihren Arbeitsvertrag reduzieren müsste, wenn das mir passieren würde.

Gut das Kind ist 10 und hat eh nur noch Betreuung bis zum Sommer, also könnte man sie vermutlich nachmittags allein zu Hause lassen wenn es nicht anders geht. Aber tolle Alternaive um ehrlich zu sein.

Ich würde hier auf jeden Fall das Gespräch suchen und nach einer Alternative suchen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verhältnis rechtlich - moralisch?

Antwort von Rho am 06.04.2011, 10:58 Uhr

"aber das Kind wird eher vermißt, daher schneller gesucht und dann wahrscheinlicher gefunden."

Moment. In welchem Fall wird das Kind eher vermisst? Wenn es regulär heimgeht oder wenn es verbotenerweise heimgeht? Da wage ich mich nicht pauschal festzulegen, das hängt ja von vielerlei Faktoren ab (Aufmerksamkeit der Betreuerinnen, Schulweglänge, Toleranz der Eltern bzgl. Schulwegtrödelzeit, An- oder Abwesenheit der Eltern bei Ankunft...).


"Außerdem - gerade wenn wir von berufstätigen Eltern sprechen die auf die Betreuung angewiesen sind - ist möglicherweise noch keiner zu Hause"

Das ist ein Punkt, der das Gefahrenpotential im Einzelfall erhöhen kann, aber nicht pauschal zutrifft. Es kann ja auch das Gegenteil der Fall sein, dass ein Elternteil am frühen Nachmittag noch anwesend ist, am späteren Nachmittag dann nicht mehr. Es kann auch der Fall sein, dass das Kind einen Hausschlüssel hat und es auch gewohnt ist, nach Ankunft noch eine Weile alleine zu Hause zu sein, bis die berufstätigen Eltern dann eintreffen. Ergo -> Gefahrenpotential nicht erhöht.


"Dann wird es aber eine andere Diskussion. Nämlich nicht die, ob Kinder von berufstätigen Eltern aus dem Hort geschmissen werden dürfen - so fingen wir an, dachte ich - sondern ob das Weglaufen aus der Betreuung harmlos ist oder nicht."

In der Tat war ich immer noch bei der Begriffsklärung steckengeblieben.
Um zum Aufhänger (Bestrafung für die Eltern) zurückzukommen:
Worin liegt der Sinn in einer Bestrafung für die Eltern, wenn das Kind Mist gebaut hat - wohlgemerkt in einem Zeitraum, in dem die Aufsichtspflicht anderen Personen oblag?
Und: Ist diese Bestrafung - wenngleich rechtlich möglich - unter moralischen Aspekten für die Eltern zumutbar, gemessen an der Schwere des Vergehens des Kindes?


"ob Kinder von berufstätigen Eltern aus dem Hort geschmissen werden dürfen"

Präzisiere: Die Frage ist die, ob Kinder von berufstätigen Eltern aus dem Hort geschmissen werden dürfen (moralisch gemeint), wenn sie einmalig* gegen die Regeln verstoßen haben, und ob nicht eine Strafe, die nur das Kind betrifft, ausreichend und angemessener wäre.

*("einmalig" war bereits definiert als Ausnahmehandlung eines Kindes, das nicht in die Kategorie "ein solches Kind" fällt.)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sorry, aber ich finde die Entscheidung richtig!

Antwort von sommerwiese2011 am 06.04.2011, 11:36 Uhr

ich brauche den Bescheid deswegen,da ich sonst die Beiträge nicht ohne Grund wieder zurück buchen kann,die Schule ist nähmlich nicht so kulant und will die 4 Monate,die noch bis zum Schuljahresende sind,nicht zurück bezahlen,sprich will 200 € von uns für nichts :-(

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Und merkwürdig finde cih

Antwort von sommerwiese2011 am 06.04.2011, 11:39 Uhr

ja,bin voll berufstätig,sonst hätte ich sie ja nicht in die Betreuung geschickt,
sie komt halt jetzt immer allein nach Hause und muß jeden Tag 4 Stunden warten bis einer von uns kommt :-(

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausschluß von der Nachmittags Betreuung

Antwort von sommerwiese2011 am 06.04.2011, 11:44 Uhr

meine Tochter war nie auffällig in der Betreruung,war stets ordentlich,hat immer aufgeräumt und anderen geholfen,war gern dort gesehen,deswegen,war das eine Art Schock auch für mich,den endgültigen Rauswurf,wir sind auf die Betreuung angewiesen,komme erst um 17 Uhr nach Hause :-(

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausschluß von der Nachmittags Betreuung

Antwort von sommerwiese2011 am 06.04.2011, 12:07 Uhr

leider habe ich vergebens mit der Schulleitung gesprochen,es ist definitiv ein kompletter Rauswurf,sowas ist ganz schön hart,aber die setzen numal die Spielregeln :-(
Meine Tochter hasst die Schule jetzt umso mehr und da ich nichts schriftliches kriege,werde ich die fälligen Beiträge schön zurück buchen lassen,hoffentlich sind die kulant und unternehmen nicht dagegen,sind immerhin 200 €,die ich noch zahlen müßte.
Meine Tochter muß halt jeden Tag 4 Stunden zuhause auf mich warten,echt zum kotzen :-(

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Naja, bei einer Handynummer...

Antwort von MM am 06.04.2011, 14:20 Uhr

... (und heute handelt es sich bei Telefonnummern oft um solche) sieht man halt nicht, ob es eine private ist oder ein Diensttelefon... DAS finde ich nun nicht so verwunderlich.

Aber es gibt doch betsimmt irgendwelche Regeln/Vertrag etc., etwas was man unterschreibt, wenn man das Kind in der Betreuung anmeldet. Und da kann durchaus drinstehen, dass ein Kind bei ernsthaftem Regelverstoss aus der Betreuung ausgeschlossen werden kann. Schau doch mal nach.

Ich könnte das auch verstehen - denn was meinst Du, was die Betreuerin für eine Panik bekommen haben muss, als auf einmal ein Kind fehlte, für das sie Verantwortung trug?!?

Mit 10 Jahren muss ein Kind sowas doch ohne Probleme kapieren. Also dass es so lange in der Betreuung bleibt wie abgesprochen, und nicht einfach klammheimlich abhaut!!! Also bitte.

Vielleicht hat sie ja in letzter Zeit aus irgendeinem Grund keine Lust auf die Betreuung oder es gibt irgendein Problem, warum sie nicht (lange) da sein will - aber dann hättet Ihr DARÜBER sprechen und das klären sollen! Jetzt muss es eben ohne die Betreuung gehen. Es sei denn, Du versuchst die Betreuerinnen noch mal zu überreden, das zurückzunehmen... (?)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Henni, das seh ich auch so...

Antwort von MM am 06.04.2011, 21:40 Uhr

... stelle mir das echt krass vor, wenn einem ein Kind "abhanden kommt" - und mit 10 verstehen sie ja wohl, was sie tun! Das ist KEIN Spass!!!

Wenn sie in der Betreuung unzufrieden war oder es besser fände, früher nach Hause zu gehen, hätte sie das ganz normal mit ihren Eltern besprechen können. Aber sowas geht echt nicht.
Die Frage ist halt rechtlich gesehen, was im Vertrag steht - also Ausschlussgründe bei Nichbefolgen der Regeln/Hausordnung etc.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ausschluß von der Nachmittags Betreuung- mündliche Kündigung bestätigen

Antwort von maximiliana am 07.04.2011, 9:32 Uhr

Hallo,
wenn du Bedenken hast, dass Ihr den Betreuungsplatz
weiter bezahlen müsst, dann bestätige schriftlich die mündliche
Kündigung des Trägers. Darauf muss dann ja reagiert werden und
Du hast etwas in der Hand. Es ist ja keine geregelte Kündigung zum Vertragsende, sondern eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung.
Gruss
Maximiliana

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ausschluß von der Nachmittags Betreuung- mündliche Kündigung bestätigen

Antwort von Maylin+MarvinsMama am 08.04.2011, 16:55 Uhr

...soviel Schwachsinn auf einem Haufen hab ich echt selten gesehen... ^^

Bei allem Respekt liebe Leute, natürlich war es NICHT richtig von dem Mädel einfach so abzuhauen (es ist ja richtig zu erwähnen was alles hätte passieren können,zum Glück ist ja nichts passiert),
aber deswegen die komplette Nachmittagsbetreuung die ja auch bereits bezahlt ist wie ich so gelesen habe, ohne Rückerstattung der bezahlten Beiträge für die künftig nicht mehr stattfindende Kindesbetreuung finde ich ziemlich frech! Und dafür habe ich KEIN Verständnis!
Wie oft wird hier in diesem Forum darauf hingewiesen "es sind Kinder"... und auch mit 10Jahren sind sich Kinder nicht immer in vollem Umfang über ihr Handeln und die daraus resultierenden Konsequenzen bewusst! In vielen Dingen vielleicht schon, aber eben nicht in allen!
Wenn dieses Kind regelmäßig stiften gehen würde wäre es was anderes, aber bei einer einmaligen Situation fände ich es eher besser alle verantwortlichen an einen Tisch zu bringen, die Sache zu klären und dem Mädel in aller Deutlichkeit klarmachen das sie gefälligst nicht abzuhauen hat!
Aber wenn die nicht mal dazu bereit sind, sich mal das Mädel und auch die Eltern dazu anzuhören, dann würde ich schon dafür sorgen das ich mein Geld für nicht mehr in Anspruch genommene Leistungen zurückbekäme!

Mein Sohn ist auch in der Nachmittagsbetreuung, regelmäßig finden dort AGs statt, eine war in der Turnhalle unter Leitung eines "sagen wir mal Mannes der sich keinen Respekt verschaffen konnte" und da kam es auch ab und an mal vor das da Kinder "abgehauen" sind, ob jetzt nach Hause weiß ich nicht, aber auf jeden Fall raus aus dieser AG!
Die Konsequenz: Die AG wurde abgeschafft, Pech für die Kinder die Spass dran hatten, verwiesen wurde aus der Betreuung soweit ich weiß noch nie ein Kind bei uns. Wobei ich es in manchen Fällen nachvollziehen könnte, wie etwa wenn ein Kind gewalttätig wird etc.

Aber denkt doch mal alle drüber nach, würdet ihr das so hinnehmen? Legt ihr alle für eure Kinder die Hand ins Feuer das sie niemals unüberlegt und dumm handeln würden???! Ich glaube nicht!

LG Mel

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Bitte nicht so emotional reagieren

Antwort von JJAbigal am 11.12.2023, 0:13 Uhr

Endlich auf den Punkt gebracht! Danke!

Immer wieder wird die ganze Verantwortung nur auf die Eltern abgedrückt.
Ich kann es nicht mehr hören...

Diese faulen Lehrer und Betreuer heutzutage machen es sich zu einfach und vergessen wohl ständig welche Pflichten sie eigentlich haben.

Ich verstehe nicht was es da zu diskutieren gibt, in der Zeit wo sich das schutzbefohlene minderjährige Kind in der Betreuung befindet, trägt der Betreuer die Verantwortung, in der Schule der Lehrer, und damit auch die sogenannte AUFSICHTSPFLICHT !!!!

Man kann es nicht oft genug schreiben, aber das sollten die sich ziemlich groß hinter die Ohren schreiben!

Es ist doch egal, was das für Betreuer sind, ob Ehrenamtliche oder Freiwillige, Fakt ist, dass die ihre Aufsichtspflicht bei dem Mädchen eindeutig verletzt haben und genauso dafür haftbar gemacht werden wie alle anderen.
Schließlich werden die Eltern woanders auch immer bestraft, wenn sie nicht aufpassen und ihr Kind etwas anstellt.
Meiner Meinung nach gehören solche "Betreuer" da erst gar nicht hin, wenn sie nicht pädagogisch geschult sind, dann haben sie dort nichts verloren!

Und bevor hier gleich wieder einer aufschreit, dass die Betreuungskräfte manchmal auf 15, 20, 30 oder mehr Kinder gleichzeitig aufpassen müssen und gar nicht hinterher kommen, überfordert sind, dann sollen mehr Betreuungskräfte bzw. AUSGEBILDETE Betreuungskräfte eingestellt werden und nicht solche halbe Sachen machen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Fragen im Forum Grundschule:

Betreuung NACH der Ganztages-Schule?

Hallo! Das Thema Schule, Schulwahl etc. läuft bei uns langsam an. Unser Großer soll nächstes Jahr eingeschult werden. Wir haben in unserer Stadt 2 Schulen, beide offene Ganztagesschulen. Die Betreuung hört jeweils um 16:00 bzw. um 16:30 Uhr auf. Wir sind beide voll ...

von Mama Jana 15.03.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Betreuung

An die Großstädter! Umfrage Betreuungskosten Mittagsbetreuung...

Hallo, ich arbeite an einem Konzept und Finanzplan für eine neue Kindertagestätte. Es wird Krippenplätze und Hortplätze geben. Die liegen preislich im Mittel, soweit so gut... Ich möchte unbedingt unter der Belegungsgrenze bleiben und muss deshalb gut kalkulieren damit die ...

von tafkei 07.09.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Betreuung

betreuung während der arbeitszeit ?

ich hab da mal gleich noch eine frage... wie macht hr das mit der betreuung während der arbeitszeit, wenn ihr bis 20/20:30uhr oder so arbeiten müsst? ich habe für meine tochter (11jahre) keine hortbetreuung mehr und für meinen sohn (7jahre) noch für 3 jahre bis max. immer ...

von blonderengel_07 16.05.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Betreuung

Betreuung vor Schulbeginn?

Darf ich mich bei Euch einschleichen? Ich hab einen 6jährigen Sohn, der im September eingeschult wird. Ich arbeite als TAMU bei mir zuhause und hab mir deshalb nie Gedanken wg Betreuung gemacht. Jetzt habe ich aber die Gelegenheit, eine Umschulung zur Kinderpflegerin zu machen, ...

von Joni76 16.05.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Betreuung

Ablenkung durch Unruhe während des Aufgaben Betreuung im Hort

Gibt es Erfahrung oder Tipps, wie ich meine 2. Kl. Tochter helfen kann, in einem manchmal unruhigen Umfeld (Lärm oder Frage von Kindern während der Aufgaben Betreuung im Hort) sich zu konzentrieren. Zu Hause am Wochenende macht sie ihre Hausaufgaben allein in ihrem Zimmer ohne ...

von Mistinguette 18.09.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Betreuung

Betreuung nach der Schule... welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht?

Hallo, da mein Sohn nächstes Jahr in die Schule geht, wollte ich mal nachfragen, welche Erfahrungen ihr mit der Grundschulbetreuung gemacht habt? Habt ihr eure Kinder in die Ganztagsbetreuung (sprich bis 16.00 Uhr) gegeben? Wie haben sie das "verkraftet"? Ist denn so ein ...

von gaby67 01.09.2008

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Betreuung

Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.