Geschrieben von leaelk am 23.03.2016, 9:18 Uhr |
wie lange müsste er denn für dich zahlen?
Die Grenze von 3 Jahren kann Dein Ex-Mann aber i.d.Regel einklagen.
Nur ganz selten greift diese Grenze nicht.
Und warum kannst Du nur in Teilzeit arbeiten?
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- Drohung wegen Unterhalt - MaDa 23.03.16, 7:45
- Re: Drohung wegen Unterhalt - die_Morrigan 23.03.16, 7:49
- Re: Drohung wegen Unterhalt - darfichauch 23.03.16, 7:50
- Re: Drohung wegen Unterhalt - Fru 23.03.16, 7:52
- Re: Drohung wegen Unterhalt - MaDa 23.03.16, 7:59
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- wie lange müsste er denn für dich zahlen? - wesermami 23.03.16, 9:09
- Re: wie lange müsste er denn für dich zahlen? - MaDa 23.03.16, 9:13
- Re: wie lange müsste er denn für dich zahlen? - leaelk 23.03.16, 9:18
- und warum willst du nur Teilzeit arbeiten gehen? - wesermami 23.03.16, 9:26
- soll nicht negativ klingen:-) - wesermami 23.03.16, 9:42
- Re: wie lange müsste er denn für dich zahlen? - MaDa 23.03.16, 9:13
- Re: Drohung wegen Unterhalt - Clivi8 23.03.16, 9:27
- Re: Drohung wegen Unterhalt - Pamo 23.03.16, 14:40
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