Geschrieben von MaDa am 23.03.2016, 7:45 Uhr |
Drohung wegen Unterhalt
Ich war bei der Anwältin und die hat den unterhalt berechnet.
Mein mann muss für mich und Sohn (2 Jahre) über €1000 Zahlen
Das passt ihm natürlich nicht. Denn er möchte sich nach der trennung eine Wohnung kaufen und da wird es finanziell knapp bei ihm.
Kurz zu der Geschichte: ich habe mich getrennt, weil er mich über längere Zeit betrogen und nur gelogen hat.
Jetzt sagt er, für das kind zahlt er, für mich sieht er es nicht ein.
Er droht mir sogar, ich würde die nächsten 20 Jahre nicht glücklich werden, wenn ich ihn ausnehme
Nur des Friedenwillen auf Unterhalt verzichten ?
Re: Drohung wegen Unterhalt
Antwort von die_Morrigan am 23.03.2016, 7:49 Uhr
Also ich hab damals nur auf den Kindesunterhalt bestanden..auf unterhalt für mich habe ich verzichtet. Ich scheiss auf sein Geld und steh lieber auf eigene Füssen.
Kindesunterhalt zahlt er aber tatsächlich regelmäßig..das ist schon mehr als andre von ihren exen erwarten dürfen.
Ich war einfach froh ihn los zu sein da war ausnehmen das letzte nach dem mir gewesen wäre
Re: Drohung wegen Unterhalt
Antwort von darfichauch am 23.03.2016, 7:50 Uhr
am Besten gehts du zu einem Anwalt und erkudigst dich,
was dir zusteht, Verzichten soltest du nicht, wenn er dich bedroht
musst du auch handeln, wie das geht keine Ahnung
Re: Drohung wegen Unterhalt
Antwort von Fru am 23.03.2016, 7:52 Uhr
Wie sieht denn Deine finanzielle Situation aus? Kannst Du überhaupt einfach so verzichten? Wenn So zum Beispiel H4 nachfragen musst, darfst Du nicht drauf verzichten...
Davon ab, drohen lassen würde ich mir nicht, der würde mich kennenlernen.
Re: Drohung wegen Unterhalt
Antwort von MaDa am 23.03.2016, 7:59 Uhr
Ich habe €600 Einkommen
Wir beide bekommen Geld aus dem Hausverkauf
Er investiert das Geld in eine neue Wohnung und hat dann Nichts mehr übrig
Aber ich will mir das Hausgeld anlegen , es können noch anstrengende Zeiten kommen, wo ich es brauche
Re: Drohung wegen Unterhalt
Antwort von +sumsebiene+ am 23.03.2016, 8:01 Uhr
wenn du dann von H4 abhängig wärst, kannst bzw darfst du gar nicht auf U für dich verzichten..
wirst ihn sicher "annehmen" müssen.. würde gucken, relativ schnell nicht mehr von deinem Ex abhänig zu sein und auf eigenen Beinen zu stehen..
und wegen den Drohungen.. lass den erzählen.. es gibt Gesetze und das greift nunmal bei euch/dir..
hast du die Drohungen irgendwie Schriftlich? WA,FB oder mail? dann würde ich die diekt zu meiner Anwältin weiterleiten .. ansonsten auf jeden Fall deine Anwältin informieen was von ihm gekommen ist..
Re: Drohung wegen Unterhalt
Antwort von Che-Rub am 23.03.2016, 8:12 Uhr
ich weiß nicht, wie ich das regeln würde, wenn es wirklich dann so wäre.
Aber wenn man das so von außen betrachtet, dann würde ich keinesfalls verzichten und die Drohungen ganz sicher "weitersagen" mit Datum an die Anwältin.
Es sind doch immer die Kinder der beiden Eltern, dann müssen beide sorgen. Wenn er sich um die Kinder gekümmert hätte und du den größeren Verdienst hättest, wäre es umgekehrt auch so, wenn die Kinder bei ihm leben würden.
Nicht unterkriegen lassen!
Re: Drohung wegen Unterhalt
Antwort von Lewanna am 23.03.2016, 8:12 Uhr
Also ich gehe mal davon aus, dass du nicht voll arbeitest weil du SEIN Kind erziehst und betreust.
Daher steht dir Unterhalt zu.
Wie stellt er sich das denn vor?
LG
Re: Drohung wegen Unterhalt
Antwort von Princess01 am 23.03.2016, 8:47 Uhr
Hartz4 wird dann schwierig! Denn bei 1000 Euro Unterhalt wirst du nix mehr bekommen und wenn der Hausverkauf den Satz den du laut Lebensjahren an Ersparnissen haben darfst übersteigt, musst du das erst aufbrauchen.
Ich sag mir, wer 1000 Euro Unterhalt zahlen kann hat noch genug auf der hohen Kante und er kann ja auch zur Miete wohnen.
Bei normalverdiener würde ich nur den Kindsunterhalt annehmen wenn er sich gut ums Kind kümmert.
Re: Drohung wegen Unterhalt
Antwort von Steffi528 am 23.03.2016, 9:06 Uhr
Ähm , nein, nicht wegen Drohungen verzichten, er muss Dir ja auch nur noch Unterhalt zahlen, bis Euer Kind 3 Jahre alt ist, dann ist er für Dich raus und Du musst selbst für deinen Unterhalt sorgen, sprich dann selbst arbeiten. Kümmere Dich rechtzeitig um einen Betreuungsplatz für Euer Kind.
wie lange müsste er denn für dich zahlen?
Antwort von wesermami am 23.03.2016, 9:09 Uhr
Bei einer bekannten war es so das sie nur solange unterhalt Für sich bekommen hat bis das Kind 3 war...wenn deiner jetzt schon über 2 ist und du auch nur solange was bekommen würdest dann würde ich persönlich des Friedens Willen drauf verzichten.
Re: wie lange müsste er denn für dich zahlen?
Antwort von MaDa am 23.03.2016, 9:13 Uhr
Lt Anwältin bekomme ich unterhslt bis ich arbeite. Da geht aber auch nur Teilzeit ca 30 Std und auch da müsste er unterhslt zahlen.
Also die Grenze von 3 Jahren war nicht erwähnt
Re: wie lange müsste er denn für dich zahlen?
Antwort von leaelk am 23.03.2016, 9:18 Uhr
Die Grenze von 3 Jahren kann Dein Ex-Mann aber i.d.Regel einklagen.
Nur ganz selten greift diese Grenze nicht.
Und warum kannst Du nur in Teilzeit arbeiten?
und warum willst du nur Teilzeit arbeiten gehen?
Antwort von wesermami am 23.03.2016, 9:26 Uhr
Ich glaube ehrlich gesagt nicht das er dann noch weiterzahlen MUSS
Re: Drohung wegen Unterhalt
Antwort von Clivi8 am 23.03.2016, 9:27 Uhr
Das mit dem Unterhalt für dich ist so eine schwierige Sache... wenn du für deinen eigenen Lebensunterhalt ausreichend sorgen kannst, steht dir eigentlich keiner zu. Im Gegensatz dazu steht Kindesunterhalt in der Regel immer dem zu, bei dem das Kind lebt und von dem es betreut wird. Geht das Kind in eine Einrichtung, damit du arbeiten gehen kannst, ist der Unterhaltzahlende ebenso verpflichtet, die Hälfte zum Kindergartenbeitrag zu tragen.
Drohungen werden gerade wenn es ums Geld geht immer gern ausgesprochen... oft ist es nur heiße Luft. Sollte es tatsächlich bedrohlich für dich und ggf. das Kind werden, würde ich mit anwaltlicher Unterstützung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
soll nicht negativ klingen:-)
Antwort von wesermami am 23.03.2016, 9:42 Uhr
Gibt ja oft genug unterschiedliche Gründe:-)
Ich hätte damals hier auf dem Dorf im Falle einer Trennung auch nicht arbeiten gehen können, da es einfach keine Kundenbetreuung gab...
Re: Drohung wegen Unterhalt
Antwort von Pamo am 23.03.2016, 14:40 Uhr
Es geht doch sicherlich um Trennungsunterhalt für dich? Den gibts nur bis zur Scheidung. Betreuungsunterhalt gibts evtl darüber hinaus.
Und nein, du solltest nicht verzichten, sonst hält er dich für blöd und versucht dich immer mehr auszunutzen.